Sckerl regt Amnestie für "Schwarzen Donnerstag" an

Im Rahmen des Polizeieinsatzes gegen eine Stuttgart-21-Denonstration begangene Straftaten sollten dem grünen Fraktionsmanager nach nicht weiter verfolgt werden

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Amnestien kommen in der Bundesrepublik anders als in Tschechien oder den USA nur relativ selten vor. Während dort ein Präsident gegen Ende seiner Amtszeit weitgehend nach eigenem Gutdünken massenhaft Inhaftierte auf freien Fuß setzen kann, ist hierzulande eine Begründung notwendig, damit solch ein Vorgehen nicht gegen das (aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete) Willkürverbot verstößt.

Bislang gab es Amnestien nach der 1949 und 1954 durchgeführten Sammelbegnadigung für vor 1945 begangenen Delikte nur dann, wenn das Strafrecht geändert wurde: 1968, nach der Streichung des Geheimbündeleiparagrafens und der Reform des Staatsschutzrechts, und 1970, nach der Liberalisierung des Demonstrationsrechts. Von letzterer profitierten etwa 5.000 "Apo-Demonstranten und Studenten" (so der Spiegel damals), deren Strafverfahren "hinfällig" wurden.

Monitor-Sendung zum Schwarzen Donnerstag

Nach der Vorstellung von Hans-Ulrich Sckerl, dem Fraktionsmanager der Grünen im Stuttgarter Landtag, könnte es solch eine Amnestie aber auch ohne eine vorhergehende Strafrechtsänderung geben: Nämlich zur "Befriedung der verhärteten Fronten" in der Auseinandersetzung um die Tieferlegung des Stuttgarter Bahnhofs.

Sie könnte dem Weinheimer Politiker zufolge alle Delikte umfassen, die am 30. September 2010, dem berüchtigten Schwarzen Donnerstag, im Stuttgarter Schlossgarten begangen wurden, und sowohl für Demonstranten als auch für Polizisten und deren Vorgesetzte gelten. So könnte dem gelernten Volkswirt nach ein "unendlicher Konflikt" vermieden werden. Diese Idee will Sckerl gegenüber Telepolis aber nur als reinen "Denkanstoß" zur Herstellung von "Rechtsfrieden" verstanden wissen, den er in seiner Partei zur Diskussion stellen wolle. Mit dem Koalitionspartner SPD hätten es dazu noch keine "vertieften Gespräche" stattgefunden.

Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) meinte in der Stuttgarter Zeitung zu Sckerls Vorstoß, er sehe keine Gründe, generelle Straffreiheit für ein "lokales Einzelereignis" zu gewähren. Allerdings ist fraglich, ob das Land Baden-Württemberg, dessen Justizminister und dessen Landtag für den Erlass eines Amnestiegesetzes überhaupt zuständig wären: Dem könnte möglicherweise eine ältere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur konkurrierenden Gesetzgebung entgegenstehen.

Würde sich der zuständige Gesetzgeber für eine Donnerstagsamnestie begeistern, dann könnte das (je nach konkreter Ausgestaltung der Vorschrift) bedeuten, dass die Entscheidungen aus etwa 400 abgeschlossenen Fällen gegen Demonstranten und Polizisten gegenstandslos werden und dass gegen die Verdächtigen, deren Verfahren noch laufen, nicht weiter ermittelt wird. Von den 26 Fällen, die aktuell vor Gerichten anhängig sind, richten sich 23 gegen Stuttgart-21-Gegner und drei gegen Polizisten. Sie betreffen unter anderen einen sehr umstrittenen Einsatz von Wasserwerfern, der in den nächsten Monaten verhandelt werden soll.

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