Wann erlischt ein Patent auf sich reproduzierende Organismen?

Sojabohnenfeld. Bild: Scott Bauer/USDA.gov

Das Oberste Gericht der USA muss über einen Patentstreit entscheiden, der Monsantos genverändertes Sojabohnen-Saatgut betrifft, aber sich auch auf andere biologische Patente auswirken wird

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Im Oktober letzten Jahres nahm das Oberste Gericht der USA die Klage eines Sojabauers gegen den Saatgutkonzern Monsanto an, bei dem es um Patentrechte auf sich selbst replizierende Produkte, in diesem Fall um genveränderte Sojapflanzen, geht, die gegen Monsantos Herbizid Roundup resistent sind.

Sojabohnen. Bild: Scott Bauer/USDA.gov

94 Prozent der Sojabohnen in den USA sind genverändert. Seit es herbizidresistente Pflanzen gibt, hat sich der Verbrauch von Glysophat vervielfacht. Monsanto ist mit einem Anteil von mehr als einem Fünftel weltweit der führende Saatguthersteller, in den USA ist der Konzern Monopolist und liefert 90 Prozent des Saatguts für Sojabohnen und 60 Prozent bei Weizen. Immer weniger kleinere Saatguthersteller können sich im Markt behaupten, was die Vormachtstellung des Konzerns weiter stärkt.

Hugh Bowman hatte von 1999 bis 2007 für die zweite Aussaat im Herbst Sojabohnen-Samen von einem lokalen Getreidehändler gekauft, der auch die Ernte von Bauern aufkauft, die aus Monsanto- Saatgut gezüchtet wurde, und dieses erneut ausgesät. Der Vorteil für ihn: auch die Nachkommen des ursprünglichen Monsanto-Saatguts sind herbizidresistent, zudem sind die Samen billiger, weil sie eigentlich für die Tierzucht gedacht sind. Für Monsanto verstößt diese Verwendung gegen den Patentschutz, der im Sinne des Konzerns verlangt, dass patentiertes Saatgut jeweils neu gekauft werden muss. Bowman hingegen argumentiert, dass der Patentschutz schon vor dem Kauf ausgelaufen sei, er macht also den Erschöpfungsgrundsatz für sich geltend.

Nach einem ersten Urteil pro Monsanto war Bowman, der 85.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen sollte, auch vom U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit zugunsten des Konzerns verurteilt worden. Letztlich wird er beschuldigt, Raubkopien angefertigt zu haben, indem er Samen, die Monsantos gentschnische Veränderung enthalten, weiter verwendet hat. Auch die Obama-Regierung sprach sich dafür aus, das Urteil aufrechtzuerhalten. Morgen findet eine Anhörung vor dem Obersten Gericht statt.

Bei dem Patentstreit geht es nicht nur um die Frage, ob man Saatgut, das legal bei einem lokalen Getreideheber gekauft wurde, wieder aussäen darf, sondern ganz allgemein darum, ob sich der Patentschutz bei lebenden Organismen auch auf die Nachkommen erstreckt. Es werden Techniken entwickelt, um das Saatgut so zu manipulieren, dass die daraus entstehenden Pflanzen unfruchtbar bleiben (Terminator-Technik) oder die Genveränderung nicht weitergeben, um so eine unkontrollierte Weiterverwendung der Pflanzensorte durch Bauern zu verhindern, wie dies beim normalen Saatgut traditionell gemacht wird. Eingesetzt wird diese Genetic Use Restriction Technology (GURT) bislang noch nicht.

Während Monsanto argumentiert, dass der Streitfall einen wichtigen Aspekt des geistigen Eigentums und die gesamte biotechnische Branche betrifft, sagt die Gegenseite, dass dies jeden Bauern betreffe und eine lange ausgeübte Tradition beenden würde, die Ernte wieder zur erneuten Aussaat zu verwenden. Ein Berufungsgericht hatte 2008 Patenteignern zugestanden, auch Dritten Restriktionen auferlegen zu können, die ein Produkt von einem Käufer erworben haben. Interessant ist dabei, dass es sich bei dieser Ausschaltung des Erschöpfungsgrundsatzes um biologische, also um selbstreplizierende Produkte handelt.

Das Justizministerium macht sich für eine Lösung des Problems stark, ob ein Patenteigner nach dem legalen Verkauf von Saatgut keine Rechte mehr auf die daraus folgenden Generationen von Aussaaten haben darf. Bauern hätten nur das Recht, das patentierte Saatgut in einem Jahr zu pflanzen. Sie könnten die Ernte für alle Zwecke verwenden, aber nicht für eine weitere Aussaat. Das unterstützt die US-Regierung und stellt sich damit hinter Monsanto. Der Konzern verkauft sein Saatgut nur unter der Bedingung, dass der Käufer es nur einmal aussäen darf. Die Biotechnology Industry Organization fährt mit schweren Geschützen auf und warnt, dass landwirtschaftliche und medizinische Forschung von einem "stabilen und national einheitlichen System der Patentrechte und Patentschutzvorkehrungen" abhingen.

Die Rechtsanwälte von Bowman, der sich bislang selbst vertreten hat, sagen, Monsanto hätte durchaus auch die Möglichkeit, vertraglich Käufern Restriktionen aufzuerlegen oder bei dem Saatgut einen Kopierschutz einzubauen. Das weist der Konzern zurück, der mit solchen Maßnahmen seinen Profit gefährdet sieht, und führt an, dies sei nicht machbar, weswegen er lieber und einfacher den Patentschutz ausdehnen will.