Apfelsaft mit Schlachtabfällen

Zutaten, von denen der Verbraucher nichts weiß, sind in vielen Fällen völlig legal. Beispielsweise wenn in Fruchtsäften Gelatine enthalten ist

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Wer angesichts des aktuellen Pferdefleischskandals beschwichtigen möchte, mag betonen, es gebe keine Hinweise, dass das Essen von Pferdefleisch für den Menschen ungesund ist. Doch viele Verbraucher dürfte das kaum beruhigen. Sie fühlen sich hintergangen und empfinden das Essen von Pferdefleisch als eklig.

Ob der Konsum toter Kühe weniger eklig ist, dürfte auf ewig Gegenstand kontroverser Diskussionen zwischen Vegetariern und Burgerliebhabern bleiben, aber fest steht wohl: Verbraucher haben in einer Vielzahl von Fällen nicht das Fleisch bekommen, was sie eigentlich wollten. Es geht also im Kern um falsch deklarierte Lebensmittel.

Man mag dennoch bezweifeln, ob das Maß der aktuellen Empörung gerechtfertigt ist. Denn dass in Lebensmitteln nicht nur das drin ist, was auf der Zutatenliste steht, ist keineswegs selten. Oftmals ist es sogar völlig legal. Wer sich etwa für einen vegetarischen oder veganen Lebensstil entschieden hat, wer also bewusst auf den Konsum tierischer Produkte verzichtet, hat es oft schwer, dies in der Praxis umzusetzen. So mögen naive Verbraucher annehmen, Wein bestehe ausschließlich aus vergorenen Weintrauben und Fruchtsäfte enthalten neben gepressten Früchten allerhöchstens Wasser und Zucker. Zumindest das dürften die meisten Kunden erwarten, wenn die Zutatenliste keinen Hinweis auf andere Inhaltsstoffe zeigt. Kaum bekannt ist, dass Fruchtsäfte, Weine und teilweise auch Bier mit Hilfe von Gelatine geklärt werden. Dabei dienen Gelatineplättchen dazu, Feststoffe aus den Getränken herauszufiltern. Völlig legal verschweigen die Hersteller hier dem Kunden, was wirklich in ihren Säften drin ist.

Bei der zur Klärung verwendeten Gelatine handelt es sich rechtlich gesehen nicht um eine Zutat, sondern um einen Verarbeitungshilfsstoff. Wenn dieser nur in geringen Mengen im Endprodukt vorhanden ist und keine gesundheitlich bedenkliche Wirkung hat, muss der Verbraucher nicht darüber informiert werden. Lediglich wenn die Hilfsstoffe eine allergene Wirkung besitzen, muss dies angegeben werden.

Wer denkt bei 100 Prozent Saft an Gelatine? Bild: Versteckte Tiere in verpackten Lebensmitteln/foodwatch.de

Schweineborsten im Brot

Gelatine ist - dort allerdings auf der Zutatenliste vermerkt - meist in Joghurt, Pudding, Gummibärchen und zahlreichen anderen Süßigkeiten enthalten, ebenso aber auch an unerwarteter Stelle wie beispielsweise in Frischkäse oder Margarine. Bei Gelatine handelt es sich um ein Produkt, welches üblicherweise aus Resten der Schlachthäuser - Schwarte, Knochen und Haut - hergestellt wird. Im Regelfall kommt hier Schweinefleisch zum Einsatz, aber eine Kennzeichnungspflicht über die Herkunft gibt es nicht. Wenn "Gelatine" in der Zutatenliste steht, kann diese freilich auch vom Pferd stammen.

Ein Problem ist versteckte Gelatine nicht nur für Vegetarier, sondern auch für Menschen, die aus religiösen Gründen bestimmte Fleischsorten nicht essen. Das betrifft etwa Juden und Muslime, in beiden Religionen ist das Essen von Schweinefleisch untersagt.

Zutaten, die nicht ganz verschwiegen werden, werden häufig hinter den berühmten E-Nummern verborgen. E120 im Himbeerjoghurt? Dabei handelt es sich um den Farbstoff Karmin, der aus Schildläusen gewonnen wird. Auch hinter E904 verbergen sich tote Schildläuse, das sogenannte Schellack wird für gewachstes Obst verwendet. E901? Dahinter verbirgt sich Bienenwachs.

Ebenfalls zur Verschleierung beliebt: Die "Aromen". Was sich dahinter verbirgt, bleibt völlig im Dunkeln. Verschiedene Chips-Sorten von Funny Frisch enthalten beispielsweise als Aromastoffe wahlweise Wildfleisch, Geflügel, Rind, Schwein oder Fisch. Sicher auch nicht das, was der Käufer in einer Verpackung erwartet, auf der meist eine große, rote Paprika abgebildet ist. Der Hersteller erklärte auf Nachfrage von der Organisation Foodwatch, dass speziell für Vegetarier geeignete Produkte gesondert gekennzeichnet seien, und sieht daher in den tierischen Zutaten kein Problem.

Ein weiterer Fall von Produkten, bei denen der Verbraucher wenig Chancen hat, sich über die Inhaltsstoffe klar zu werden, sind die, bei denen er eine Zutatenliste nicht zu Gesicht bekommt - beispielsweise in Restaurants oder Bäckereien. Brot besteht schon lange nicht mehr nur aus Mehl, Wasser und Salz. Doch selbst mit einer Zutatenliste dürften wohl die wenigsten Kunden hinter L-Cystein Schweineborsten vermuten.

In Restaurants ist es in Mitteleuropa inzwischen weitgehend normal, dass die Speisekarte auch explizit vegetarische Mahlzeiten enthält. Dass dabei "vegetarisch" meist nicht für "frei von tierischen Produkten", sondern eher für "frei von sichtbaren tierischen Produkten" steht, ist auch völlig legal. Denn die Verwendung der Begriffe "vegetarisch" und "vegan" ist nicht geschützt. Im Klartext: Jeder darf darunter verstehen, was er möchte.