Größte europäische Polizeidatenbank erhält Upgrade

Die EU-Kommission verspricht die Einführung des "Schengener Informationssystems der zweiten Generation" Ende März. Doch neue Probleme kündigen sich an

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit dem Umzug auf das SIS II hätte die über zehn Jahre andauernde Projektentwicklung des größten europäischen Fahndungssystems ein Ende (Die Europäische Union baut das Schengen-Informationssystem aus). Ursprünglich sollte das System innerhalb kurzer Zeit verfügbar sein. Die Inbetriebnahme des SIS II fällt in die Präsidentschaft Irlands. Das Land ist selbst überhaupt nicht am SIS beteiligt.

Am SIS nehmen alle Staaten teil, die sich im gemeinsamen Schengen-Raum organisieren. Auch die EU-Polizeiagentur Europol und die Kommission sind angebunden. In dem Fahndungssystem sind Personen und Sachen gespeichert, die zur Fahndung ausgeschrieben sind oder vermisst werden. Erfasst werden Fahrzeuge, Ausweise, Banknoten oder auch Waffen. Möglich ist auch die sogenannte "verdeckte Fahndung", wonach einer ausschreibenden Stelle unbemerkt Meldung gemacht wird, wenn eine Person kontrolliert wird.

Viel weiter verbreitet sind aber Fahndungen nach Personen aus "Drittstaaten", die zur Einreiseverweigerung, Ausweisung oder Abschiebung ausgeschrieben sind (Artikel 96). Alle teilnehmenden Länder müssen dann die von einer anderen Regierung im SIS eingeforderten Maßnahmen anwenden.

Der Upgrade auf das SIS II wird gemeinhin mit der Erweiterung der Europäischen Union bzw. des Schengen-Raums um weitere Mitgliedstaaten begründet. Allerdings wird die neue Plattform über weit mehr Funktionalitäten verfügen und auch Anhänge speichern können: Mit der verpflichtenden Einführung biometrischer Reisedokumente sollen im SIS II auch Lichtbilder und Fingerabdruckdaten abgelegt werden. Überdies wird das Auffinden von Treffern komfortabler gestaltet. Zukünftig kann auch die phonetische Suche genutzt werden, also nach dem Klang eines Wortes.

Streit mit den auftragnehmenden Firmen

Die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sind über ihre nationalen Schnittstellen (NI-SIS) an das SIS angebunden. Die konkrete Zusammenarbeit wird über die sogenannten "SIRENE-Büros" abgewickelt. SIRENE Deutschland ist beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt. Das Amt greift auch auf das Ausländerzentralregister zu, um Aufenthaltstitel oder Visa zu überprüfen. Zukünftig sollen die teilnehmenden Polizeibehörden einen nationalen "SIS II-Koordinator" benennen, der vermutlich ebenfalls beim BKA untergebracht wäre.

Weitere Bestimmungen zum SIS sind im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) geregelt. Dort ist festgelegt, dass das SIS von Frankreich zentral betrieben wird. Eine "Backup-Einheit" ist in Sankt Johann im Pongau (Österreich) tief in den Alpen vergraben.

Für den Übergang firmierte die Datenbank als SIS 1+. Die jahrelangen Verzögerungen führten zu Streit zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten auf der einen Seite, und den Auftragnehmern OBS, Atos und Steria-Mummert auf der anderen Seite. Ursprünglich sollte die Migration der Daten bereits vor fünf Jahren vollzogen worden sein. Das Gesamtprojekt wurde 2010 in wesentlichen Punkten neu ausgerichtet. Die immer höheren Kosten werden in der neuen Verordnung weiteren technischen Anforderungen begründet, darunter zur Leistung und Speicherkapazität.

Mehrfach wurde die Migration auf das neue System verschoben (Wirrwarr um aufgebohrte EU-Polizeidatenbank). Vorausgegangen waren sogenannte "Meilenstein-Tests", die letztes Jahr für Finnland, Polen, Dänemark und die Tschechische Republik erfolglos verliefen. Eine eigene Arbeitsgruppe soll den Ländern nun unter die Arme greifen. Jene 24 Länder, die den Test erfolgreich absolvierten, haben dies der Kommission jetzt formal mitgeteilt und teilweise bereits mit dem Umzug begonnen.

"Konverter" verliert Daten

Die EU-Kommission sprüht vor Optimismus: Ende März soll das SIS II verfügbar sein, alle Daten bis dahin aus dem alten System umgezogen sein. Bevor das lang ersehnte, neue Fahndungssystem angeschaltet wird, firmiert es formal als "Übergangsarchitektur". Erst vor wenigen Wochen war die eigens hierfür notwendige Verordnung verabschiedet worden. Die Migration wird nach einem Beobachtungszeitraum abgeschlossen, der spätestens 30 Tage nach dem Umstellungstag des ersten Mitgliedstaates endet.

In einer Woche will die Kommission dem EU-Parlament offiziell die Betriebsbereitschaft des SIS II mitteilen. Das ebenfalls angekündigte Datum muss allerdings noch am 7. März vom Rat der Innen- und Justizminister bestätigt werden.

Allerdings kündigen sich neuerliche Probleme an: Für den Umzug wurde eigens ein sogenannter "Konverter" programmiert. Die Software soll dafür sorgen, dass die Daten des alten vom "Schengener Informationssystem der zweiten Generation" überhaupt eingelesen werden können. Nun macht der "Konverter" Kopfzerbrechen: Denn es fiel auf, dass bei der Umwandlung Daten verloren gehen können.

Vorgesehen war, dass der "Konverter" in beide Richtungen funktioniert, also auch Daten des neuen SIS II in das alte SIS 1+ umwandelt. Dies würde notwendig, wenn ein anfragender Staat bereits das neue System nutzt, diese Kommunikation in einem anderen Staat aber wegen Umzugsschwierigkeiten auf der alten Plattform angenommen werden müsste. Weil der "Konverter" aber nicht wie vorgesehen geliefert wurde, können schwere Inkonsistenzen auftreten. Möglich wären sogar falsche Treffer, die wohl ungerechtfertigte polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen würden.

Fraglich ist auch, ob die Mitgliedstaaten nach der Umstellung das SIS II sofort nutzen können oder abwarten müssen, bis alle anderen Mitgliedstaaten ebenfalls umgeschaltet haben. Zusätzlich kompliziert wird die Angelegenheit, weil das SIS II auf dem neuen Kommunikationssystem sTESTA basiert. Dieses "sichere EU-weite IT-Netz" war von der Kommission 2006 in Auftrag gegeben worden. Alle Mitgliedstaaten müssen also auch vom alten SISNET auf den neuen, verschlüsselten Backbone migrieren.

Was passiert allerdings, wenn Staaten zwar den Umzug auf das sTESTA schaffen, jedoch wieder auf das SIS I+ zurück schalten müssen? Dies würde sich auf dringende Fahndungsausschreibungen auswirken, die dann nicht mehr über die SIRENE-Büros weitergegeben werden könnten.

Steigt Großbritannien aus?

Die Einführung des sTESTA bringt nicht nur Vorteile für die europäischen Polizeibehörden mit sich. So können darüber nicht mehr wie gewohnt Informationen weitergegeben werden, die der Empfänger ungefragt erhält. Hierzu gehören Mitteilungen zur "Gefahrenabwehr", also über erwartete, zukünftige Straftaten.

Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union ist die für den Umzug auf das SIS II abgeschlossene Verordnung für Dänemark zunächst nicht bindend. Das Land Dänemark entscheidet innerhalb von sechs Monaten, ob sie das Regelwerk in nationales Recht umsetzt.

Nun kündigen sich neue politische Schwierigkeiten an: Großbritannien meldet, dass es womöglich von einem sogenannten "Opt-Out" Gebrauch macht. Die Regierung in London hatte sich letztes Jahr aus einer Reihe von Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit zurückgezogen. Dies steht dem Land ebenfalls nach dem Vertrag über die Europäische Union zu. Zwar würde dies erst ab Oktober 2014 umgesetzt. Wenn Großbritannien aber tatsächlich aus dem Schengener Informationssystem aussteigt, dürfte dies große Signalwirkung auf alle anderen Zusammenarbeitsformen im Bereich Justiz und Inneres haben.

Einer der größten Schritte steht dem Projekt aber noch bevor: Das SIS II soll zukünftig von der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen verwaltet werden. Die neu eingerichtete Agentur wird in der estnischen Hauptstadt Tallinn betrieben und administriert alle großen europäischen Fahndungssysteme (Polizeiliche Datenbankgesellschaft). Neben dem SIS II gehören dazu das Visa-Informationssystem (VIS) und die Fingerabdruckdatenbank EURODAC.