"Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt"

Ein Interview mit Erika Lorenz-Löblein, der Anwältin von Gustl Mollath

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Für Erika Lorenz-Löblein, die Anwältin von Gustl Mollath, ist es "unvertretbar, dass Herr Mollath heute noch, seit dem 27. Februar 2006, zwangsweise untergebracht ist". Das sagt sie in einem ausführlichen Telepolis-Interview, in dem sich die Anwältin zum ersten Mal eingehend öffentlich zu dem Fall und ihrem Mandanten äußert. Abgesehen von einem Interview für den Bayerischen Rundfunk und vereinzelten Aussagen, die in den Medien von ihr wiedergegeben wurden, hat sich die Anwältin bisher aus der Öffentlichkeit zurückgehalten.

Für Lorenz-Löblein ging es, wie sie gegenüber Telepolis sagte, zunächst bei der Übernahme das Mandats darum, sich als Anwältin des Schicksals von Herrn Mollath anzunehmen, um auf der juristischen Ebene gegen das Unrecht, das ihrer Meinung nach ihrem Mandanten zugefügt wurde, anzugehen, und nicht darum, ein öffentliches Spektakel zu entfachen.

Im Interview schildert Erika Lorenz-Löblein, wie sie zu dem Mandat gekommen ist und gibt einen Einblick darüber, was sie bisher im Fall Mollath erlebt hat. Die Anwältin schildert, wie schwierig es war, überhaupt erst an die Akten heranzukommen, und führt aus, dass Akten im Fall Mollath auch aufgelöst wurden. Lorenz-Löblein vermutet, dass Mollath nicht nur das Opfer einer Justiz ist, die Fehler begangen hat, sondern dass es möglicherweise noch andere Hintergründe gibt.

Vergangene Woche hat Strafverteidiger Gerhard Strate, der für das Wiederaufnahmeverfahren bevollmächtigt ist, eine Neuverhandlung des Fall Mollath am Landgericht in Regensburg beantragt.

Frau Lorenz-Löblein, Sie sind die Anwältin von Herrn Mollath. Zusammengefasst: Welches Bild zeigt sich ihnen im Fall Mollath?

Erika Lorenz-Löblein: Zunächst möchte ich darauf verweisen, dass ich erst seit knapp einem Jahr die Anwältin von Herrn Mollath bin. Die erste mir erteilte Vollmacht trägt das Datum 30. März 2012. Neben mir ist für das Wiederaufnahmeverfahren Herr Kollege Dr. Strate bevollmächtigt, deshalb ist die Aussage "die" Anwältin nur in Bezug auf das Geschlecht zutreffend.

Aber zu Ihrer Frage. Das Problem, warum dieser Fall so schwierig ist, ist für mich eine Frage der Fehlerkultur. Es sind zahlreiche Fehler - in diesem Fall mit tragischen Folgen, dem Freiheitsentzug eines unschuldigen Menschen - gemacht worden. Dabei ist zwischen Vorsatz, Fahrlässigkeit und Unwissen zu unterscheiden. Alle beteiligten Personen haben ein Eigeninteresse.

Wie meinen Sie das?

Erika Lorenz-Löblein: Zum Beispiel jetzt das Beharren auf einer objektiv unrichtigen Entscheidung als vermeintlich richtigem Weg, um einer Strafe zu entgehen. Ich halte es für möglich, dass die Aussagen von einigen Personen, die von einer rechtmäßigen Unterbringung des Herrn Mollath ausgehen, durchaus im guten Glauben getroffen wurden. Ich habe schon mehrfach erfahren müssen, dass Menschen Meinungen zum Fall äußerten, ohne alle relevanten Aktenvorgänge zu kennen. Bei einigen Personen scheint es anfangs der Versuch gewesen zu sein, vorgenommene Finanztransaktionen weiterhin verdeckt halten zu können.

Aber mittlerweile liegen doch einige Fakten auf dem Tisch.

Erika Lorenz-Löblein: Ja, sicher. Heute dürfte es kaum noch eine Person mit juristischen Kenntnissen geben, die von einem richtigen Urteil ausgeht. Das Urteil ist aber rechtskräftig, dies ist zu beachten. So kann die Strafvollstreckungskammer die Unterbringung zwar für erledigt erklären, aber keineswegs die Rechtskraft des Urteils aufheben. Dies geht nur über das Wiederaufnahmeverfahren.

Außerdem möchte ich ansprechen, dass die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth mir eine Fristverlängerung zur Stellungnahme zum Antrag der Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf das Beschleunigungsgebot abgelehnt hat und dann hat sie durch Beschluss den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines psychiatrischen Sachverständigen-Gutachtens ebenfalls abgelehnt. Wegen weiterer Entscheidungen wurde dann auf den nächsten regulären Anhörungstermin am 30. Juli. verwiesen. Bereits mit Schreiben vom 19. November 2012 hatte ich um einen vorzeitigen Anhörungstermin ersucht. Auch im Hinblick auf von mir in Abstimmung mit Herrn Mollath beantragte Fristverlängerungen erscheint mir ein Aufschieben einer weiteren Entscheidung bis 30. Juli unvertretbar.

Im gesamten Urteil zeigt sich das Ziel der Unterbringung

Sie sprachen gerade das Urteil an.

Erika Lorenz-Löblein: Das erste, was ich mir in diesem Fall - noch vor Übernahme des Mandats - an Dokumenten angeschaut habe, war das Urteil. Mir war sofort klar, wenn ich solch ein Urteil in einer Klausur oder im Examen geschrieben hätte, wäre ich durchgefallen.

Warum?

Erika Lorenz-Löblein: Der erste Eindruck war, im gesamten Urteil zeigt sich das Ziel der Unterbringung. Die mangelhafte Beweiswürdigung sollte jeder Person mit juristischen Kenntnissen auffallen. Es geht schon bei einer neutralen Schilderung des Lebenslaufes los.

Eine Schilderung des Lebenslaufs gibt es ja durchaus in dem Urteil.

Erika Lorenz-Löblein: Ja, die Frage ist, ob ein Lebenslauf wertende Äußerungen enthält. Die Hinweise auf die psychische Verfassung und das Leben von Herrn Mollath beruhen vermutlich auf Aussagen der Ehefrau. Diese wurden wohl ungeprüft übernommen. Herr Mollath war ständiger Teilnehmer der Nürnberger Montagsdemos, auf der Webseite ist ein Video von einem Kommentargottesdienst veröffentlicht. Warum wurden diese Aktivitäten verschwiegen?

Im Zusammenhang mit dem Fall Mollath wird immer wieder der schwere Vorwurf der Rechtsbeugung erhoben.

Erika Lorenz-Löblein: Das ist doch der Punkt. Der Verdacht der Rechtsbeugung, der Verletzung rechtlichen Gehörs, kurz gesagt, einer unrechtmäßigen Verfahrensführung hat sich mir auch aufgedrängt, als ich angefangen habe, mich in den Fall einzuarbeiten. Es war schon schwierig, an die Akten zu kommen. Ich hatte vom Unterstützerkreis Kopien, allerdings unvollständig.

Die Akten waren verschwunden

Was heißt es war schwierig an die Akten ranzukommen?

Erika Lorenz-Löblein: Ich hatte verschiedene Aktenzeichen und versuchte in alle Akteneinsicht zu bekommen. Ich habe stundenlang mit mehreren Registraturabteilungen telefoniert, die Akten waren angeblich immer woanders. Irgendwann sagte mir ein Beamter der Registratur, ich solle die AR-Akten alle vergessen, die seien aufgelöst und sowieso nichtssagend.

Wie aufgelöst? Was heißt AR-Akten?

Erika Lorenz-Löblein: AR-Akten heißt allgemeine Registratur. Er sagte, es könne sein, dass diese in andere Akten Eingang gefunden hätten, sie seien verschwunden, am besten wäre, ich würde die Aktenzeichen vergessen.

Und dann, wie hat sich Ihr Eindruck entwickelt?

Erika Lorenz-Löblein: Der Eindruck hat sich weiter verstärkt. Es war mir sofort klar, ganz egal, was ich vortragen werde, es wird erfolglos sein, wie die Schreiben und der Sachvortrag der bisher in diesem Fall tätigen Kolleginnen und Kollegen. Deshalb habe ich zu Beginn viel Zeit darauf verwendet, gemeinsam mit Herrn Hofmann [Anmerkung: ein Mitglied des Gustl Mollath Unterstützerkreises und Webmaster der Internetseite, die über Gustl Mollath informiert] die Webseite www.gustl-for-help.de mit verfahrensrelevanten Daten zu vervollständigen.

Sie selbst haben also die Webseite mit aufgebaut?

Erika Lorenz-Löblein: Ich habe nur Fakten aus den Akten für die Chronologie zur Verfügung gestellt, weil mir klar war, es braucht Öffentlichkeit. Herr Hofmann vom Unterstützerkreis hat meine Stichworte dann in für Laien verständliches Deutsch umgewandelt.

Ich habe auch zunächst die Übernahme des Mandats abgelehnt, weil ich der Meinung war, es sollte eine Person mit Rang und Namen übernehmen. Mir war klar, egal, was ich vortragen würde, die Meinung steht schon von vornherein fest. Deshalb musste etwas passieren, was zum genauen Arbeiten zwingt, zum Beispiel eine Person mit Rang und Namen als Verteidigung. Auf Bitte des Unterstützerkreises habe ich dann doch das Mandat übernommen, allerdings unter der Voraussetzung, bei Bedarf noch einen Kollegen zuziehen zu dürfen. Erst durch das Medieninteresse hat sich dann in dem Fall etwas bewegt.

Aber dennoch stört mich, dass viel vom Fall Mollath geredet wird, aber um den Menschen Mollath kümmern sich die wenigsten, habe ich den Eindruck. Es ist den wenigsten wohl klar, was es heißt, auf einer geschlossenen Station in der Psychiatrie seinen Alltag zu fristen. Wer war schon mal auf einer geschlossenen Station in der Psychiatrie?

Wo laufen die Fäden zusammen?

Die Öffentlichkeit fragt sich, was im Fall Mollath gespielt wird. Ist Mollath schlicht das Opfer eines Behördenapparats, in dem Fehler passiert sind, oder gab es, wie immer wieder in Internetforen und Blogs vermutet wird, ein zielgerichtetes Verhalten von bestimmten involvierten Personen, um das Schwarzgeldgeflecht, das Herr Mollath angeprangert hat, zu schützen? Das wäre dann die große Verschwörung. Was ist denn Ihr Eindruck?

Erika Lorenz-Löblein: Der Fall steht im Interesse der Politik. Meine Frage ist: Warum interessieren sich die Spitzen der Politik für ein paar Menschen, die mehr oder weniger legale Finanztransaktionen durchführen? Ein Mann schlägt angeblich seine Frau und behauptet, er sei unschuldig. So traurig es ist, häusliche Gewalt ist leider ein alltäglicher Vorgang. Es musste immerhin ein Gewaltschutzgesetz erlassen werden, um Regelungen für solche Fälle zu schaffen. Was ich damit sagen will, ist, dass solche Dinge immer wieder passieren, aber es interessiert keinen. Also, da muss doch mehr sein. Die Frage ist, wo laufen die Fäden zusammen?

Was sind Ihre Überlegungen?

Erika Lorenz-Löblein: Ich vermute, die Fäden laufen in einer kleinen Gruppe um die geschiedene Ehefrau zusammen. Aber sind auch Ministerien und Behörden involviert? Das Innenministerium ist zuständig für die Polizei und hat auch die Rechtsaufsicht für den Bezirk, dem in Bayern die Psychiatrie untersteht. Dem Sozialministerium untersteht der Maßregelvollzug. Die Staatsanwaltschaft untersteht dem Justizministerium.

Das sind Feststellungen.

Erika Lorenz-Löblein: Ja, natürlich. Für mich als Anwältin von Herrn Mollath ist die Frage, wer oder was eigentlich hinter der Angelegenheit steckt und auch was tatsächlich verschleiert werden soll, nach wie vor ungelöst. Dies ist eine Frage der Politik, die mich als Bürgerin interessiert, als Anwältin interessiert mich nur, dass das Verfahren rechtmäßig geführt wird. Ich möchte, dass die zuständigen Personen Recht und Gesetz beachten und ihre Entscheidungen frei nach ihrem Gewissen treffen.

Ein Wort zur Bayerischen Justizministerin Beate Merk: Hat sie in dem Fall richtig gehandelt?

Erika Lorenz-Löblein: Vorausschicken möchte ich, dass ich durch meine Aktivitäten im Selbsthilfebereich seit Jahren mehrfach persönlichen Kontakt zu Politikerinnen und Politikern von verschiedenen Parteien hatte. Ich weiß, dass häufig Anfragen vom Büro beantwortet werden, ohne dass die Amtsinhaber überhaupt davon wissen. Deshalb bin ich grundsätzlich vorsichtig, Personen, nur weil sie ein Amt innehaben, persönliche Verantwortung für bestimmte Vorgänge zuzuweisen. Manchmal sehe ich, dass es Organisationsverschulden ist. Dennoch haben die Amtsinhaber auch die Verantwortung für Organisationsverschulden.

Frau Ministerin Dr. Merk hat angeblich zunächst im Landtag nur einen Bericht der Staatsanwaltschaft vorgetragen, ohne die Einzelheiten zu kennen. Ich meine, sie hat den Zeitpunkt verpasst, sich selbst umfassend über den Fall zu informieren. Sie hat die Dienstaufsicht. Bei Verdacht auf Rechtsbeugung sollte sie eingreifen. Ich möchte an dieser Stelle auf einen Aufsatz von Heinrich Hannover [Anmerkung: ein bekannter deutscher Strafverteidiger] verweisen., der schrieb: "Aufschlußreich war die Erfahrung, daß selbst ein Minister Posser mit falschen Informationen seines Apparats über Haftbedingungen und angebliche Äußerungen von Gefangenen getäuscht werden konnte. Aber er war ein Mensch, der zuhören, sich korrigieren und konsequent handeln konnte. "

Ich habe irgendwann aufgehört, die Interviews mit Frau Dr. Merk anzuschauen oder zu lesen. Mehrfach wurden unrichtige Tatsachen veröffentlicht. Es war gesünder und besser investierte Zeit, sich um den Fall direkt zu kümmern, als sich über Interviews zu ärgern.

Es gibt keinen Grund, Herrn Mollath aufgrund seines Verhaltens wegzusperren

Bei Spiegel Online und in der Zeit gab es vor einiger Zeit Artikel, die versucht haben, den möglichen Skandal im Fall Mollath zu relativieren. Wir möchten einige markanten Stellen aus den Artikeln anführen und Sie um einen Kommentar bitten: Spiegel-Online schreibt: "Angeprangert werden pauschal angebliche Gefälligkeitsgutachten und Husch-Husch-Urteile, die Psychiatrie wird als "dunkle Zone des Rechts" dämonisiert - und das Publikum applaudiert." Wie lesen Sie als Anwältin von Herrn Mollath diese Stelle?

Erika Lorenz-Löblein: Ich habe mich gefragt, ob hier Unkenntnis oder bewusste Stimmungsmache dahinter stehen. Auf der Webseite sind so viele Fakten veröffentlicht, dass zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels offensichtlich war, dass dies eine uninformierte Äußerung darstellen muss.

Spiegel-Online schreibt weiter: "Doch was wird vom Justiz- und Psychiatrieskandal übrigbleiben, wenn jetzt die Staatsanwaltschaft unter dem Druck der Öffentlichkeit und auf Anweisung der Bayerischen Justizministerin Beate Merk den Fall neu aufrollt? Womöglich nicht viel mehr als heiße Luft."

Erika Lorenz-Löblein: Das befürchte ich manchmal auch. Ich hoffe, dass Herr Mollath ein für ihn zufriedenstellendes und freies Leben führen kann. Nach wie vor habe ich den Eindruck, dass echter Aufklärungswille nur bei einzelnen Personen vorhanden ist. Warum muss ich mehrfach bei der Staatsanwaltschaft Augsburg nur um Aktenzeichen bitten? Jetzt habe ich die Aktenzeichen erhalten, meine Frage nach Akteneinsicht blieb unbeantwortet.

Wie bewerten Sie diese Aussage: "Doch selbst wenn, ist es fraglich, ob dies für Mollath den Weg in die Freiheit ebnet. Denn anders als vielfach behauptet, begründen alle drei psychiatrischen Gutachter, die Mollath für krank und weiterhin gefährlich halten, die Diagnose seiner Wahnkrankheit nicht mit seinen Schwarzgeldbehauptungen."

Erika Lorenz-Löblein: Das ist unrichtig. Die SZ hat das in einem Artikel sehr gut zusammengefasst. Neben dem Schwarzgeld hatte Dr. Leipziger noch den Wahn des überzogenen Gesundheitsbewusstseins festgestellt. Da konnte ich nur lachen. Weil Herr Mollath Lebensmittel aus biologischem Anbau wollte und Kernseife statt der parfümierten Duschgele.

Ich habe mich vor etwa 20 Jahren im Rahmen des Gesunde-Städte-Projekts der WHO mit Ernährung im Krankenhaus, den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und anderen beschäftigt, die Aussage hier einen überzogenen Gesundheitswahn festzustellen, ist so lächerlich, dass über diesen Unsinn kein weiteres Wort mehr verloren werden sollte.

Ebenso die parfümierten Duschgele. Warum hat es so lange gedauert, bis Herrn Mollath unparfümierte Seife zur Verfügung gestellt wurde? Sind die Bedürfnisse eines Menschen so wenig zu beachten? Liegt es an der Personalknappheit im BKH oder am allgemeinen Klima?

Ich habe mal als Sekretärin in einem Schulsekretariat gearbeitet und einer Schülerin Geld geliehen, weil sie es eben gerade brauchte und der Geldbeutel leer war. Daraufhin wurde ich zurechtgewiesen, dass das keineswegs meine Aufgabe sei, den Schülerinnen Geld zu leihen. Meine Überlegung war, musste eine Pflegekraft, die vielleicht sofort Herrn Mollath das gewünschte Stück Kernseife zur Verfügung gestellt hätte, auch eine Zurechtweisung fürchten?

Es gibt keinen Grund, Herrn Mollath aufgrund seines Verhaltens wegzusperren. Die Unterbringung im Maßregelvollzug hat den Vorwurf rechtswidriger Taten als Voraussetzung. Wenn die Taten wegfallen, gibt es keinen Maßregelvollzug.

Warum wurde Herr Mollath so behandelt?

Erika Lorenz-Löblein: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, auch Herr Mollath. Scheinbar meinen einige Menschen, sie könnten ihm vorschreiben, wann er wie zu reagieren habe. Lächerlich, solange Herr Mollath nur über sich selbst entscheidet, ist er frei, wie jeder andere Mensch.

Selbst wenn Herr Mollath jeden Tag 1000 Briefe schreiben würde, so wäre das das Problem der Empfänger. Es ist kein Grund für Freiheitsentzug. In den letzten sieben Jahren sind keine Gewalttätigkeiten von Herrn Mollath ausgegangen. Wo soll da ein Grund für weitere Unterbringung sein? Und dass Herr Mollath rigide an dem Unrechtserleben festhält, ist nach meiner Ansicht richtig und korrekt. Ihm wurde Unrecht zugefügt, in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist. Er hat das Recht, sich ungerecht behandelt zu fühlen, denn er musste zahlreiche Grund- und Menschenrechtsverletzungen ertragen. Ich habe allen Respekt vor ihm, dass er nach der langen Zeit, in der er mehr oder weniger willkürlich von Menschen ungerecht behandelt wurde, in solch guter Verfassung ist. Heiner Kipphardt schreibt, dass der Psychiater der Delegierte der Gesellschaft sei, der ihr die Abweichung vom Hals halten solle, wenn sie unkorrigierbar sei. Das sei sein gesellschaftlicher Auftrag. Diesen Auftrag haben die Psychiater im Fall Mollath gut erfüllt. Herr Mollath hat insofern die Regeln gebrochen, als dass er Finanztransaktionen in die Schweiz anzeigen wollte. Er war unkorrigierbar der Überzeugung, dass dieses beendet werden sollte.

Wer ist Heiner Kipphard?

Erika Lorenz-Löblein: Heiner Kipphardt ist Psychiater, der seine Tätigkeit in der Psychiatrie gegen die Tätigkeit als Chefdramaturg eintauschte. Das Zitat stammt aus dem Roman März, in dem die Geschichte des schizophrenen Dichters März erzählt wird. Auch wenn der Roman bereits 1976 geschrieben wurde, so ist vieles noch heute aktuell.

Das umstrittene Attest war der Einstieg ins Strafverfahren

Im Spiegel-Online-Artikel wird auch auf das Attest eingegangen, das angeblich die Körperverletzungen von Mollath an seiner damaligen Ehefrau dokumentiert. Was hat es ihrer Meinung nach mit dem Attest auf sich?

Erika Lorenz-Löblein: Angeblich stammt das Attest vom Sohn der Ärztin. Nach meiner Meinung sollte der Inhalt des Attestes von einem Rechtsmediziner geprüft werden. Vielleicht meldet sich ja jemand, der bereit dazu ist. Meine bescheidenen Kenntnisse in Rechtsmedizin reichen nur so weit, dass ich sagen kann, manches kommt mir unglaubwürdig vor. Abgesehen von der Tatsache, dass es von jemandem anderen stammt als der Person, die auf der Urkunde als Ausstellerin erkennbar ist.

Und aus der Chronologie auf der Webseite ergibt sich, dass das Attest an Herrn Mollath gefaxt wurde, nachdem er dem Anwalt der damaligen Ehefrau die Finanztransaktionen mitgeteilt hatte. Er hat das Attest sofort als weiteren Versuch gesehen, ihn zu erpressen und mundtot zu machen. Das Attest war der Einstieg ins Strafverfahren. Es gab mehrere Versuche, der mit dem Attest war letztendlich erfolgreich.

Die Wochenzeitung Die Zeit hat in einem längeren Artikel kritisiert, dass Herr Mollath Herrn Dr. Strate, der nun im Wiederaufnahmeverfahren ihn ebenfalls verteidigt, nicht direkt vor lauter Dankbarkeit um den Hals gefallen ist, als er ihm angeboten hat, ihn zu verteidigen. In dem Zeitungsartikel heißt es zum Schluss: "Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?" Was denken Sie bei diesen rhetorischen Fragen?

Erika Lorenz-Löblein: Die Fragen sollten in meinen Augen vermutlich dazu dienen, Herrn Mollath zu einer Unterzeichnung der von Herrn Dr. Strate übergebenen Vollmachten zu bewegen.

Die Frage ist, wer stellt diese Fragen? Welches Interesse hat die Zeitung? Mehrfach wurde in mich gedrungen, dass ich mich der Presse stelle, Interviews gebe, und so weiter. Ich hatte das zunächst abgelehnt. Es war gut, dass Herr Mollath und das erlittene Unrecht im Mittelpunkt standen. Der Presse war zu entnehmen, dass Florian Streibl in einem Interview sagte, dass die FW jetzt einen medienerfahrenen Anwalt aquirieren wollten.

Wie sehen Sie denn generell das Verhalten der Medien in dem Fall? Sind Sie mit der Berichterstattung zufrieden?

Erika Lorenz-Löblein: Es gibt einige Medien, die sehr objektiv und gut recherchiert berichten. Merkwürdigerweise bleibt die Berichterstattung jetzt auf den Fall selbst beschränkt. Der Hintergrund des Falles, diejenigen, die die Fäden in der Hand halten, die sind mir noch unbekannt. Diese Frage stelle ich mir nur als interessierte Bürgerin. Als Verteidigerin kann ich den Medien ein Lob aussprechen, ohne Medieninteresse hätte es keine Wende gegeben. Die Wende ist für mich, dass der Fall in ein Verfahren übergeht, welches einem Rechtsstaat würdig ist, um die Worte von Herrn Mollath zu benutzen.

Als Bürgerin vermisse ich aber auch zum Beispiel Veröffentlichungen über das Rotarierleben, den 1. FCN und andere Verbindungen, die scheinbar eine Rolle spielen. Es fehlen Hintergrundinformationen. Über die Rotarier wurde jetzt in berichtet. Wo bleibt da der professionelle Journalismus?

Ihr Kollege Strate hat nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht in Regensburg beantragt. Einem Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth wird Rechtsbeugung vorgeworfen, von verfälschten Sachverhalten beim Verfahren 2006 ist die Rede. Was erwarten Sie: Wie wird es jetzt weitergehen?

Erika Lorenz-Löblein: Wie Sie richtig sagen, hat Herr Kollege Dr. Strate den Wiederaufnahme-Antrag eingereicht - bitte fragen Sie ihn selbst über den weiteren Fortgang seines Antrags. Das ist für mich das Gebot einer guten Zusammenarbeit, dass ich mich hier einer Äußerung enthalte. Ich kann nur allgemein sagen, dass dieser Antrag - wie jeder Wiederaufnahmeantrag - zunächst auf die Zulässigkeit geprüft wird. Das kann sehr schnell gehen, kann aber auch dauern.

Sollte eine neue juristische Aufarbeitung den Verdacht bestätigen, dass Herr Mollath das Opfer eines Fehlurteils geworden ist, was würde das bedeuten?

Erika Lorenz-Löblein: Es hat für alle Beteiligten persönliche Bedeutung, und insgesamt Bedeutung für die Justiz. Für Herrn Mollath persönlich bedeutet es eine komplette Lebensumstellung. Es wäre eine Entscheidung, die neue Herausforderungen mit sich bringt. Das Fehlurteil damals brachte neue Aufgaben und Herausforderungen mit sich, zum Beispiel zahlreiche Versuche, Menschen zu finden, die ihn in seiner Situation unterstützten. Es würde ein menschliches Gesicht der Justiz zeigen. Justiz wird von Menschen gemacht, und wo Menschen tätig sind, passieren Fehler. Es würde zeigen, dass in einem Rechtsstaat auch Fehler der Justiz behoben werden können, ohne die Rechtssicherheit zu gefährden. Gerade die Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens sehe ich als wichtiges und notwendiges Instrument, dass die Gesellschaft auf Recht und Gesetz vertrauen darf.

Was sollte ihrer Meinung dann mit den Verantwortlichen geschehen, die dazu beigetragen haben, dass Herr Mollath weggesperrt wurde?

Erika Lorenz-Löblein: Ich kann den Verantwortlichen nur wünschen, dass mit Ihnen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, d.h. unter Beachtung der Grund- und Menschenrechte umgegangen wird. Ich wünsche keinem Menschen das, was Herr Mollath erleben musste. Alle verantwortlichen Personen sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Manches wird verjährt sein, aber dennoch sollte es zur Abschreckung dienen, um einen zweiten Fall Mollath zu vermeiden.

Welche Entschädigungsmöglichkeiten gäbe es für Herrn Mollath?

Erika Lorenz-Löblein: Es gibt nur finanzielle Entschädigung. Die verlorenen Lebensjahre sind vorbei.

Ich habe weder in den Kranken- noch in den Strafakten eine von Herrn Mollath ausgehende tätliche Aggressivität dokumentiert gefunden

Sie scheinen fest von der Unschuld ihres Mandanten überzeugt?

Erika Lorenz-Löblein: Ja. Es gibt drei Taten, die ihm vorgeworfen werden.

1. Eine Körperverletzung, belegt mit einem fragwürdigen Attest und einer Aussage der Ehefrau. Dieses Attest kann nur beweisen, dass die Ehefrau angeblich Verletzungen hatte. Die Ehefrau hat ausgesagt, sie habe ihn gepackt, wo es weh tut. Herr Mollath bestreitet eine körperliche Auseinandersetzung. Die Schilderung der Ehefrau ist unglaubwürdig und von Belastungseifer gekennzeichnet.

2. Eine Freiheitsberaubung, weil die Ehefrau angeblich 1,5 Stunden festgehalten wurde. Die Ehefrau ist mit der Freundin zum Haus gegangen, sagt zu dieser, wenn ich nach 1,5 Stunden noch drin bin, dann möge diese sich bemerkbar machen. Das macht die Freundin, die Ehefrau kommt raus und sagt, sie sei festgehalten worden. Wo ist da die Freiheitsberaubung? Sie wollte doch 1,5 Stunden drin bleiben. Und zwei Freundinnen gehen Sachen holen und eine bleibt im Handy-Zeitalter 1,5 Stunden vor der Türe stehen? Ich habe schon bessere Märchen gehört.

3. Für die Sachbeschädigungen gibt es als Beweis auch eine Aussage der Ehefrau, dass der Mann auf dem Video ihrem Mann ähnele, er eine ähnliche Jacke habe, zudem sei Herr Mollath Reifenfachmann und die Geschädigten stammen aus dem Umfeld Ehe/Scheidung. Also wieder die Aussage der Ehefrau als Beweis. Zudem gab es eine willkürliche Auswahl der angeklagten Fälle aus allen Vorgängen in der Akte, um den Beweis des Umfelds Scheidung führen zu können.

Aus meiner Tätigkeit in der Gesundheitsselbsthilfe weiß ich, dass manchmal psychiatrische Erkrankungen erst auf den zweiten Blick bemerkbar sind. Deshalb habe ich die Unterlagen genau durchforstet, ob es irgendeinen Anhalt für Besonderheiten gibt. Ich bin dann zu der Feststellung gelangt, dass es wohl Menschen gibt, die mit der Persönlichkeit von Herrn Mollath Schwierigkeiten haben, aber das ist doch deren Problem. Und dann hatte ich persönlichen Kontakt mit Herrn Mollath. Wo hat dieser Mann Wahnvorstellungen? Wo ist seine Gefährlichkeit? Gefährlich ist doch nur sein Wissen für andere.

Es ist für mich unvertretbar, dass Herr Mollath heute noch, seit dem 27. Februar 2006 zwangsweise untergebracht ist. Ich habe weder in den Kranken- noch in den Strafakten eine von Herrn Mollath ausgehende tätliche Aggressivität dokumentiert gefunden. Die Berichte zeugen vielmehr von dem verzweifelten Versuch, Herrn Mollath von einer "richtigen" Sicht auf die Dinge zu überzeugen.

Telepolis: Rechtfertigt denn dann die Aktenlage überhaupt eine weitere zwangsweise Unterbringung von Herrn Mollath?

Erika Lorenz-Löblein: Ich meine nein. Herr Mollath hat allerdings den Wunsch geäußert, zunächst im BKH Bayreuth zu verbleiben, sich von dort aus eine Wohnung zu suchen und auf das Leben in Freiheit vorzubereiten.

Deshalb wäre die Erledigterklärung der Unterbringung zunächst nur ein "symbolischer Akt", da es an den tatsächlichen Verhältnissen keine Änderung geben würde. Es wäre zunächst nur für Herrn Mollath persönlich die Sicherheit, dass er sich auf ein anderes Leben vorzubereiten hat. Es wäre ein erster Schritt in Richtung zur vollen Rehabilitation.

In welcher Verfassung ist Ihr Mandant? Was wäre, wenn er plötzlich in die Freiheit entlassen wird?

Erika Lorenz-Löblein: Nach sieben Jahren Unterbringung das Heraustreten in ein freies Leben, Hineintreten in einen Alltag mit allem, was dieser normalerweise mit sich bringt, ist ein Kraftakt und braucht Zeit. Herr Mollath hat in all den Jahren viel Mut, Stärke und Ausdauer bewiesen. Ich meine, er hat beste Voraussetzungen, diesen Kraftakt gut zu überstehen.