Die Drachentöterinnen

Zwei Rechtsanwältinnen gelang es unter Androhung von Haft für den Geschäftsführer, die Telekom zum fristgerechten Legen eines Anschlusses zu bewegen

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Wer in Deutschland umzieht, dessen größte Sorge ist heute häufig nicht die Zerstörung von Möbeln oder der Verlust wertvoller Gegenstände, sondern die Hilflosigkeit gegenüber seinem Internetprovider. In einem der Redaktion bekannten und gut dokumentierten Fall musste ein Umgezogener beispielsweise sieben Monate lang Gebühren ohne Anschluss an die Firma M-net zahlen, in einem anderen blieb ein Vodafone-Kunde nach einer nicht von ihm veranlassten irrtümlichen Anschlusssperrung gute zwei Monate lang ohne Breitbandinternet.

Versprechungen von Politikern, an dieser Situation etwas zu ändern, blieben bislang ohne praktische Auswirkungen. Nun nahmen Suzan Baymak-Winterseel und Silke Jaspert, zwei Rechtsanwältinnen aus Lüneburg, die Sache in die eigenen Hände und erwirkten beim örtlichen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom, nachdem diese bei ihrem Umzug versagte.

Konkreter Anlass für das Versagen war, dass die beiden Juristinnen aus zwei verschiedenen Kanzleien in eine neue Büroadresse zogen und vorher bei zwei verschiedenen Anbietern waren - nämlich Vodafone und der Telekom. Wie vielen Verbrauchern aus eigener Anschauung bekannt ist, führt eine Konstellation mit zwei Anbietern mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass einer die Probleme auf den jeweils anderen schiebt. Schließlich sagte man Suzan Baymak-Winterseel, dass sie mit der Funktionstüchtigkeit ihres Anschlusses wohl noch bis zum Juni warten müsse.

Darauf stellte sie mit Silke Jaspert als Prozessvertreterin und unter Rückgriff auf das Telekommunikationsgesetzes (TKG) beim örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Nachdem die beiden Juristinnen dem Gericht klar machten, wie sich ein fehlender Telefon- und Internetanschluss auf die Einhaltung von Fristen und andere Bereiche auswirkt, erkannte man dort die Eilbedürftigkeit der Sache und erließ aufgrund von "erheblichen, nicht zumutbaren Nachteilen […], wenn erst nach einer Anhörung des Gegners oder nach mündlicher Verhandlung entschieden würde" sofort eine Einstweilige Verfügung.

In dieser Einstweiligen Verfügung wurde die Telekom verpflichtet, "die Kommunikationsdienstleistungen zu den Kanzleiräumen [...] umgehend, spätestens binnen 24 Stunden nach Erhalt der Verfügung freizuschalten". Falls bis dahin noch kein funktionierender Telefonanschluss gelegt sein sollte, drohte das Amtsgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft für den Telekom-Geschäftsführer.

Diese Sprache verstand man bei der Telekom offenbar besser als bloße Leidensschilderungen an der Hotline: Am letzten Freitag um 8 Uhr 40 wurde die Einstweilige Verfügung beweissicher durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt - und am Samstag um 8 Uhr 30 funktionierte der Anschluss. Einen Kommentar dazu will die Pressestelle der Telekom nicht abgeben.

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