125 Euro für jede kaputte Festplatte

GEMA vereinbart DJ-Abgabe mit Verband aus dem Schlager-Paralleluniversum

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Ab dem 1. April fordert die GEMA von Discjockeys nach dem so genannten VR-Ö-Tarif 13 Cent für Musikstücke, die diese zum Auflegen auf ihren Laptop oder auf ein Speichermedium kopiert haben. In einer Pressemitteilung dazu verkündete die Musikverwertungsgesellschaft letzte Woche, die "neuen Vergütungssätze" entsprängen einem Vertrag mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) und dem Berufsverband Discjockey e.V. (BVD).

Telepolis-Leser Armando S., machte uns darauf aufmerksam, dass dieser BVD nur sehr bedingt für das steht, was man im 21. Jahrhundert in der entwickelten Welt gemeinhin unter einem DJ versteht: Typische Mitgliedernamen in dem von Dirk Wöhler geführten und vertretenen Verein lauten "DJ Udo" oder "Andys Mobile Diskothek". Zu den Ehrenmitgliedern zählt unter anderem Gaby Baginsky. Und im letzten Jahr verlieh der BVD seine German DJ Awards nicht etwa an Hell, Dr. Motte oder Kool Herc, sondern an Dieter Thomas Heck, Gina-Lisa Lohfink und Mickie Krause.

Berufsverband-Discjockey-Preisträgerin Gina Lisa Lohfink. Foto: Gina-Lisa Lohfink / BKC Consultino. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Ästhetische Ähnlichkeiten mit dem Verband Deutscher Musikschaffender (VDM), der Deutschen Disc-Jockey Organisation (DDO) und dem Deutschen Diskotheken Event & Gastro-Unternehmern (DDU) sind beim BVD nicht von der Hand zu weisen. Mit groß angekündigten Verträgen mit diesen umstrittenen Organisationen hatte die GEMA im letzten Jahr versucht, ihre umstrittene Abgabenforderung für Clubbesitzer in Höhe von bis zu 2.600 Prozent durchzusetzen. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter lässt sich mit diesen Organisationen nur bedingt vergleichen, weil ihr unter anderem der 230.000 Mitglieder starke Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) angehört. Für die Gastwirte bringt der VR-Ö-Tarif allerdings deutlich weniger gravierende Nachteile als für Discjockeys.

Die sollen zukünftig nicht nur 13 Cent für jeden zum Auflegen neu kopierten Track zahlen (unabhängig davon, ob sie ihn tatsächlich spielen), sondern bis zum 31. Dezember 2013 auch alte Kopien vor dem 1. April 2013 pauschal mit 125 Euro abgelten - obwohl die GEMA über Gebühren für Produzenten, Clubs, Speichermedien und Geräte bereits vier Mal pauschal kassiert und diese Gewohnheit keineswegs aufgeben oder zahlenden DJs Geld dafür zurückerstatten will. Die 125-Euro-Pauschale wird jedes Mal erneut fällig, wenn der Laptop kaputt geht, wenn die Festplatte den Geist aufgibt und wenn ein defekter oder alter USB-Stick gegen einen neuen ausgetauscht wird.

Nach Informationen des Musikmagazins De:Bug könnte die GEMA im Vertrag, den ein DJ abschließen soll, um seiner Zahlungspflicht nachzukommen, eine Klausel verstecken, nach der ihr ein Recht zur Laptop-Kontrolle eingeräumt wird, die die Verwertungsgesellschaft trotz großzügiger Privilegienüberbleibsel aus den 1930er Jahren sonst nicht hat. Außerdem prüft man angeblich die Ausstellung eines Zertifikats über die Anmeldung, das sich Veranstalter von DJs zeigen lassen sollen, damit sie nicht selbst mit erhöhten GEMA-Forderungen konfrontiert werden.

Merkwürdig ist, dass die GEMA zwar Geld von DJs will, aber keine Playlisten, in denen steht, was sie gespielt haben. Solche Playlisten könnten dafür sorgen, dass das von den DJs eingezogene Geld an die von ihnen gespielten Musiker und nicht an Dieter Bohlen und Rechteinhaberkonzerne fließt. Gibt ein DJ trotzdem Playlisten ab, werden diese ignoriert. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Elektro-DJs, die nur selbstgemachte Musik spielen, nichts oder fast nichts von dem Geld zurückbekommen, das sie einzahlen müssen.

Wenig verwunderlich also, dass man unter DJs intensiv über Möglichkeiten diskutiert, die Abgabe legal zu umgehen. Wer im Grenzland wohnt oder viel reist, der kann dazu zum Beispiel Auslandsaufenthalte nutzen: Denn alles, was jenseits der deutschen Grenzen auf die Festplatte oder den Stick geschoben wird, kostet nichts. Eine bequemere Lösung ist das Auflegen mit Cloud-Diensten wie Spotify. Hier gilt die Abgabefreiheit jedoch nur für Stücke, die der DJ nicht selbst hochgeladen hat.

De:Bug-Geschäftsführer Sascha Kösch hat außerdem angekündigt, "mal so 150.000 Stücke" von der GEMA auf eine Rechtewahrnehmung überprüfen zu lassen. Wenn die Verwertungsgesellschaft damit fertig ist, hätten andere DJs dadurch eine Datenbank, mit der sie überprüfen können, welche Stücke sie gebührenfrei auf ihren Dienstrechner kopieren können und welche nicht. Für Musiker, die bei der GEMA gemeldet sind, hätte dies den negativen Effekt, dass ihre Werke weniger zum Einsatz kommen.

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