Fracken im Ballungsgebiet

Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat ExxonMobil die Genehmigung erteilt, auf Hamburger Gebiet Mineralöl zu suchen. In der Stadt regt sich Widerstand

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie im Februar bekannt wurde, hat die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) dem Mineralölkonzern ExxonMobil die "bergrechtliche Erlaubnis" zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt. Bis vor Kurzem versuchte die Hamburger Landesregierung noch die Angelegenheit totzuschweigen.

Eine Bloggerin aus einem betroffenen Stadtteil sorgte nun dafür, dass die betreffende Akte öffentlich gemacht werden musste. Zwar umfasst die Genehmigung für den Energiekonzern nur die kommenden drei Jahre und schließt ausdrücklich Probebohrungen aus - trotzdem ergibt sich aus dem Papier, dass die Pläne Exxon-Mobiles ursprünglich deutlich weiter gingen, als bislang angenommen. So war geplant, die Exploration über fünf Jahre hinweg, inklusive mehrerer Probebohrungen, durchzuführen.

In den betroffenen Stadtteilen regt sich zunehmend Widerstand. Auch die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) steht den Plänen durchaus skeptisch gegenüber. Derzeit wird zwischen ihr und der BWVI noch gestritten, ob dort überhaupt gefrackt werden oder doch nur konventionell Mineralöl gefördert werden soll. Das Versteckspiel zwischen den einzelnen Behörden gibt einen tiefen Einblick in den Hamburger Regierungsalltag und die Umgangsweise mit einer betroffenen Öffentlichkeit.

Geschwärzte Stellen

Als die Hamburger Bloggerin Carin Schomann, bekannt unter dem Namen Vierländer.de, den ersten Einblick in die Erlaubnisakte Vierlande erhielt, staunte sie wahrscheinlich nicht schlecht.

Zwar hatte sie erreicht, dass alle Unterlagen über die Exploration des Mineralölkonzerns ExxonMobil, inklusive aller Mailkontakte zwischen dem Unternehmen und den betreffenden Behörden, öffentlich gemacht werden musste. Allerdings war ein Großteil des Textes, mit dem Verweis auf Betriebsgeheimnisse, im Vorfeld geschwärzt worden.

Unklar blieb damit, welches Verfahren angewandt werden sollte, da es sich um eine neue Technik handeln sollte. Dies zumindest wurde aus den Akten deutlich. Allein die Mailkontakte machten deutlich, dass, neben bereits vorhandenen Bohrkernen, noch zusätzliche Probebohrungen durchgeführt werden sollten.

Offene Fragen

Nur durch den Einspruch des für die Bearbeitung des Antrages zuständigen niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBGE) wurde der Explorationszeitraum auf 3 Jahre verkürzt und die Probebohrungen untersagt. So schrieb Michael Pasternak, Mitarbeiter beim LBEG, in einer Mail vom 15. Februar 2012, an seine Kollegin Astrid Pioch, dass grundsätzlich alle Anträge genehmigungsfähig seien.

Allerdings sehen alle drei Arbeitsprogramme eine eventuelle Explorationsbohrung im 3. Jahr vor, und das Programm für das 4. Jahr baut komplett auf der Durchführung dieser Bohrung auf, das Programm für das 5. Jahr wiederum teilweise auf das vorhergehende.

In der Folge verkürzte das Unternehmen seinen Antrag auf drei Jahre und beendet ihn nun "mit der Planung und Vorbereitung einer Explorationsbohrung abhängig von den Ergebnissen der vorangehenden Untersuchung". Wie genau nun das eigentliche Programm ExxonMobils aussieht und welchen Umfang es hat, wird aus den Akten nicht klar. Klar wird aus den Mails nur, dass die Kosten der Exploration auf etwa 650.000 Euro (Mail zwischen Astrid Pioch und Dr. Renate Taugs (BSU) vom 6. Juli 2012) geschätzt werden.

Am 17.07.2012 legte das BWVI den Antrag von ExxonMobil der BSU mit der Bitte um Stellungnahme vor. In der dort verfassten Antwort heißt es wie folgt:

Aus den vorgelegten Antragsunterlagen ist nicht erkennbar, ob die Untersuchungen im Wesentlichen auf die im Hamburger Raum bekannten kohlenwasserstoffführenden Formationen zielen oder ob andere geologische Formationen betrachtet werden sollen, aus denen eine Kohlenwasserstoff-Gewinnung, dann jedoch aller Voraussicht nach nur unter Einsatz von zurzeit in der öffentlichen Diskussion stehenden Frack-Verfahren erfolgen könnte.

BSU: Sorge um Trinkwasser

Offensichtlich ist auch dem BSU unklar, ob dort vor Ort gefrackt werden soll oder ausschließlich konventionell gefördert. Das BSU gibt weiter zu bedenken, dass ein Großteil des betroffenen Areals Hamburger Trinkwassergewinnungsgebiet sei. Es bestehe die Besorgnis, dass bei zukünftigen Explorationstätigkeiten und der anschließenden Förderung von Kohlenwasserstoffen der Schutz der für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasservorkommen nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.

Darüber hinaus macht die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt deutlich, dass sich in dem betreffenden Gebiet mehrere Naturschutzgebiete befänden, in dem ein Einsatz von schwerem Gerät nicht ohne erhebliche Beeinträchtigungen der Naturgüter möglich sei.

Zu guter Letzt stellt die BSU klar, dass das Erlaubnisfeld Vierlande ein teilweise stark genutztes urbanes Siedlungsgebiet sei, einschließlich vorhandener Industrie und wichtiger Verkehrsflächen. Eine Aufsuchung wäre in einem solchen Gebiet "nicht nur kaum vorstellbar, sondern wären in jedem Fall mit besonderen Sicherheits-, Lärmschutz- und sonstigen Maßnahmen zu belegen." Darüber hinaus lägen die betroffenen Gebiete in einem Hochwasserrisikogebiet. Das Fazit der BSU fällt daher eindeutig aus:

Insbesondere aus wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Überlegungen ist die BSU der Auffassung, dass, obwohl der hier vorgelegte Antrag noch keine tatsächlichen Aufsuchungshandlungen umfasst, überwiegende öffentliche Interessen […] die beantragte Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Vierlande ausschließen.

BWVI für die Genehmigung

Die Antwort der BWVI ließ nicht lange auf sich warten. Am 16.10.2012 genehmigte es den Antrag ExxonMobils mit dem Vermerk: "Die Fakten zur Begründung dieser Ablehnung [der BSU, d.A.] bleiben aber eher vage, denn die BSU räumt [...] ein, dass die Ziele und die zu untersuchenden geologischen Formationen aus den Arbeitsunterlagen nicht erkennbar sind. Der Hinweis auf mögliche Förderungen unter Einsatz von Fracking-Verfahren bleibt deshalb auch spekulativ." Und an anderer Stelle:

Allgemeine Grundsätze des öffentlichen Interesses allein reichen für eine Versagung nicht aus.

Aus fachlicher Sicht, so die BWVI, "spricht somit nichts gegen eine Genehmigung der beantragten Erlaubnis."

Ob dort vor Ort nach Ablauf der für die Exploration angesetzten 3 Jahre gefrackt werden soll, kann oder will derzeit niemand endgültig beantworten. Für die Bewohner der betroffenen Stadtteile ist die Begründung der BWVI für die Erlaubniserteilung sicherlich nicht beruhigend. Derzeit liegt in der Hamburger Bürgerschaft ein Antrag der Grünen Fraktion (GAL), in dem das Landesparlament aufgefordert wird, den Senat per Parlamentsbeschluss zum Einlenken zu bringen.

Ob dem Hamburger Parlament alle nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wird sich noch zeigen müssen. Klar ist nur eines, die BWVI versucht derzeit alles, um von einer möglichen Förderung mit Fracktechnologie abzulenken, um auf diese Weise das Unternehmen ExxonMobil seinem Ziel, einer Förderung von Gas und Öl in der zweitgrößten Großstadt Deutschlands, näherzubringen.