Regelmäßige Hausdurchsuchungen und Computerbeschlagnahmen wegen Titelmissbrauchs

Die Staatsanwaltschaft Lübeck rechtfertigt ihr Vorgehen unter anderem mit einer "Entlastung der Verdächtigen"

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In der letzten Woche durchsuchten acht Polizisten frühmorgens die Wohnungs- und Redaktionsräume einer Journalistin, die zu Titelmissbrauch recherchiert und schreibt. Der Frau war zum Verhängnis geworden, dass ihr ihre Kinder zum Scherz einen Ehrendoktor einer US-Kirche geschenkt hatten. Die Hausdurchsuchung erregte in den Medien großes Aufsehen, ist aber einem Bericht der Deutschen Wirtschafts Nachrichten bei weitem nicht die einzige, die unter Rückgriff auf den Verdacht des Titelmissbrauchs angeordnet wurde.

Angeblich kam es alleine im Zusammenhang mit Titeln des MDLC-Instituts bereits zu etwa 100 Hausdurchsuchungen, die bislang in ungefähr 80 Verfahren mündeten. Die Staatsanwaltschaft Lübeck, bei der aktuell niemand für die Presse erreichbar ist, sagte dem Portal, dass es beim Verdacht auf einen Verstoß gegen den § 132a StGB "regelmäßig" zur Beschlagnahme von Computern kommt, weil man in den Emails und Textdokumenten der Verdächtigen nachsehen wolle, ob diese den Titel rechtswidrig führen. Hausdurchsuchungen seien in solchen Fällen "sicherlich verhältnismäßig", weil sie "auch der Entlastung der Verdächtigen" dienten.

Hausdurchsuchungen und Computerbeschlagnahmen wegen Titelmissbrauchs. Würde nicht auch ein Blick auf das Klingelschild, die Website oder das Facebook-Profil reichen?

Maik Swienty, der Anwalt der letzte Woche durchsuchten Journalistin, sieht das anders und hat angekündigt, diese Frage notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen. Allerdings räumt auch die Staatsanwaltschaft ein, dass das Büro der Journalistin nur deshalb durchsucht wurde, weil sich "den Kollegen nicht erschlossen" hätte, dass es sich um Redaktionsräume handelt.

Für Journalisten gelten durch das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgericht (wegen der " Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung [und der damit verbundenen] Beeinträchtigung der Pressefreiheit") sowie durch Vorschriften wie den § 97 Absatz 5 der Strafprozessordnung (StPO) ähnlich wie für Anwälte, Ärzte, Geistliche und Abgeordnete strengere Schutzmaßstäbe gegen Eingriffe von Ermittlungsbehörden. Kritiker werfen Ermittlungsbehörden jedoch vor, dass diese Schutzmaßstäbe im Bedarfsfall über eine geradezu narrensichere Methode ausgehebelt werden: Danach müssen sich Beamte nur dumm genug stellen, um rechtswidrig durchsuchen zu dürfen.

Das größte Aufsehen dazu erregte bislang ein Fall aus dem Februar, in dem Wohn- und Redaktionsräume mehrerer Fotojournalisten durchsucht wurden, um Gewaltverbrecher aus der Autonomenszene zu ermitteln. Obwohl die Staatsanwaltschaft auch hier argumentierte, man habe von nichts gewusst, gibt es in den Fällen einige bemerkenswert überzeugende Indizien, die gegen solch eine Unkenntnis sprechen: In einem Polizeiprotokoll, ist explizit von Wohn- und Redaktionsräumen die Rede und einem der Durchsuchten hatte die Pressestelle der Polizei als regelmäßigem Kontakt sogar eine Weihnachtskarte geschickt.

Der gemeinnützigen Stiftung Pro Justitia zufolge gibt es in Deutschland jedes Jahr Tausende von rechtswidrigen Hausdurchsuchungen. Der Stiftungsvorstandsvorsitzende Alexander Keller sprach deshalb bereits 2007 von einem "Überhandnehmen" dieses Missstandes, der bei vielen Betroffenen eine Traumatisierung zur Folge hat. In einem besonders eindrucksvollen Beispiel, das ein Mandant des Düsseldorfer Strafverteidigers Udo Vetter erlebte, wurde eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Urheberrechtsverletzungen einzig wegen einer unbeschrifteten CD durchgeführt, die ein Mann bei sich führte.

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