Fordern und Fordern

Die Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann über ihre Tätigkeit als Arbeitsvermittlerin im Jobcenter Hamburg

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Inge Hannemann kritisiert in ihrem Blog massiv die Zustände in den deutschen Job-Centern. Was diese Kritik so brisant macht, ist der Umstand, dass sie selbst dort als Arbeitsvermittlerin tätig ist. Deswegen droht ihr nun die Kündigung (gegen die eine Petition Unterschriften sammelt).

Frau Hannemann, wann, warum und in welcher Position haben Sie in einem Hamburger Job-Center gearbeitet?

Inge Hannemann: Mit dem Start der Jobcenter 2005 habe ich zunächst als befristete Fallmanagerin in Süddeutschland gearbeitet. Seit 2006 war ich als Arbeitsvermittlerin im Jobcenter für Schwerbehinderte Menschen in Hamburg tätig, dann kurzweilig im Bereich als Sachbearbeiterin im Arbeitgeberservice und anschließend seit Herbst 2011 als Arbeitsvermittlerin für U25 im Jobcenter Hamburg-Altona.

Die Versetzung in den Arbeitgeberservice kam aufgrund Unstimmigkeiten mit der Standortleitung des Jobcenters für Schwerbehinderte Menschen zustande. Jedoch bestand eine Beschäftigungspflicht, sodass man mich für mehrere Wochen in den Arbeitgeberservice "verschoben" hatte, bis eine freie Stelle in der Arbeitsvermittlung geschaffen wurde. Der Arbeitgeberservice war eine Erfahrung wert, jedoch bestand kein Kontakt zu den Erwerbslosen und ich empfand es eher als eintönig.

In der Arbeitsvermittlung sehe ich bis heute mein Einsatzgebiet, um zumindest den Versuch zu starten, Menschlichkeit in die Abläufe der Jobcenter zu bringen. Mag es ambivalent klingen, dass eine Kritikerin des Hartz IV-Systems dort arbeitet, sehe ich genau dort den Punkt anzusetzen, um humanistisch gegen den Strom zu schwimmen. Mein primäres Ziel von Beginn an war und ist, die leistungsberechtigten Erwerbslosen - vor allem im Sinne unseres Grundgesetzes - so zu beraten, dass ich wirklich praktische Hilfe leiste. Dieser Gedanke in den Jobcentern war von Beginn an kein Thema und ist es bis heute nicht.

"Die Freistellung wird als Maßnahme zum Schutze meiner Person betitelt"

Vorletzte Woche sind Sie nun freigestellt worden. Was war der Grund?

Inge Hannemann: In der Freistellung vom Dienst bis auf Widerruf bezieht sich Jobcenter "team.arbeit.hamburg" auf meine Aussagen in meinem Blog "altonabloggt". Insbesondere kritisieren sie meine Aussagen darüber, dass Hartz IV die Erwerbslosen krank mache, dass Sanktionen ein Verstoß gegen das Grundgesetz darstelle, Hartz IV die Demokratie gefährde, die Arbeitsgelegenheiten Billiglohnausbeute seien, die Rechtsbeugung in unserer Demokratie als erstes durch das Ziel renne und ein Jobcentermitarbeiter nicht denken dürfe.

Sie zweifeln aufgrund dieser Aussagen an meiner Einstellung zum SGB II sowie an dessen rechtskonformen Umsetzung durch meine Person. Auch kritisieren sie meine Unterschrift für das Sanktionsmoratorium sowie die Verteilung dieser Unterschriftsliste an meine "Kunden". Weiterhin lägen Erkenntnisse vor, dass ich einschlägige Vorschriften der Sanktionsparagraphen nach dem SGB II nicht ordnungsgemäß angewendet habe.

Die Freistellung wird als Maßnahme zum Schutze meiner Person betitelt, da ich aus meiner Sicht mit der Anwendung des SGB II gegen das Grundgesetz verstoße. Dieses möchte man mir nicht weiter zumuten. Ebenso müssten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcenter "team.arbeit.hamburg" geschützt werden, da vermutet wird, dass eine gesetzeskonforme Ausübung des Dienstes durch die Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann.

Was haben Sie gegen diese Freistellung unternommen?

Inge Hannemann: Meine Anwälte prüfen die Freistellung vom Dienst auf deren Rechtsmäßigkeit.

Ist es möglich, dass Ihnen in der Zukunft gekündigt wird?

Inge Hannemann: Ich gehe davon aus, dass eine Kündigung in die Wege geleitet wird. Der Jobcenter "team.arbeit.hamburg" gab bereits bei schriftlichen Anfragen durch die Medien kund, dass eine weitere Zusammenarbeit mit mir bei Ihnen nicht mehr möglich sei. Eine derartige mündliche oder schriftliche Aussage habe ich bisher aber weder von meiner Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Basfi) Hamburg noch von Jobcenter team.arbeit.hamburg erhalten. Allerdings teilte man mir durch die Basfi im persönlichen Gespräch für eine interne Versetzung mit, dass ich bei Ablehnung dieser eventuell eine Kündigung möglich sei. Seit diesem Zeitpunkt hörte ich nichts mehr von Seiten der Basfi.

"Erwerbslose werden aus der Gesellschaft bewusst ausgegrenzt"

Sie haben sich geweigert, Sanktionen gegen ihre "Kunden" zu verhängen. Weshalb?

Inge Hannemann: Sanktionen stellen für mich grundsätzlich erst mal eine existenzielle Bedrohung für den Erwerbslosen dar. Der derzeitige Regelsatz ist zu niedrig und ersetzt die frühere Sozialhilfe. Es ist eine Grundsicherung, die auch nach dem Bundesverfassungsurteil von 2010 nicht unterschritten werden soll und darf. Mit einer Sanktion unterschreite ich diese jedoch. Der Ausgleich von sogenannten Kann-Sachleistungen wie die Lebensmittelgutscheine sind demütigend und ersetzen niemals ein frei zur verfügendes Bargeld.

Die Betroffenen haben somit keine Möglichkeiten mehr öffentliche Verkehrsmittel oder alltägliche Dinge wie Friseur, Kopien für Bewerbungen und so weiter zu bezahlen und müssen diese trotz allem weiter vorweisen oder ohne Geld für die Fahrkarte zu den Meldetermine erscheinen. Ein Kreislauf, der durch die Erwerbslosen in diesem Moment nicht zu durchbrechen ist. Sie werden damit aus der Gesellschaft bewusst ausgegrenzt.

Auch dieses ist ein Verstoß gegen das genannte Bundesverfassungsurteil, in dem eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gefordert wird. Weiterhin erzeugt der Druck von Sanktionen ein sehr großes Machtgefälle zwischen der Arbeitsvermittlung oder dem Fallmanagement und den Erwerbslosen. Dieser Druck führt zur Erpressbarkeit des Betroffenen und erzeugt Gegendruck. Dieser äußert sich je nach subjektiver Wahrnehmung und Prägung des Einzelnen in unterschiedlichste Art und Weise und kann zu psychosomatischen und psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Traumata, extreme Schlafstörungen oder Verstärkung von vorhandenen Leiden führen.

Menschen reagieren hier sehr unterschiedlich. Gemeinsam ist jedoch, dass Reaktionen beim Erwerbslosen durch den Druck hervor gerufen werden. Bei manchen lauter, wie in verbalen Äußerungen oder aktiven Aktionen mit Hilfe von Anwälten, bei manchen leiser, wie das Verfallen in Lethargie, weil keine Kraft mehr für eine Gegenreaktion vorhanden ist.

Wie haben Ihre Kollegen auf Ihr Verhalten reagiert?

Inge Hannemann: Bundesweit erhalte ich durch Kollegen Zuspruch per Mail oder persönlichen Nachrichten über die sozialen Netzwerke. Meine Kollegen im Jobcenter Altona verhalten sich bedeckt und werden zum Teil durch Aussagen des Personalrats-Vorsitz bei Personalversammlungen eingeschüchtert, in dem ihnen verboten wird, mit der Presse zu reden oder Internes nach Außen zu bringen.

Dies teilten mir Kollegen aus den Hamburger Jobcentern mit. Solidarität zeigen sie, in dem sie mir Emails oder Informationen aus dem Intranet weiter leiten. Aus Berichten von Erwerbslosen ist mir bekannt, dass in den Jobcentern bei den Sachbearbeitern über mich diskutiert wird, und ich durchaus eine breite Zustimmung erhalte.

Allerdings herrscht vorwiegend die Angst vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes vor, wenn sie sich öffentlich zu mir bekennen. Es ist erschreckend zu sehen, wie das Angstklima auf beiden Seiten des Schreibtisches gelenkt wird. Gesteuert wird dieses durch die einzelnen Standortleitern in den Jobcentern. Aber ich erhielt auch Mails von Standortleitern, die sich mit dem gesamten Jobcenter mit mir solidarisieren.

Sanktionszahlen-Rankings in den Jobcentern

Gibt es Vorgaben von Seiten der Jobcenter, ein gewisses Kontingent an Sanktionen zu verhängen und was sind hierfür die Gründe? Gibt es für die herrschende Sanktionspraxis politische Vorgaben?

Inge Hannemann: Für uns Sachbearbeiter gibt es die subtilen Aussagen durch die Teamleitungen, dass wir darauf achten sollen, dass die Sanktionsanhörungen zeitlich verfolgt werden müssen, damit die Sanktionsverfügung nicht vergessen wird. Auch achten Kollegen in Vertretung darauf, dass nach der Anhörung auch eine Sanktion durchgeführt wird.

Gerne hat man dann mal eine interne Wiedervorlage, in dem ein Kollege darauf aufmerksam macht, dass die Sanktion noch nicht eingeleitet wurde. Die Teamleiter haben im System eine Statistik, in der sie die Sanktionsquoten einsehen können. Diese ist nach einem "Ranking" der einzelnen Jobcenter in Bezug auf die Sanktionszahlen aufgebaut. Nur gute Quoten bringen gute Beurteilungen und helfen einen Schritt weiter auf der Karriereleiter.

Die Jobcenter sind zur Wirtschaftlichkeit angehalten. Da sie keine Produkte verkaufe, geht das nur, indem sie Gelder einsparen. Und eingespart werden kann nur durch die Kürzungen von Leistungen auf kommunaler Ebene in Form von Reduzierung der Mietkosten und auf Bundesebene durch die Kürzung der Regelleistung oder der Verweigerungen von Qualifikationen und Umschulungen.

Inge Hannemann. Foto: Frank Schwarz

Wie viele Arbeitslose schätzen Sie als sanktionswürdig ein?

Inge Hannemann: Aus meiner persönlichen Sicht, ist kein Erwerbsloser sanktionswürdig, so lange man bereit ist, die tatsächlichen Ursachen für ein Meldeversäumnis oder aufgrund mangelnder Mitarbeit zu suchen. Und das ist auch unsere Aufgabe, welches sogar nach dem Sozialgesetzbuch X durch die §§ 20 und 21 geregelt ist. Gehe ich nach der Hetze in den Medien über den "faulen Hartzer", kann aus eigener Erfahrung von höchstens 3 Prozent gesprochen werden.

Aber auch hier muss darüber nachgedacht werden, warum dieser Erwerbslosen so geworden sind. Jede Gesellschaft muss in der Lage sein, auch solche Menschen zu tragen. Diese finden sich auch im Erwerbsleben und werden durch die Kollegen "mitgeschleppt". Es ist von dem her also keine außergewöhnliche Erscheinung, die nur bei Hartz IV-Empfängern vorkommt.

"Wohin vermitteln, wenn die Jobs nicht vorhanden sind?

Wie beurteilen Sie generell die Vermittlungspraxis in den Jobcentern?

Inge Hannemann: Die Vermittlungspraxis sehe ich sehr kritisch. Dieses liegt zunächst daran, dass es gar nicht genügend Arbeitsplätze für alle gibt. Wohin vermitteln, wenn die Jobs nicht vorhanden sind? Weiterhin sehe ich durchaus die zum Teil vorherrschende fehlende Umsetzung der praktischen Hilfe als auch der Motivation durch die Arbeitsvermittlung oder Fallmanagement in den Jobcentern.

Aus dem "Fördern und Fordern" kristallisiert sich zum großen Teil nur noch das Fordern heraus. Die Fehlentwicklung sehe ich hauptsächlich darin, dass den Mitarbeitern in den Jobcentern kein Grundgerüst mitgegeben wird, wie man Kontakte zu Arbeitgebern und zu Netzwerken herstellt.

Gleichfalls kann beobachtet werden, dass sehr viele junge Mitarbeiter bis Mitte Zwanzig, eingestellt werden, welche gerade die Fachschulen abgeschlossen haben. Selbstverständlich sollen auch sie die Chance zu erhalten, sich beruflich zu beweisen.

Allerdings bezweifle ich, ob die Lebens- und Berufserfahrungen dazu ausreicht, um mit Menschen und ihren oftmals jahrzehntelangen Lebenserfahrungen so zu arbeiten, dass ein konstruktiver Austausch möglich ist. Ein ungleiches Verhältnis kann entstehen und entsteht dann, wenn ein so junger Mensch die Meinung vertritt, dass nur er recht hat, weil er auf der anderen Seite des Tisches sitzt.

Ich bin der festen Meinung, dass jeder Mitarbeiter in den Jobcentern zumindest auch mal einige Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet haben sollte, um Vergleiche zu ziehen. Die Welt in der freien Wirtschaft ist rauer und das kann durchaus prägend sein. Die primäre Vermittlung in den prekären Arbeitsmarkt wie Zeit- oder Leiharbeit muss ein Stopp finden.

Aufgrund der Zumutbarkeitsregel, dass jede Beschäftigung zumutbar ist, wird diese Art Vermittlung favorisiert. Dies belegt schon die hohe Anzahl der Stellenangebote in diesem Bereich. Die einzelnen Teams im Bereich Zeitarbeit erhalten jedes Jahr eine immer höhere Quote, die sie erfüllen müssen.

Das heißt, die einzelnen Mitarbeiter in den Teams müssen eine gewisse Anzahl von erfolgreichen Einstellungen vorweisen, um die festgesetzte Quote zu erfüllen. Diese liegt im Schnitt bei rund acht erfolgreichen Vermittlungen pro Mitarbeiter und Monat. Gespräche mit den Bewerbern werden zumeist aus Zeitgründen nicht geführt.

Die Zuweisung erfolgt somit "blind" und mit Rechtsfolgebelehrung. Bewirbt sich ein Bewerber nicht, so kommt es durchaus vor, dass sich die Zeitarbeitsfirma beim Sachbearbeiter meldet und eine Sperre oder Kürzung des Arbeitslosengeldes fordert.

Derzeit gibt es einzelne Projekte, in denen Arbeitsvermittler nur noch 100 Erwerbslose zu betreuen hat und mit ihnen gezielt nach Arbeitgebern sucht und praktische Hilfe umgesetzt werden soll. Nach Rücksprache mit Mitarbeitern aus diesen Projekten kann gesagt werden, dass der interne Druck abgenommen hat und es durchaus sinnvoll ist, mehr Zeit für die Erwerbslosen aufzubringen. Leider gibt es davon noch viel zu wenig in den Jobcentern. Allerdings schafft dieses auch nicht mehr Arbeitsplätze für die Betroffenen.

Ist es Ihrer Einschätzung nach korrekt, wenn man die relativ niedrigen Arbeitslosenzahlen auf Hartz IV zurückführt?

Inge Hannemann: Die Arbeitslosenzahlen mögen zurück gegangen sein, aber es wird vergessen, dass die Zahl der Aufstocker derzeit rund 1,3 Millionen beträgt. Das sind Erwerbstätige, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind und von dem Geld nicht leben können. Diese werden in der offiziellen Arbeitslosenstatistik in den Medien nicht erwähnt. Der prekäre Arbeitsmarkt wird unter Zwang durch die Jobcenter gefüllt und dabei auch noch subventioniert. Das heißt beispielsweise, dass jede Zeit- und Leiharbeitsfirma in den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit einen Lohnzuschuss, den sogenannten Eingliederungszuschuss, beantragen kann. Dieser wird in der Regel für drei Monate mit rund dreißig Prozent gewährt. Und das für jeden Bewerber.

In der Praxis bedeutet dieses, dass über fünfzig Prozent der Zeitarbeitsfirmen die Menschen nur bis drei Monate beschäftigen, dann neue einstellen und dafür erneut Zuschuss kassieren. Das ist eine gewollte Subventionierung und Unterstützung des Niedriglohnsektors durch die Bundesregierung. Aus diesem Grund sehe ich keine positive Veränderung der Arbeitslosenzahlen durch Hartz IV. Eher stellt dies einen Faktor zur weiteren Erpressbarkeit dar. Eine Integration bei einer Zeitarbeitsfirma gilt ab sieben Tagen als erfolgreich und somit intern für das Schönen der Vermittlungsquote gut geeignet.

"Fallzahl von 1 zu 700"

Was würde Arbeitslosen Ihrer Ansicht nach wirklich helfen?

Inge Hannemann: Zunächst müssen die eigentlichen Fallzahlen der zu betreuenden Erwerbslosen in den Jobcentern deutlich reduziert werden. Offiziell gilt in der Arbeitsvermittlung der Schlüssel durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von 1 zu 75, tatsächlich aber kann von einer tatsächlichen durchschnittlichen Fallzahl von 1 zu 300 und mehr ausgegangen werden. Insbesondere sind die zum Teil hohen Fallzahlen in der Leistungssachbearbeitung zu reduzieren.

So erzählte mir eine Leistungssachbearbeiterin aus Hamburg von einer Fallzahl von 1 zu 700, da lange erkrankte Mitarbeiter zumeist nicht ersetzt werden. Dieses Pensum ist nicht zu bewältigen und führt zu großen Nachteilen der Erwerbslosen. So können Anträge zeitnah nicht bearbeitet werden und die Menschen stehen zum Teil mehrere Wochen ohne Geld da. Dieser Druck spiegelt sich auch in der Stimmung der Mitarbeiter wider.

Weiterhin muss sofort die derzeitige Sanktionspraxis abgeschafft werden, um diesen Druck auf die Erwerbslosen zu nehmen. Sinnlose Maßnahmen sowie das Drängen in zu wiederholende Maßnahmen, wie Bewerbungstraining, muss neu reformiert und zum Teil abgeschafft werden. Es müssen mehr Maßnahmen eingeführt werden, die zu einem offiziellen Abschluss vor den Kammern führen.

Jungen Menschen muss das Nachholen von Schulabschlüssen und die Chance für eine Ausbildung gewährt werden. Trotz des Rechtsanspruchs, durch den damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz im Jahr 2009 auf den externen Erwerb des Hauptschulabschlusses, wird dieser vielen jungen Menschen einfach verweigert. Stattdessen sollen sie sich als Helfer in Zeitarbeitsunternehmen bewerben. Das ist ein Skandal.

Die Mitarbeiter müssen auf Rhetorik, Bewerbungstraining, Recht auf einzelne Sozialgesetzbücher und deren Verbindung zum SGB II, Grundgesetz und Menschenwürde geschult werden. Auch sollte das Fallmanagement ausgebaut werden. Aufgrund dessen, dass dort keine Zahlen für die Bundesagentur für Arbeit evaluiert werden können, ist ein sukzessiver Abbau in den letzten Jahren zu beobachten. Freie Stellen werden nicht mehr besetzt oder neue nicht erschaffen.

Dem Erwerbslosen muss praktische Hilfe angeboten werden, wie das spontane Schreiben von Bewerbungen vor Ort, wenn es um eine schnelle Besetzung einer Arbeitsstelle geht. Die Arbeitsvermittlung sollte als "Empfehler", sofern es der Erwerbslose möchte, bei den Arbeitgebern auftreten. Das kann über ein Telefonat oder ein Empfehlungsschreiben geschehen. Hier habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht und die Menschen wurden ohne der Stigmatisierung "Hartz IV" eingeladen. Es muss wieder das "Fördern" in den Vordergrund gestellt werden. Die Stigmatisierung der "Hartzer" muss auch in den Jobcentern aufhören.

Letzte Frage: Sie betreiben den Blog altonabloggt. Welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht?

Inge Hannemann: Mein Blog hat von Anfang für Aufmerksamkeit bei den Erwerbslosen als auch den Erwerbstätigen gesorgt. Keine gute Resonanz fand und findet er bei der Bundesagentur für Arbeit, bei der Regionaldirektion Nord und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg. Das ist aus deren Sicht nachvollziehbar. Er wird zum Teil im positiven wie auch im negativen Sinne sehr stark kommentiert.

Das empfinde ich als sehr gut, da ich dadurch erkenne, dass gewisse Themen die Leserinnen und Leser zum Nachdenken anregen. Leider fehlt mir aktuell die Zeit in regelmäßigen Abständen Artikel zu posten, obwohl mir noch viel im Kopf herumschwirrt. Ihn zu betreiben macht mir weiterhin Spaß, bin auf seine Entwicklung gespannt und freue auch mich darauf, ihn wachsen zu sehen.