Monsanto gewinnt Patentstreit vor dem Supreme Court

Patentiertes Saatgut, das sich angeblich nicht spontan repliziert, darf nicht ohne Genehmigung wieder eingepflanzt werden

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Normalerweise müssen Landwirte, die von Monsanto genverändertes Saatgut kaufen, eine Erklärung unterzeichnen, dass sie die von Pflanzen geernteten Samen nicht erneut anpflanzen, sondern neues Saatgut kaufen. Der Landwirt Bowman in den USA hat dies zwar für seine Hauptaussaat von Monsanto-Sojabohnen, die gegen das Herbizid Roundup resistent sind, gemacht, aber für die zweite Aussaat im Herbst Samen von einem lokalen Getreidehändler gekauft, der auch die Ernte von Bauern übernimmt, die aus Monsanto-Saatgut gezüchtet wurde. Das Saatgut ist billiger, weil es eigentlich für die Tierzucht gedacht ist. Monsanto hatte eine Verletzung des Patentschutzes geltend gemacht, der Landwirt ging davon aus, dass der Patentschutz bereits ausgelaufen ist, zumal er beim Kauf keinen Vertrag mit Monsanto abgeschlossen hat.

Sojabohnenfeld. Bild: Scott Bauer/USDA.gov

Für Monsanto stand auf dem Spiel, dass sein patentiertes Saatgut, das sich selbst reproduziert, nicht endlos geschützt ist, die Gegenseite argumentierte, dass dadurch die lange bewährte Tradition von Bauern untergraben würde, einen Teil der Ernte aus legal erworbenem Saatgut wieder zur erneuten Aussaat zu verwenden. Der Streit ging um den so genannten Erschöpfungsgrundsatz für ein Patent bei biologischen Produkten, die sich selbst reproduzieren, und um die Frage, inwiefern bei biologischen Produkten Dritten Restriktionen auferlegt werden können. Das hat nicht nur Bedeutung für genveränderte Nutzpflanzen, sonder etwa auch für Zelllinien, Impfstoffe und andere biologische, technisch veränderte und patentierbare Produkte (Wann erlischt ein Patent auf sich reproduzierende Organismen?).

Der Fall ging durch die Instanzen bis zum Obersten Gericht, wobei sich das US-Justizministerium hinter Monsanto stellte. Der Konzern und die US-Regierung führten bei einer Ablehnung der Klage schwere Schäden für die US-dominierte Biotech-Branche an. Das Oberste Gericht machte nun einstimmig klar, dass Landwirte nicht die patentierten Sojabohnen zur erneuten Aussaat verwenden können, ohne dem Konzern dafür Gebühren zu zahlen.

Allerdings schrieb Richterin Elena Kagan im Urteil, dass dieses nur den konkreten Fall betreffen würde. Man sei sich im Klaren, dass "solche Erfindungen immer mehr, komplexer und verschiedenartiger" würde: "In einem anderen Fall könnte die Selbstreplikation des Produkts außerhalb der Kontrolle des Käufers stattfinden. Oder es könnte ein notwendiger, aber sekundärer Schritt zum Gebrauch des Produkts für einen anderen Zweck sein."

Das Hauptargument scheint gewesen zu sein, dass der Landwirt nach dem Patent-Erschöpfungsgrundsatz das vom Getreidehändler erworbene Saatgut hätte weiter verkaufen oder es als Tierfutter oder zur eigenen Ernährung verwenden können: "Aber der Erschöpfungsgrundsatz erlaubt es Bowman nicht, zusätzliche patentierte Sojabohnen ohne Monsantos Genehmigung herzustellen", so die Richterin. Damit würde der Wert des Patents zerstört. Der Erschöpfungsgrundsatz sei nur auf das verkaufte Produkt anzuwenden, weil es sonst zwischen Erfindung und Belohnung ein Missverhältnis einträte. Wenn Kopieren möglich wäre, dann würde "ein Patent an Wert nach dem ersten Verkauf eines Produkte, das die Erfindung enthält, verlieren".

Bowman hatte auch geltend gemacht, dass die Sojabohnen sich ganz natürlich fortpflanzen würden, wenn sie nicht unter bestimmten Bedingungen gelagert werden. Nicht er, sondern die gepflanzte Sojabohne würde also neue Samen erzeugen. Das Argument wies Kagan zurück, weil damit die Sojabohnen verantwortlich gemacht würden. Bowman sei aber "kein passiver Beobachter der Vermehrung seiner Sojabohnen", die Samen, die er gekauft hatte, würden nicht "spontan" weitere Sojabohnen schaffen. Bowman habe die Reproduktion von Monsantos Erfindung bis zur achten Generation kontrolliert.

Das Argument ist natürlich verwegen, schließlich besteht Monsantos Erfindung nur in der Einfügung eines Gens in eine Pflanze, bei der manche Eigenschaften von vielen Generationen durch Züchtung verändert wurden, aber nicht der Reproduktionsprozess selbst. So wird also geistiges Eigentum schnell zur Aufrechterhaltung des Profits von Konzernen auf "fremde" Erfindungen ausgeweitet, die selbst nur ausgenutzt werden. Aus dieser Perspektive ist das Urteil ein weiterer Schritt der Inbesitznahme von öffentlichen Ressourcen oder Prozessen, die niemand erfunden hat, auf die aber das Leben und die Menschen angewiesen sind.