Die Freiheit in Zeiten des Internet
- Die Freiheit in Zeiten des Internet
- Internetnutzung - Grundfunktionen und unüberschaubare Möglichkeiten
- Die Freiheit der Informationsbeschaffung - Inhalte suchen, finden, erlangen
- In Freiheit zu tun und zu lassen was man will, solange es anderen nicht schadet
- Freiheit der Meinungsäußerung und -verbreitung
- Ausblick
- Auf einer Seite lesen
Versuch einer Bestandsaufnahme mit Ausblicken zu Licht und Schatten
Der Gedanke, die Freiheit einmal zum Eins und Alles der Philosophie zu machen, hat den menschlichen Geist überhaupt, nicht bloß in Bezug auf sich selbst, in Freiheit gesetzt und der Wissenschaft in allen ihren Theilen einen kräftigeren Umschwung gegeben als irgend eine frühere Revolution. … Nur wer Freiheit gekostet hat, kann das Verlangen empfinden, ihr alles analog zu machen, sie über das ganze Universum zu verbreiten.
Friedrich Wilhelm Joseph Schelling
Gilt dieser Anspruch der klassischen deutschen Philosophie heute noch im Zeitalter des und insbesondere für das Medium Internet? Offensichtlich ist das Problembewusstsein, dass die Freiheit im Internet1 zunehmenden Gefahren ausgesetzt ist, im Mainstream2 angekommen. Ratgeber als "Gebrauchsanleitungen zur digitalen Selbstverteidigung"3 werden veröffentlicht.
Als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Grundrechte formulierte, war an eine digitalisierte Welt nicht zu denken. Seit dieser Zeit fanden Weiterentwicklungen der Grundrechte in großer Zahl statt. Von entscheidender Bedeutung in diesem Kontext sind das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (sog. Volkszählungsurteil 19834), das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme5, Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und viele weitere.
Es soll aber nicht Gegenstand dieses Artikels sein, die Anwendung der Grundrechte des Grundgesetzes auf alle denkbaren Situationen bei der Nutzung des Internets darzustellen. Vielmehr soll hier der Versuch unternommen werden, die Freiheiten beim Gebrauch des Internets nach Funktionalitäten und Handlungen zu differenzieren, zu beschreiben und zu definieren. Dabei soll auch auf erkennbare Schranken und Entwicklungstendenzen der Begrenzung von Freiheiten hingewiesen werden.
Dazu ist zunächst die Frage zu stellen, lässt sich Freiheit operationalisieren, quasi in einzelne Aspekte zergliedern?
Die vier Freiheiten der EU
Die Europäische Union hat dies explizit getan, als die vier Freiheiten des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes formuliert wurden:
Freier Personenverkehr
- Wegfall der (Binnen-)Grenzkontrollen
- Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen- und Drogengesetze
- Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit für EG-Bürger
- Verstärkte Außengrenzkontrollen
Freier Dienstleistungsverkehr
- Liberalisierung der Finanzdienste
- Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht
- Öffnung der Transport- und Telekommunikationsmärkte
Freier Warenverkehr
- Wegfall der (Binnen-)Grenzkontrollen
- Harmonisierung oder gegenseitigen Anerkennung von Normen und Vorschriften
- Steuerharmonisierung
Freier Kapitalverkehr
- Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen
- Schritte zu einem gemeinsamen Finanzmarkt
- Liberalisierung des Wertpapierverkehrs
Dies möge als Beispiel dienen, den Begriff "Freiheit" zu operationalisieren. Philosophisch mag das strittig sein.