Kirchensteuerstelle Berlin arbeitet mit GEZ-Methoden

Humanistischer Pressedienst warnt vor dem Ausfüllen eines Fragebogens

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Humanistische Pressedienst (HPD) warnt vor dem Ausfüllen eines Fragebogens, den man zugeschickt bekommt, wenn man aus einem anderen Bundesland nach Berlin zieht und sich dort anmeldet. Absender ist die Berliner Kirchensteuerstelle - eine Einrichtung, die dem HPD zufolge unter anderem mit autoritären Formulierungen den falschen Eindruck erweckt, sie sei eine "Abteilung des staatlichen Finanzamtes". In dem Schreiben heißt es, es gebe "Unklarheiten hinsichtlich der Kirchenzugehörigkeit", wegen denen der Empfänger ein Formular mit Fragen zur aktuellen Kirchenmitgliedschaft, zu Konversionen, zu Austritten und zu Taufen ausfüllen solle.

Eine Rechtspflicht zum Bearbeiten des Fragebogens existiert nach Angaben des Konfessionslosenportals nicht, was in dem Brief jedoch unerwähnt bleibt. Der HPD rät dazu, das "aggressiv gestylte" Papier nicht auszufüllen, da konfessionslosen Empfängern – ohne dass sie dies ahnen – schwerwiegende finanzielle Nachteile drohen. Wurden sie nämlich als Kind getauft und traten später aus der Kirche aus, dann verlangt die Berliner Kirchensteuerstelle auch dann einen amtlichen Nachweis über den Austritt, wenn dieser schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt und von den Behörden im Herkunftsbundesland nachweislich anerkannt wurde.

Klingelbeutel. Foto: GFreihalter. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Hat jemand, der den Fragebogen ausgefüllt hat, kein solches Dokument mehr zur Hand, dann muss er ein Duplikat ausstellen lassen. Liegt der Austritt allerdings mehr als zehn Jahre zurück, dann stehen die Chancen schlecht, dass die dafür erforderlichen Unterlagen noch vorhanden sind. In solchen Fällen wertet die Berliner Kirchensteuerstelle den Übersiedler als Christen und verlangt die Zahlung von Kirchensteuer – und zwar rückwirkend vom Zeitpunkt der Übersiedlung nach Berlin an. Dieser Beweislastumkehr erteilte das Berliner Oberverwaltungsgerichts das Siegel der Rechtmäßigkeit (Az. OVG 9 B 25.05).

Dem HPD zufolge gibt es zahlreiche solcher Fälle, weil viele Konfessionslose und Konvertiten den Austritt nach der Anerkennung im ersten Steuerbescheid als erledigt betrachten und dem "unscheinbaren Zettel", den sie nach dem Behördengang in die Hand gedrückt bekamen, "nicht mehr die gebührende Sorgfalt zukommen" ließen. Besonders problematisch sind Fälle von Personen, die zu DDR-Zeiten aus der Kirche austraten und gar keine Bescheinigung darüber erhielten. Alleine in Berlin soll es nach Erkenntnissen der FAZ mehr als 4.000 solcher Streitfälle im Jahr geben.

Obwohl der Schwerpunkt dem Anwalt Karsten Sommer nach in Berlin und bei ursprünglich evangelisch Getauften liegt, gibt es auch Fälle aus Bayern, bei denen ehemals katholische Konfessionslose Opfer dieser Masche wurden. Hier registrierte die Kirche zwar erst den Austritt, behielt aber Jahre danach ohne Ankündigung und trotz anderslautender Eintragung auf der Lohnsteuerkarte plötzlich wieder Kirchensteuer ein. Selbst Geschädigte, die ihre Kirchenaustrittsurkunde aufbewahrt hatten, erhielten in diesen Fällen ihr Geld erst nach Androhung von Zivilklagen zurück.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.