Rätselhafter Absturz einer Drohne in Somalia

Foto der abgestürzten oder abgeschossen Drohne: "This one is off to the scrap yard, Schiebel! You are fighting a losing battle. Islam will prevail."

Das Gerät soll der US-Luftwaffe gehört haben. Fotos weisen aber darauf hin, dass es sich um eine Helikopter-Drohne aus Österreich handelt, die nie in die USA verkauft wurde

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Eine in Somalia abgestürzte Drohne gibt mittlerweile immer mehr Rätsel auf. Das unbemannte Luftfahrzeug ging an der Küste südlich der Stadt Mogadischu nieder. Wie am Dienstag von einem Sprecher der US-Armee bestätigt, handele es sich um einen Flugroboter der Vereinigten Staaten. Jedoch wollte der Militärangehörige gegenüber den Medien anonym bleiben. Nähere Angaben zur Ursache des Crashs machte er nicht, der Vorfall würde aber untersucht. Somit bleibt auch offen, ob die Drohne bewaffnet war oder welche sonstige Ausrüstung sie getragen hat. Die britische BBC will sogar vom somalischen Provinzgouverneur erfahren haben, dass die Drohne abgeschossen wurde.

Inzwischen hat die islamistische al-Shabaab-Miliz die Trümmer eingesammelt und Bilder ins Netz gestellt. Sie zeigen verkohlte Überreste eines Motors sowie einer Kamera. Dabei handelt es sich vermutlich um einen hochauflösenden SAR-Sensor, mit dem die Oberfläche abgestastet und dann in einem Lagebild wieder zusammengesetzt wird. SAR-Sensoren sind wetter- und tageszeitunabhängig.

Drohne des französischen Militärs?

Al-Shabaab erklärt, sei die Drohne in einem Dorf abgestürzt, das von der Gruppe kontrolliert wird. Französische Truppen hatten dort im Januar eine Razzia durchgeführt, um den damals entführten französischen Staatsangehörigen Denis Allex zu befreien. Die Aktion ging schief, ein Soldat wurde getötet, die Geisel ist vermutlich auch nicht mehr am Leben.

Ob es sich aber wirklich um eine US-Drohne handelte, kann bezweifelt werden. Zwar hat die US-Luftwaffe in Somalia Flugroboter stationiert und verübt dort angeblich auch bewaffnete Luftschläge (Der verdeckte Krieg der USA in Somalia). Jedoch zeigen die Bilder der verkohlten Überreste ein Bauteil, auf dem der Schriftzug "Schiebel" zu erkennen ist. Es handelt allem Anschein nach um einen Camcopter der österreichischen gleichnamigen Firma. "Camcopter" gehören zu den sogenannten VTOL-Drohnen ("Vertical Takeoff and Landing"). Sie sehen aus wie ein miniaturisierter Hubschrauber. Die US-Armee besitzt, soweit bekannt, keine Schiebel-Drohnen, wohl aber die Luftwaffe Frankreichs, Spaniens, Deutschlands oder der Vereinigten Arabischen Emirate. In Österreich gab es vor zwei Jahren einen kleinen Skandal, als herauskam, dass auch Libyen zu den Kunden gehört. Für die Vermarktung des Systems "für deutsche Kunden" hat Schiebel eine Kooperationsvereinbarung mit der Rüstungsfirma Diehl BGT Defence aus Überlingen getroffen.

Bundespolizei und Bundeswehr erproben ähnliche Drohnen

Die deutsche Marine hat umfangreiche Tests mit dem "Camcopter" durchgeführt und eine weitere Beschaffung beschlossen. Das Gerät wurde 2008 mit über 130 Starts und Landungen auf Korvetten getestet. Die Matrosen schätzen am "Camcopter" die "Ziel- und Wirkungsaufklärung, einschließlich der Verfolgung sich bewegender Objekte, und der Identifizierung nicht kooperativer Objekte".

Die Formulierung erinnert an das EU-Projekt AEROCEPTOR, das "nicht kooperative" Fahrzeuge oder Boote aus der Luft mit Netzen oder Spezialschaumstoff behelligen will, um diese zu stoppen (EU will polizeiliche Drohnen bewaffnen). Jetzt will auch das deutsche Heer Schiebel-Drohnen kaufen.

Foto der abgestürzten oder abgeschossen Drohne: "This one will no longer be able to spy on Muslims again. So much for the empty rhetoric on the drone program!"

Ein ähnliches Gerät, der NEO S-300 der Schweizer Firma Swiss UAV AG wurde vor zwei Jahren von der Bundespolizei getestet. Wie bei der Marine wurden An- und Abflug von einem Schiff geübt, das der Bundespolizei hierfür überlassen wurde (Bundesinnenministerium liebäugelt mit Spionagedrohnen über Nord- und Ostsee).

In Deutschland verfügt die Firma EMT über eine Lizenz und vertreibt die Drohne aus der Schweiz unter dem Namen "MUSECO". Als Nutzlast gibt der Hersteller 35 Kilogramm an - weit mehr als die bislang von der Bundespolizei genutzten fliegenden Kameras. Auf der Produktwebseite wirbt EMT damit, die Drohnen könnten neben allerlei Kameras auch "SAR Sensoren, meteorologische Sensoren, Gas- und Partikelprobensammler" befördern. Angeblich hat der "NEO S-300" schon vor den Tests auf der Ostsee "erfolgreiche Testflüge über Land" absolviert. Die Bundesregierung behauptet aber, dies sei nicht im Auftrag der Bundespolizei geschehen. Womöglich dienen die zivilen Forschungen des Bundesinnenministeriums also auch den Interessen der Bundeswehr.

Sind Steuerungseinheiten von Drohnen ein zulässiges militärisches Ziel?

Sollte es sich aber bei der in Somalia abgeschossenen oder havarierten Drohne tatsächlich um ein US-Gerät handeln, bliebe die Frage, von wo aus sie gesteuert wurde. Für die Einsätze der US-Armee in Afrika ist das AFRICOM-Kommando in Stuttgart zuständig. Einsätze der Drohnen werden hingegen vermutlich aus Ramstein gesteuert, wie vor zwei Wochen auf der Webseite der Kampagne "Gegen die Etablierung von Drohnentechnologie für Krieg, Überwachung und Unterdrückung" zu lesen war.

Kritiker der Drohnenkriege meinen, die Luftschläge könnten dazu führen, dass zunehmend auch Einrichtungen zur Steuerung der Kampfroboter angegriffen würden. Diese seien legitime Ziele im Sinne des Völkerrechts, wonach auch Ramstein ins Visier geraten könnte. Das ist nicht abwegig, nach offizieller Auslegung der Bundesregierung muss hierzu aber ein "internationaler bewaffneter Konflikt" vorliegen:

In einem internationalen bewaffneten Konflikt stellen militärische Einrichtungen den Regeln des humanitären Völkerrechts (Artikel 52 des Ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen) ein zulässiges militärisches Ziel dar, unabhängig davon ob aus ihnen heraus ein UAS [Unbemanntes Luftfahrtsystem] geführt wird oder nicht.

Bundesverteidigungsministerium

Im Falle Afghanistans ist das Vorliegen dieser Definition unbestritten, im Falle Pakistans wird mittlerweile ebenfalls davon ausgegangen. Die Bundesregierung hat hierzu ein Gutachten bei der Stiftung Wissenschaft und Politik bestellt, die sich auch vorher mit der Frage befasst hatte.

Auch die Spionagedrohnen "Euro Hawk" werden angeblich aus den USA gesteuert. Dies hatte der Spiegel kürzlich berichtet, jedoch wurde die Meldung vom Sprecher des Verteidigungsministeriums dementiert. Immerhin wird eingeräumt, dass die Flüge in Deutschland - obwohl in der Zuständigkeit der deutschen Militär- und Verkehrsbehörden - nicht ohne Genehmigung aus den USA stattfinden können:

Meines Wissens ist es eines der Probleme, die wir sehr intensiv diskutiert haben und die wir auch beleuchten werden, dass wir insbesondere in Bezug auf den "Euro Hawk", der derzeit ja nur in Gestalt des sogenannten "Full Scale Demonstrator" vorliegt, nicht die Möglichkeit haben, ohne Einbindung der amerikanischen Stellen entsprechende Flüge zu konzipieren. Das heißt unter dem Strich: Wir müssen immer fragen.

Stefan Paris in der Bundespressekonferenz vom 27.5.2013