Universität Leipzig führt generisches Femininum ein

Sächsisches Wissenschaftsministerium sieht keine Handhabe, gegen die "durchaus ungewöhnliche" Regelung einzuschreiten

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In der Grundordnung der Universität Leipzig stehen zukünftig statt "Professor/Professorin", "Rektor/Rektorin", "Dozent/Dozentin" und "Wissenschaftler/Wissenschaftlerin" nur die Wörter "Rektorin", "Dozentin" und "Wissenschaftlerin". Dieses so genannte "generische Femininum" soll, wie eine Fußnote erklärt, nicht nur Frauen, sondern auch Männer beinhalten. In der Welt außerhalb der Universität ist es allerdings genau umgekehrt: Dort hat sich die deutsche Sprache so entwickelt, dass die männliche Form automatisch auch die weibliche enthält.

Dass es die Universität Leipzig nun verkehrt herum hält, liegt an einem Beschluss des 77-köpfigen Senats vom April. Dort hatte es Streit um die schlechte Lesbarkeit gegenderter Sprache gegeben. Im Zuge dieser Debatte schlug der Physikprofessor Josef Käs das generische Femininum vor – und dieser Antrag fand überraschend eine Mehrheit. Käs' eigenen Angaben nach war der Vorschlag eine "spontane Entscheidung ohne politische Ziele", was Felix von Leitner als möglichen "Trollversuch, der dann nach hinten losging" interpretiert. In anderen Blogs (wie etwa dem von Hadmut Danisch) amüsierte man sich über die Sprachregelung und fragte sich beispielsweise, ob die männlichen "Professorinnen" mit ihren neuen Titeln nun Frauenförderung und Quotenberücksichtigung einfordern können, da das Geschlecht nach Ansicht der "Gender-Forscher" doch ohnehin nur ein soziales Konstrukt sei.

Mensa am Park der Universität Leipzig. Foto: JesterWR. Lizenz: CC BY 3.0.

Beate Schücking, die Rektorin der Universität Leipzig, die den Umstieg auf das generische Femininum im Mai absegnete, betont auf Anfrage von Telepolis, dass die neue Regelung nur für die Novellierung der Grundordnung und nicht für andere offizielle Dokumente ihrer Hochschule gelten soll. Auf den "Alltag an der Universität und auf den universitären Sprachgebrauch" wird die Regelung ihrer Auskunft "keinerlei Auswirkungen haben". Mit der weiblichen Grundform komme jedoch zum Ausdruck, dass "Frauen heute an der Universität Leipzig [mit etwa 60 Prozent der Studierenden] die Majorität darstellen". Es sei deshalb "erstaunlich, dass dieser weder logisch noch formal zu beanstandende Akt in einem Land, in dem Männer und Frauen gleichberechtigt sind, auf so viel öffentliche Beachtung stößt". Das Echo auf den Beschluss weist ihrer Ansicht nach "im Grunde darauf hin, dass es trotz aller rechtlichen Regelungen noch erhebliche Defizite auf diesem Gebiet gibt".

Die parteilose sächsische Wissenschaftsministerin Sabine Freifrau von Schorlemer, deren Ministerium den aufmerksamkeitserregenden Beschluss des Leipziger Hochschulsenats bis zum September passiv genehmigen muss, teilt auf Anfrage von Telepolis mit, dass sie die neue Regelung "bei allem notwendigen Genderbewußtsein" doch "durchaus ungewöhnlich" finde. Die getroffene Sprachregelung sei jedoch eine der Autonomie der Universität Leipzig unterliegende Entscheidung und das Wissenschaftsministerium könnte eine neue Grundordnung als Aufsichtsbehörde einer Universität nur dann beanstanden, wenn damit gegen Rechtsgrundsätze verstoßen wird.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.