Wenn Justiz, Psychiatrie und Politik gleichzeitig versagen

Uwe Ritzer und Olaf Przybilla über die Affäre Mollath als multiplen Skandal

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Im Fall Gustl Mollath haben gleichzeitig Justiz, Psychiatrie und Politik versagt. Wurde hier bewusst das Recht gebeugt um einen unbequemen Mitwisser dubioser Bank-Praktiken aus dem Verkehr zu ziehen? Ein Gespräch mit den Journalisten Uwe Ritzer und Olaf Przybilla, die mit Die Affäre Mollath ein wirklich lesenswertes Buch darüber geschrieben haben.

Handelt es sich beim "Fall Mollath" um eine Kette besonders unglücklicher Zufälle oder ist hier eine Strategie erkennbar?

Ritzer: Wir haben es sicherlich mit einem multiplen Organversagen des Rechtsstaates zu tun. Aber auch mit üblen Intrigen und dubiosen Machenschaften. Unter dem Strich ist Herrn Mollath großes Unrecht widerfahren und bei einigen Beteiligten haben wir durchaus den Eindruck, dass es kein Zufall, sondern Absicht war. Wir wollen jedoch keine Verschwörungstheorien in die Welt setzen, wir halten uns an die recherchierten Fakten.

Und da muss man feststellen, dass Herr Mollath einigen Leuten definitiv im Weg war. Die waren froh, wenn dieser unbequeme Mensch von der Bildfläche verschwand. Es gab nach jetzigen Erkenntnissen nicht die eine mächtige Person oder Institution im Hintergrund, die die Fäden zog. Was die Bank angeht: Zweifellos hätten hartnäckige Schwarzgeldermittlungen bei der Hypovereinsbank für Unruhe unter der solventen Kundschaft gesorgt. Für Unruhe, die keine Bank haben will.

Die Staatsanwaltschaft ist den Vorwürfen Mollaths nicht nachgegangen. Wie hat sie das begründet?

Ritzer: Sie beharrt bis heute darauf, dass seine Anzeigen nicht konkret genug gewesen seien, zu oberflächlich. Wir halten das für grotesk und namhafte Strafrechtler und Steuerrechtsexperten sehen das genauso. In Mollaths Anzeigen standen Dutzende Namen, teilweise sogar Anschriften von angeblichen Tätern und möglichen Zeugen drin. Genug um zu ermitteln - wenn man ermitteln will.

Olaf Przybilla und Uwe Ritzer. Foto: Droemer.

Die Frau von Gustl Mollath hat nach der Aussage von Edward Braun im Falle einer Anzeige bei der Bank angekündigt: "Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre. Den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch, wie." Warum wurde diese Aussage von den Ermittlern bislang ignoriert?

Przybilla: Der Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft stützt sich ganz wesentlich auf die Aussage von Herrn Braun, den sie - im Gegensatz zu Frau Mollath - als absolut glaubwürdig einstuft. Herr Braun hat seine Schilderung des Telefongespräches bereits im September 2011 an Eides Statt versichert und kurz darauf an Bayerns Justizministerin Beate Merk und die Nürnberger Justiz geschickt.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten dort die Alarmglocken läuten müssen. Stattdessen hat man Brauns Einlassung, die er als eidesstattliche Versicherung verstanden wissen wollte, ignoriert und noch mehr als ein Jahr später haben Merk und der Nürnberger Generalstaatsanwalt darauf beharrt, dass im Rechtsfall Mollath alles mit rechten Dingen zugegangen sei. So etwas nennen wir gefährliche Ignoranz gegenüber neuen Fakten.

Hatte Richter Brixner ein persönliches Interesse den Prozess zu beeinflussen und wie ist sein Anruf bei der Steuerfahndung zu erklären? Welche Folgen hatte der Anruf für Herrn Mollath? Gibt es eine Verbindung zwischen Herrn Brixner und der Ex-Frau von Mollath?

Przybilla: Wir wollen über etwaige persönliche Interessen von Herrn Brixner nicht spekulieren. Wir sind der Meinung, dass er ein unsägliches, geradezu übles Verfahren mit Herrn Mollath veranstaltet hat. Wir halten ihn für befangen, was seinen Anruf bei der Steuerfahndung angeht. Herr Mollaths Anwalt Strate wirft ihm Rechtsbeugung vor und selbst Nicht-Juristen wie wir halten Strates Argumentation für sehr überzeugend. Herr Brixner hat uns gegenüber zugegeben, dass er einmal der Handballtrainer vom heutigen Ehemann der früheren Frau Mollaths war. Aber angeblich hätten beide nie wieder Kontakt zueinander gehabt. Da möge sich jeder selbst seinen Reim darauf machen.

Es scheint, dass Herr Mollath vor Gericht recht unglücklich von seinem Anwalt verteidigt wurde. Gibt es hierfür einen Grund?

Ritzer: Das Verhältnis zwischen ihm und seinem damaligen Pflichtverteidiger war völlig zerrüttet. Herr Mollath wollte nicht von ihm vertreten werden und der Anwalt hatte ebenfalls mehrfach beantragt, von diesem Mandat entbunden zu werden. Auf der Basis können Anwalt und Mandant nicht zusammenarbeiten. Normalerweise folgen Gerichte solchen Anträgen, weil eine vernünftige Verteidigung eines der höchsten Güter in einem Rechtsstaat ist. Richter Brixner entschied zunächst monatelang nicht über die Anträge, dann lehnte er sie ab. Er schweißte den Anwalt und Herrn Mollath also gegen deren erklärten Willen zusammen.

"Unverhohlenes Entsetzen"

Verschiedene Juristen haben das Urteil gegen Gustl Mollath untersucht. Zu welchen Ergebnissen sind sie gekommen?

Przybilla: Von offizieller Seite hat es ja nur der Bundesgerichtshof geprüft, im Jahr 2007. Auf einer dürr beschriebenen Seite kommt er zum Ergebnis: alles rechtens, keine Verfahrensfehler. Von den Juristen, die sich mit dem Urteil am wenigsten anfreunden können, zählt sicher am Eindrücklichsten der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller und die ehemalige Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff, die das Urteil mit Lust - aber auch unverhohlenem Entsetzen - Punkt für Punkt zerreißen.

Nicht zu vergessen: Der Regensburger Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl, der zumindest in Vorentwürfen dem Landrichter Otto Brixner immerhin fünf Rechtsbeugungen attestiert hat. Wenn auch am Ende in seinen Wiederaufnahmeabtrag keine dieser Rechtsbeugungen Eingang gefunden hat. Unserem SZ-Juristen Heribert Prantl dürfen Sie das Urteil übrigens auch nicht allzu lange unter die Nase halten.

Welche schwerwiegenden Fehler konnten Sie darin ausfindig machen?

Przybilla: Vielleicht lässt man inzwischen am Besten den Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich zu Wort kommen, der sich als Aktivist in Sachen Wiederaufnahmeantrag nun wirklich keinen bleibenden Namen gemacht hat. Im Untersuchungsausschuss hat er kürzlich, gefragt nach den Fehlern im Urteil, gesagt, das sei ja gelegentlich von Schludrigkeiten die Rede. Dieses Wort würde er nur hinsichtlich eines Fehlers akzeptieren. Der Rest sei, so deutete es Nerlich an, viel schlimmer. Es gibt eine halbe Seite in dem Urteil, auf der ist kein Wort richtig, kein Satzzeichen, nichts. Was dort steht ist schlicht und ergreifend: kompletter Unsinn.

Ist die Nürnberger Justiz für solche nachlässigen Verhaltensweisen bekannt?

Ritzer: Nein. Auch in Nürnberg gehen sicherlich die allermeisten Richter und Staatsanwälte ihrer Arbeit ordentlich und nach bestem Wissen und Gewissen nach. Man darf den Fall Mollath nicht verallgemeinern.

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