Wie das Bundesverwaltungsgericht die Informationsfreiheit aushebelt

Parteien und Wirtschaftsunternehmen dürfen Geheimakten aus dem Kanzleramt unter Verschluss halten

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"Archivgut im Sinne des Bundesarchivgesetzes sind nur solche Unterlagen, die an das Bundesarchiv übergeben worden sind" - urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht in meiner Klage gegen das Bundesarchiv und liess eine Revision nicht zu. Es gibt zwar ein Grundgesetz, ein Demokratiegebot, ein Archivgesetz und ein Informationsfreiheitsgesetz - diese Rechte können aber laut richterlicher Erlaubnis ohne Risiko durch "Privatisierung" umgangen werden können. Wohlgemerkt: "Privatisierung" durch Beamte, Parteien und Wirtschaftsunternehmen. Alles legal, der Bürger muss das hinnehmen, die Richter haben daran nichts auszusetzen.

Bei der Klage waren sich alle Verfahrensbeteiligten in vielen Punkten einig. Man war sich einig, dass das sog. Wiedergutmachungsabkommen mit Israel 1952 und die Zahlung von 630 Millionen DM am deutschen Parlament vorbei für das israelische Atomprojekt wichtige historische Themen sind. Einig war man sich auch, dass die amtlichen Unterlagen in ein öffentliches Archiv gehören, wo sie allen Wissenschaftlern gleichermaßen zur Verfügung stehen. Leider findet sich im Koblenzer Bundesarchiv dazu wenig - denn die Unterlagen der Personen, die auf deutscher Seite diese beiden Projekte realisiert haben, liegen nicht in Koblenz. Es geht um Hans Globke und Hermann Josef Abs.

Hans Globke. Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F015051-0008 / Patzek, Renate / CC-BY-SA.

Globke war Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und Ministerialdirigent Hitlers, und später Staatssekretär von Konrad Adenauer. Als er aus dem Amt schied, nahm er seine Unterlagen, die er als Beamter für die Bundesregierung angefertigt hatte, mit nach Hause. Nach seinem Tod schenkte seine Tochter dieses Material der Adenauer-Stiftung in St. Augustin. Die Stiftung wollte mir zunächst überhaupt keine Einsicht gewähren, dann legte man mir einige Hefter vor - Originale und als "Geheim" gestempelte Papiere. Auf dem Deckblatt sah ich, dass vor mir andere private Forscher Zugang hatten. Die restlichen Akten hält die Stiftung geheim, jedenfalls mir gegenüber.

Die Unterlagen von Hermann Josef Abs, dem treuen Wirtschaftsführer Hitlers, liegen beim Historischen Institut der Deutschen Bank. Abs verhandelte 1952 im Auftrag Adenauers das Wiedergutmachungsabkommen und sowie, acht Jahre später, die Geheimzahlung von 630-Millionen DM an Israel. Die Bank will mir davon kein einziges Blatt vorlegen.

Das Bundesarchiv "beklagte", wie ich, dass die von mir angeforderten Unterlagen in privaten Archiven liegen, teilte mir der Präsident Hartmut Weber mit, man könne aber gegen diese "Privatisierung" nichts machen. Und nur um diesen letzten Punkt ging es bei der Klage.

Meine Strafanzeigen wegen Hehlerei gegen die Deutsche Bank und die Konrad-Adenauer-Stiftung wurden eingestellt. Daraufhin reichte Rechtsanwalt Raphael Thomas Klage gegen das Bundesarchiv wegen Untätigkeit ein.

Im Februar 2012 urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz, dass das Bundesarchiv nicht über einen rechtlich durchsetzbaren Herausgabeanspruch gegen die Besitzer dieser Unterlagen verfügt. Dass hoheitliches Schriftgut - meiner Meinung nach unrechtmäßig - in Privatbesitz gelangt ist, und dass es fortan von diesen privaten Stiftungen oder Instituten nach deren Gutdünken und nicht nach dem Gesetz verwaltet wird, störte die Richter nicht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung.

Und dann waren sich die Verfahrensbeteiligten wieder einig: Selbst die Anwälte des Beklagten beantragten Revision beim Bundesverwaltungsgericht, da grundsätzliche Rechtsfragen berührt seien. Denn dass Deutschland eine Republik und keine Monarchie mit privaten Geheimarchiven ist - das war der Gegenseite, dem Büro Redeker und Dahs, bekannt. Doch das Gericht in Leipzig liess sie nicht zu. Alles sei längst entschieden, das Archiv könne nur das verwalten, was es besitze. Dass hier Grundrechte verletzt sind - damit wollten sich die Richter nicht auseinandersetzen.

So dürfen auch in Zukunft amtliche Dokumente in den privaten Schatullen der Adenauer-Stiftung und der Deutschen Bank versteckt und nur den Wissenschaftlern zugänglich gemacht werden, die Gnade bei der CDU und der Deutschen Bank finden.

Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht dies anders sieht.

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