Rechtsanwalt mahnt Geheimdienst ab

Eingriff in Urheberrecht durch Überwachung?

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Der Rechtsanwalt und Bundestagskandidat Markus Kompa (Piratenpartei), den Telepolis-Lesern auch als Fachautor für Medienrecht und Geheimdienste bekannt, hat den britischen Geheimdienst GCHQ wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen sein Urheberrecht abgemahnt:

An

Government Communications Headquarters (GCHQ)

-Anschrift und Faxnummer egal, kommt sowieso beim Empfänger an-


Abmahnung

Kompa ./. GCHQ


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich mich in der vorliegenden Angelegenheit selbst mandatiert habe.


Ich fordere Sie hiermit auf,


es ab sofort zu unterlassen,


das urheberrechtlich geschützte Werk "Weiße Mäuse" (1984) des Künstlers Markus Kompa


zu vervielfältigen,


wie geschehen am 23.06.2013 um 16.27 Uhr.


Ferner habe ich Sie aufzufordern,

sämtliche Vervielfältigungsstücke umgehend zu vernichten und hierüber Nachweis zu führen.


Begründung:


I.


Das genannte Werk "Weiße Mäuse" aus dem schönen Jahr 1984 stammt von mir und ist bislang unveröffentlicht. Ich habe Grund zu der Annahme, dass Sie eine illegale Kopie meines Werks speichern. Denn heute habe ich das Werk via Googlemail an einen Journalisten geschickt, den Sie garantiert überwachen, wobei ich aufgrund meiner eigenen Veröffentlichung im Geheimdienstbereich ebenfalls annehmen darf, selbst überwacht zu werden. Die E-Mail enthielt auch den Satz "Morgen werden diese weißen Mäuse in London eine Atombombe zünden!".


II.


Ich habe Anspruch auf Unterlassung aus §§ 97 Abs. 1, 16, 2 UrhG. Die Speicherung verletzt meine Urheberrechte aus § 16 UrhG durch unrechtmäßige Vervielfältigung. Es handelt sich bei meinem Bild unzweifelhaft um ein Werk iSd § 2 UrhG. Eine zur Vervielfältigung erforderliche Einwilligung habe ich Ihnen nicht erteilt. Sie wäre meines Erachtens auch nicht nach § 45 UrhG entbehrlich.


Ferner haben Sie Vervielfältigungsstücke und Vorrichtungen hierzu zu vernichten, § 98 Abs. 1 UrhG.


Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit welcher Sie die Wiederholungsgefahr vorgerichtlich im juristischen Sinne ausräumen können, setze ich Ihnen eine Frist bis zum


Freitag, den 28.06.2013, 12.00 Uhr (MEZ), hier eingehend.


Fax wahrt die Frist, wenn das unterschriebene Original binnen dreier Werktage eingeht.


Ferner darf ich Sie bitten, meine nachstehend aufgeführte Kostennote für diese Abmahnung binnen Monatsfrist auszugleichen, vgl. § 97a Abs. 1 Satz 3 UrhG.


Für den Fall nicht fristgerechten Eingangs von strafbewehrter Unterlassungserklärung und Kostenausgleich werde ich den Rechtsweg beschreiten.


Mit freundlichen Grüßen


Kompa

Rechtsanwalt


Kompa wird vermutlich seine Rechte am Landgericht Hamburg geltend machen. Sollte er mit seiner Klage durchdringen, kündigte der Jurist schon jetzt an, täglich jedes seiner Brötchen vor dem Verzehr zu fotografieren und an Journalisten zu versenden, um anschließend das GCHQ kostenpflichtig abzumahnen.