Mollath - ein Fall für die Mediation?

Der Fall Mollath hat sich nicht nur in Justiz, Politik und Psychiatrie, sondern auch in der Öffentlichkeit mit ihren zahlreichen "Ferngutachtern" festgefahren

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Während die Systeme von Justiz, Psychiatrie und Politik sich bisher erfolglos durch ihre jeweils glaubhaft versicherte Un- und Teilzuständigkeit am Fall Mollath abmühen, ist mit der öffentlichen Meinung ein viertes System, das der Öffentlichkeit, in den Fall eingetreten. Es setzt die anderen Systeme mit 100.000 Crowd-Ferngutachtern unter Druck. Das Internet wird dabei zum Volksgerichtshof, wobei das Ergebnis des Votings konstant bleibt: Mollath, so die "kompakte Majorität" (ein Begriff aus Ibsenss Drama "Der Volksfeind") sei unschuldig und gesund, müsse demnach umgehend entlassen werden.

Nach seinem Gespräch mit dem Mollath-Gutachter und Direktors des Instituts für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité, Professor Hans-Ludwig Kröber, das in vielen Medien und Blogs - darunter auch der Süddeutschen Zeitung - zitiert und diskutiert wurde, hat Alexander Dill mit Beteiligten aus Politik, Psychiatrie, Justiz und Medien gesprochen und korrespondiert. Der Text verzichtet bewusst auf die Nennung einzelner Namen und das Zitieren von Positionen, um die Perspektive einer neutralen Mediation zu entwerfen.

Das hermeneutische Problem

Da der Fall Mollath durch unzählige Schreiben, Gerichtsurteile, Aussagen und Gutachten sehr gut und vor allem längst öffentlich einsehbar dokumentiert ist, wird der interessierte Leser ganz schnell zum Ferngutachter. Ist das Attest für Mollaths Frau authentisch? Gab es bereits beim ersten Urteil Verfahrensfehler? Durften Informationen, die Mollath zur Tätigkeit seiner Frau bei der Nürnberger Hypovereinsbank gab, als realer Teil eines Wahnkomplexes interpretiert werden? Offenbarten die von Mollath geschriebenen Briefe an den Bundespräsidenten, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft ein strafrechtlich zu verfolgendes Delikt?

Wir Schreibenden studieren natürlich ebenfalls die Akte Mollath und sorgen durch unsere Recherchen dafür, dass sie ständig anschwillt.

Der Fall Mollath erzeugt eine Inflation der Ferngutachten. Was fehlte, wäre ein neutraler Letztgutachter, der die Ferngutachten überprüft. Er dürfte allerdings aus keiner der vier Systeme stammen. Es ist trotzdem fraglich, ob eine nur auf Akten basierende Entscheidung überhaupt noch sachgerecht sein kann.

Das Goodwill-Problem

Die Vertreter und Anhänger der jeweiligen Systeme fordern von den Vertretern und Anhängern der jeweils anderen Systeme das Eingeständnis, Fehler gemacht zu haben. Solange ihnen diese Einsicht und die dann zu zeigende Reue fehlen, so die Parteien, seien sie wahlweise als arrogante Systembüttel oder aber als verdammenswerte Unmenschen zu kritisieren.

Die Betroffenen allerdings lassen das nicht auf sich sitzen. Sie verteidigen ihre Entscheidungen, Positionen und Gutachten. Sie merken dabei nicht, dass eigentlich eine Verhandlung über den Fall Mollath läuft, in der ihr zu zeigender Goodwill Teil einer möglichen Lösung ist, bei der alle das Gesicht wahren können. Eine Verhandlung mit vier statt zwei Parteien und gut 100.000 Nebenklägern ist allerdings schwer zu führen, wenn alle Parteien darauf bestehen, selbst den Richter zu stellen, eigene Gutachter und Zeugen mitzubringen und ständig auf Verfahrensfehler lauern.

Wenn als Bedingung für den Beginn einer Verhandlung das Schuldeingeständnis einer Partei verlangt wird, trägt dies in der Regel nicht zur Vereinfachung des Verfahrens und zur Verkürzung der Verfahrensdauer bei.

Das Betroffenheits-Problem

In der Aufmerksamkeitsökonomie ist die Auslösung von Betroffenheit eine harte Währung. Wie sonst wäre zu erklären, dass Flugzeugunfälle mit 4 Toten weltweite Schlagzeilen machen? Dass ein Bundespräsident wegen einer Einladung seinen Job verliert? Dass die Datenschnüffelei von Geheimdiensten zum Sturz von Regierungen führen kann? Ohne landesweite Betroffenheit wären diese Meldungen nicht meldenswert. A lack of public interest.

Umgekehrt ist das öffentliche Interesse an Vorgängen, die das Leben des Einzelnen täglich elementar und vor allem persönlich berühren, etwa Schule, Verkehr, Gesundheitsversorgung, Alterspflege, Kinderbetreuung, Staatsschulden und Altersversorgung, derart verhalten, dass Journalisten, die zu diesen Themen arbeiten, nur selten auf Resonanz und damit bezahlte Aufträge hoffen dürfen.

Der Fall Mollath nun bietet tragende Elemente der Erzeugung einer Betroffenheit: unschuldig in der Psychiatrie, zu Unrecht angeklagt als Whistleblower, Verschwörung von Cliquen in einer deutschen Mittelstadt, Ohnmacht gegenüber Staat und Behörden. Empathie als Basis der Betroffenheit ist das Erfolgsrezept der meisten Medien mit hohen Einschaltquoten. Es entsteht eine ganz neue Frage: Wie wenig öffentlich geschürte Betroffenheit kann sich ein Medium leisten, wenn es objektive Berichterstattung fördert und finanziert?

Ein Fall für die Mediation

Selten geschieht es, dass das Verfahren der Mediation so evident naheliegt wie im hoffnungslos verknoteten Fall Mollath. Leider sind die Beteiligten noch Lichtjahre von so einer Lösung entfernt. Was würde, was könnte ein Mediator den Beteiligten mitteilen, ohne selbst Teil einer Partei zu werden? Würde es ausreichen, wenn alle Parteien einräumten, "Fehler gemacht" zu haben, auch, wenn dies aus ihrer subjektiven Sicht nicht der Fall war, wenn also das Fehlereingeständnis nur eine rhetorische Geste zur Befriedung darstellte? Und müsste nicht auch Gustl Mollath selbst in die Mediation mit einbezogen werden? Was, wenn er auch dies verweigerte? Dann geriete die Mediationsrunde wiederum zum Tribunal der Ferngutachten, zum Untersuchungsausschuss der Fallgeschichte, zum Schauplatz der Artikulation systemischer Positionen.

Im Falle Mollath vertreten die Beteiligten keineswegs ihre subjektive Position, sondern werden auf ihre jeweiligen Funktionen reduziert, sprechen also für einen Sachverhalt aus einer bestimmten, etwa juristischen oder ärztlichen Perspektive. Bei Gesprächen im Vorfeld dieses Artikels wurde deutlich, dass bereits diese Feststellung einer systemischen Gleichrangigkeit von mindestens vier beteiligten Systemen bei Beteiligten auf Widerspruch und Wut stößt. Es sei "noch zu früh" sagte einer der Beteiligten, das Systemische am Fall anzugehen. Erst müssen alle Fehden ausgefochten, alle Instanzen entschieden haben.

Was aber, wenn es für die Mediation bereits zu spät ist? Dann wird eines der vier Systeme siegen und die anderen in Schmach und Schande zurücklassen. Ob der Sieger dann tatsächlich der Person Gustl Mollath bei der Gestaltung eines neuen Lebensweges helfen kann, darf vorerst bezweifelt werden.