"Wir sind auch Deutsche"

Eine außer Kontrolle geratene polizeiliche Personenkontrolle zeigt, oft genügen dunkle Haare, um sich verdächtig zu machen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Anfang Juli kam es im Hamburger Stadtteil Altona-Altstadt mehrere Nächte in Folge zu Ausschreitungen zwischen Jugendlichen und der Polizei. Laut der Beamten sei es in der Gegend in der Vergangenheit vermehrt zu kriminellen Aktivitäten gekommen. Daher würde dort verstärkt Streife gelaufen werden, um verdächtige Personen zu kontrollieren.

Die in dem Stadtteil lebenden Anwohner werfen der Polizei nun Racial Profiling vor. Sie berichten davon, dass sie an manchen Tagen bis zu fünf Mal, teilweise von denselben Beamten kontrolliert würden und ihre Personalausweise vorzeigen müssten. Nachdem eine Gruppe junger Leute erneut von der Polizei für eine Personenkontrolle angehalten wurde, solidarisierten sich die Nachbarn mit ihnen.

Etwa 150 Personen stellten sich gegen die Beamten. Bereits einen Tag vor den Ausschreitungen war eine betroffene Mutter aus dem Stadtteil auf der Polizeiwache, um nachzufragen, weshalb derzeit in ihrem Viertel eine so starke Präsenz gezeigt würde. Dort wurde ihr gesagt, man wolle verhindern, dass aus dem Gebiet eine französische Banlieue - und damit eine „aufgegebene Zone“ werde.

Der Hamburger Fall wirft ein Schlaglicht auf eine Praxis der deutschen Polizei, die in der jüngeren Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt hat. So kontrollierte beispielsweise die Bundespolizei in einem Zug zwischen Kassel und Frankfurt am Main einen 26-Jährigen farbigen Deutschen.

Nicht gedeckte Personenkontrollen

Da der junge Mann keine Papiere vorzeigen konnte, wurde er von den Beamten auf die Wache nach Kassel mitgenommen. Nachdem dort seine Personalien festgestellt werden konnten, rechtfertigten sich die Beamten mit einer Vorschrift aus dem Polizeigesetz.

Dort heißt es in § 22 Abs.1 a BpolG, die Bundespolizei könne an Bahnhöfen und in Zügen zur Verhinderung einer unerlaubten Einreise nach Deutschland die Ausweispapiere kontrollieren - sofern die grenzpolizeiliche Erfahrung dafür spräche. Anfang diesen Jahres klagte der Kontrollierte gegen dieses Gesetz und die Praxis des Racial Profiling und bekam recht. Die Bundespolizei musste sich bei ihm, für die vom Grundgesetz nicht gedeckte Personenkontrolle entschuldigen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat kürzlich eine Studie zu dem Thema vorgelegt und dabei festgestellt, das Problem liegt nicht allein bei den Beamten. So schreibt der Autor Hendrik Cremer:

Es zeichnet den Rechtsstaat aus, dass er polizeiliche Ermächtigungen begrenzt und dort, wo er sie schafft, möglichst präzise ausgestaltet, um den Rahmen grund- und menschenrechtskonformen polizeilichen Handelns abzustecken.

Die Untersuchung vor diesem Hintergrund habe daher gezeigt, dass der Paragraf so nicht haltbar sei. Vielmehr hat er „eine Ermächtigung geschaffen, bei der nicht einmal ein konkreter Anhaltspunkt erforderlich ist, um eine bestimmte Person zu kontrollieren.“ Die Polizei könne völlig frei und „aus dem Bauch heraus“ handeln, was die Anforderungen an rechtsstaatliche Maßstäbe ernsthaft auf die Probe stelle.

Die Norm ist darauf angelegt, dass die Bundespolizisten und -polizistinnen anhand von Pauschalverdächtigungen selektive und damit rassistische Personenkontrollen vornehmen.

"Wir sind hier geboren."

Die Ereignisse in Hamburg-Altona zeigen erneut, dass es sich bei solchen Überprüfungen nicht um Einzelfälle handelt. Ein Anwohner des Stadtteils berichtete gegenüber Telepolis, wie er aufgrund seiner türkischen Herkunft immer wieder Schwierigkeiten mit der Polizei gehabt habe. Der ganze Stadtteil könne Geschichten erzählen, „bei denen sie aufgrund ihrer Herkunft anders behandelt wurden als Deutsche“.

Ein Jugendlicher, der noch in der Nacht der Ausschreitungen von einem anwesenden Kamerateam interviewt wurde, antwortete auf die Frage, warum er glaube, dass die Polizei in den letzten Wochen verstärkt kontrollieren würde: "Meine Haarfarbe ist schwarz." Überall ist von Integration die Rede, sagen die Jugendlichen. Sie seien integriert, seit Jahren, nicht erst seit gestern.

Wir sind hier geboren. Ich fühle mich wie ein Deutscher.

Auch die Aussage der Polizei, man wolle verhindern, dass der Stadtteil zu einer "aufgegebenen Zone" werde, scheint bei einer genaueren Betrachtung, kaum haltbar zu sein. Denn wie die Polizei selbst mitteilte, seien in der folgenden Nacht die Väter der Jugendlichen gebeten worden, ihre Kinder von der Straße zu holen. Minuten später seien, so die Polizei, die „problematischen Jugendlichen“, in den Wohnungen bei ihren Eltern gewesen. Bei den anschließend Festgenommenen handelte es sich um "Krawalltouristen“.

Trotzdem sagte ein Sprecher gegenüber der Presse, dass in den kommenden Tagen ein Gespräch zwischen den betroffenen Eltern und der Polizei stattfinden solle. Dabei werde gegenüber den Anwohnern deutlich gemacht, dass "seitens der Polizei Straftaten nicht geduldet und konsequent verfolgt werden".

Offensichtlich wird dort noch immer davon ausgegangen, das Problem liege bei den Jugendlichen im Stadtteil selbst. Warum die Polizei nicht auf das Gesprächsangebot der Mutter eingegangen ist oder selbst den Kontakt zu den Anwohnern gesucht hat, bleibt unklar. Dementsprechend vage bleibt auch die Begründung für die verstärkten Kontrollen der Polizei - vage wie der entsprechende Paragraf im deutschen Polizeigesetz.