US-Drohnen erhalten Zulassung für den deutschen Luftraum

Als einzige ausländische Armee haben die USA mehrere Dutzend Aufklärungsdrohnen auf Basen in Deutschland stationiert. Seit 2005 verfügen sie über unbefristete Aufstiegsgenehmigungen

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Die USA haben von der Bundeswehr eine offizielle Zulassung für den Betrieb von 57 Aufklärungsdrohnen in Deutschland erhalten. Das ergab eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die nun vom Verteidigungsministerium beantwortet wurde. Auch zu den Standorten hat die Bundesregierung Angaben gemacht. Demnach befinden sich die Drohnen auf US-Basen in Bamberg, Hohenfels, Vilseck, Grafenwöhr und Illesheim.

Eine Shadow-Drohne, wie sie auch in Deutschland zugelassen ist. Bild: DOD

Die ersten entsprechenden Anträge wurden bereits 2005 genehmigt. Vorausgegangen war eine Prüfung durch das zuständige Flugbetriebsreferat im Verteidigungsministerium. Eingebunden war auch der Leiter des Musterprüfwesens für Luftfahrtgerät der Bundeswehr, der bei der Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge angesiedelt ist. Diese sogenannte WTD 61 im bayerischen Manching ist für die Erprobung und Bewertung aller militärischen Luftfahrzeuge sowie deren Ausrüstung und Bewaffnung zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört ebenso die Prüfung von Drohnen und die Erteilung von Musterzulassungen.

Derzeit steht die WTD 61 unter Kritik, weil sie auch das Zulassungsverfahren der deutschen Spionagedrohne "Euro Hawk" betreut. Ein Prototyp des "Euro Hawk" ist ebenfalls am Flugplatz Manching untergebracht und absolviert dort Testflüge. Zuständig sind die Firmen Northrop Grumman und EADS, die hierfür eine eigene GmbH gegründet haben. Die WTD 61 ist angehalten, Industriepartner bei derartigen Erprobungsverfahren zu unterstützen.

Spannweite bis zu 10 Meter

Die US-Drohnen mit deutscher Flugerlaubnis sind unbewaffnet und dienen der Aufklärung. Sie unterstehen der US-Army, vermutlich dienen sie vor allem für Trainings. Schnell zerlegt können sie aber auch mit Herkules-Transportmaschinen in Kriegsgebiete gebracht werden.

Es handelt sich dabei um die Typen Raven, Hunter und Shadow. Während die "Raven" eher klein ist und per Hand gestartet wird, kann die "Hunter" über 4.000 Meter aufsteigen und fliegt mit bis zu 200 Kilometer pro Stunde. Die "Shadow" als größte der in Deutschland stationierten US-Drohnen hat je nach Ausführung eine Spannweite von bis zu 10 Metern und ein Abfluggewicht von mehr als 700 Kilogramm. Sie kann über 10 Stunden in der Luft bleiben. Militärische genutzte Drohnen werden in drei Klassen eingeteilt. Die Typen "Raven" und "Shadow" gehören zur "Kategorie 1" und dürfen nur innerhalb eines gekennzeichneten militärischen Übungsgeländes betrieben werden. Möglich ist auch, sie auf abgesperrtem Gelände zu fliegen, wenn darüber ein Sperrgebiet für den zivilen Luftverkehr ausgewiesen ist bzw. sonstige Flugbeschränkungen bestehen. Aufgrund der Restriktionen sind die Drohnen der "Kategorie 1" nicht zulassungspflichtig, obliegen jedoch einer Prüfpflicht.

Die "Hunter" wird der "Kategorie 2" zugerechnet und darf auch zwischen verschiedenen Sperrgebieten verkehren. Der Flugweg muss aber in für den allgemeinen Luftverkehr gesperrten Lufträumen erfolgen. Weil sie auch außerhalb von militärischem Übungsgelände operieren, sind sie zulassungspflichtig. Eine ausländische Zulassung muss aber für den Betrieb in Deutschland von hiesigen Behörden anerkannt werden. Hierfür musste die US-Armee entsprechende Unterlagen einreichen. Die erteilten Aufstiegsgenehmigungen sind unbefristet und wurden bereits ab 2005 vergeben. Die "Raven" erhielt ihre benötigten Papiere erst 2007.

Unbemannte Luftfahrzeuge der "Kategorie 3" können am allgemeinen, zivilen Luftverkehr teilnehmen. Dadurch dürfen sie außerhalb von Gebieten mit Beschränkungen fliegen, müssen allerdings luftrechtliche Bestimmungen befolgen. Hierzu gehört etwa die Einbindung der Deutschen Flugsicherung. Dieses Verfahren ist für die Kampfdrohnen angestrebt, die von der Bundeswehr beschafft werden. Auch der "Euro Hawk" sollte vor dem Scheitern des Gesamtprojekts nach "Kategorie 3" zugelassen werden (Auch NATO-Drohnen fehlt der automatische Kollisionsschutz).