Umweltpreisposse: Dual-Fluid-Reaktor-Bewerber erwirken Einstweilige Verfügung

Veranstalter wollen Entscheidung des Berliner Kammergerichts nicht hinnehmen

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Die 2008 von den Ingenieuren Marco Voigt und Sven Krüger unter dem Namen "Clean Tech Media Awards" ins Leben gerufenen GreenTec-Awards sind nach eigenen Angaben die "größten und wichtigsten Umwelt- und Wirtschaftspreise" in Deutschland. Sie sollen "ökologisches und ökonomisches Engagement und den Einsatz von Umwelttechnologien" fördern. Dazu lässt man den Gewinnern der Preise zwar kein Geld, aber eine mit sehr viel Aufmerksamkeit beim Medienpartner ProSieben verbundene Holzkugel zukommen.

Über die mit einem Fernsehbeitrag vorgestellten drei besten Bewerber in den jeweiligen Kategorien sollte den FAQs zufolge dieses Jahr nicht nur eine Jury aus Fernsehpromis, Professoren und Managern entscheiden. Doch in der Kategorie Energie wurde die Publikumsnominierung nicht in die Runde der letzten Drei aufgenommen: Dort hatte sich eine Mehrheit der Online-Teilnehmer für ein Projekt namens Dual-Fluid-Reaktor (DFR) entschieden - einen Flüssigsalzreaktor, der durch die Umwandlung von lange strahlenden Atommüll in kürzer strahlende Stoffe Strom erzeugen und gleichzeitig Umweltprobleme lösen soll.

Kammergericht in Berlin. Foto: Dieter Brügmann. Lizenz: CC BY-Sa 3.0.

Die DFR-Macher von der Berliner gGmbH Institut für Festkörper-Kernphysik (IFK) kritisierten diese Nichtaufnahme als Regelbruch und eine von der GreenTec Communications GmbH nachgeschobene Erklärung, dass die "Auswahl der Nominierten und Preisträger […] letztendlich unabhängig durch die Jury" erfolge, als nachträgliche Änderung der Teilnahmebedingungen. GreenTec-Initiator Marco Voigt sprach dagegen von einem bloß "ergänzenden Zusatz", der nichts am "Regelwerk" geändert habe.

Diese Erklärung stellte die IFK-gGmbH so wenig zufrieden, dass sie trotz eines Ausschlusses des Rechtsweges in den Teilnahmebedingungen mit dem Rechtsanwalt Matthias Graebel vor das Berliner Landgericht zog, um die Endausscheidungsteilnahme am 30. August über den Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu erzwingen. Als das Landgericht diesen Erlass verweigerte, wandte sich der Rechtsanwalt an das Kammergericht. Das legte in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 4. Juli unter dem Aktenzeichen 25 W 22/13 eine andere Rechtsauffassung an den Tag und stellte fest, dass der Dual-Fluid-Reaktor durch den Gewinn der Online-Abstimmung in der Kategorie "Galileo Wissenspreis" nominiert ist. Deshalb ordnete es an, die IFK-gGmbH zur Preisverleihung zulassen und es ihr zu erlauben, das Projekt im Rahmen der Veranstaltung "kostenfrei zu präsentieren".

Bei der GreenTec Communications GmbH heißt es dazu auf Anfrage von Telepolis, dass man gegen den Beschluss am Montag Widerspruch eingelegt habe und dass die Einstweilige Verfügung ohne eine mündliche Verhandlung und ohne rechtliches Gehör erlassen wurde. Dies ist ein vor allem am Landgericht Hamburg gängiges Verfahren, das noch nicht zur Rechtswidrigkeit einer Einstweiligen Verfügung führt.

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