Großes Tamtam um das Bundeskriminalamt

Eine Regierungskommission empfiehlt, die quasi-geheimdienstlichen Kompetenzen des BKA zu stutzen. Das Amt lädt nun zum Tag der offenen Tür mit "einsatznahen Vorführungen"

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Die Luft wird dünn für's Bundeskriminalamt (BKA). Vor zwei Wochen wurde der Bericht einer Regierungskommission veröffentlicht, wonach der Wiesbadener Behörde zahlreiche Überschneidungen mit der Arbeit deutscher Geheimdienste attestiert werden. Die starke Annäherung vollziehe sich aber von beiden Seiten: Nachrichtendienste übernehmen polizeilich-präventive Aufgaben, während sich die Arbeit von Polizeibehörden "stark in das Vorfeld polizeilicher Gefahrenabwehr" verlagert.

Luftbild des Bundeskriminalamts Wiesbaden. Bild: Wo st 01/CC-BY-SA-3.0

Bei der Vorstellung des in weiten Teilen kritischen Berichts hatten der Innenminister und die Justizministerin noch fröhliche Einigkeit zur Schau gestellt. Der Text ist auf der Startseite des Bundesjustizministeriums (BMJ) verlinkt. Auf der Webseite des Bundesinnenministeriums (BMI) ist er demgegenüber erst nach umständlicher Suche verfügbar.

Hier zeigt sich der Konflikt der beiden Ministerien, denn genau genommen hat die Kommission kein gemeinsames Papier verabschiedet. Das BMI und das BMJ durften jeweils drei Vertreter des sechsköpfigen Gremiums benennen, die meist eine konträre Haltung einnehmen. Beinahe allen aufgezeigten Defiziten einer Mehrheit der Mitglieder wird seitens der ebenfalls teilnehmenden früheren Generalbundesanwältin Monika Harms widersprochen.

Harms wurde vom Bundesgerichtshof mehrfach für ihre damaligen Ermittlungsmethoden gerügt. In der Kommission erhielt sie Unterstützung vom Ministerialdirektor Stefan Kaller, der beim Innenministerium als Polizeireferent angestellt ist.

"Generalklausel" und "polizeiliches Wahrscheinlichkeitsurteil"

Die Regierungskommission hatte zahlreiche Gesetze untersucht, die dem BKA zu immer mehr Kompetenzen verhalfen. Kritisiert wird insbesondere die "präventivpolizeiliche Terrorismusabwehr". Gemeint ist die Verfolgung von Straftaten, deren Begehung noch nicht in Sicht ist. In Begrifflichkeiten des BKA-Gesetzes ist die Rede von sogenannten "Vorfeldtatbeständen". Eine umfangreiche Gesetzesänderung gab dem BKA 2009 neue Befugnisse im Bereich verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Hierzu gehören etwa die Telekommunikationsüberwachung, Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff") oder der Einsatz staatlicher Schadsoftware ("Online-Durchsuchung").

Im BKA-Gesetz findet sich eine sogenannte "Generalklausel" zur "Verhütung terroristischer Straftaten". Deren Ausführungsbestimmungen sind aber vage: So darf das Amt tätig werden, sofern "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass jemand eine Straftat begehen "will". Dies wird von der Kommission kritisiert, denn das BKA muss begründen, dass eine Straftat tatsächlich begangen "wird".

Kompliziert wird die Frage, da eine Überwachung der Telekommunikation nur dann richterlich genehmigt werden darf, wenn eine Person eine Straftat tatsächlich vorbereitet. Das BKA darf hierzu ein sogenanntes "polizeiliches Wahrscheinlichkeitsurteil" fällen, das sich aber allzuoft an den Interessen der Ermittler orientiert. Nicht berücksichtigt wird, ob die Betroffenen überhaupt in der Lage sind, ihre Phantasien in die Tat umzusetzen.

Erst recht bedenklich wird die Entwicklung durch die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz oder dem Bundesnachrichtendienst. Die Behörden arbeiten in informellen Zirkeln zusammen oder führen gemeinsame Dateien. Diese sind zwar "projektbezogen", haben sich aber immer mehr verstetigt. Hierzu gehört das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ ) in Berlin-Treptow. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung aller Sicherheitsbehörden in Deutschland: BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Zollkriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz, Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Generalbundesanwaltschaft.

Zusammenarbeit von Polizei und Diensten generiert neue Informationen

Polizei und Dienste arbeiten im GTAZ zwar räumlich getrennt, treffen sich aber zur "täglichen Lagebesprechung" und in der Caféteria. Weitere Arbeitsgruppen befördern das Zusammenwachsen. Die Behörden treffen sich zur "Gefährdungsbewertung", zum "Operativen Informationsaustausch" oder zur "Fallauswertung". Längerfristige Zusammenarbeitsformen widmen sich "Strukturanalysen" oder "Statusrechtliche n Begleitmaßnahmen", um sogar Einfluss auf Bestimmungen des Ausländer- und Asylrechts zu nehmen. An der Arbeitsgruppe "Transnationale Aspekte des islamistischen Terrorismus" nehmen auch ausländische Geheimdienste teil.

Dem GTAZ liegt keine eigene Gesetzgebung zugrunde. Dies wird von Teilen der Kommission kritisiert, darunter Burkhard Hirsch: Laut dem Juristen und FDP-Politiker sollte die Bildung derartiger Zentren "so intern und so inoffiziell bleiben wie irgend möglich". Ein Besuch der Kommission beim GTAZ habe gezeigt, dass sich die dortige Arbeit nicht wie behauptet auf Informationsweitergabe beschränkt. Stattdessen würden beteiligte Behörden ihre analytischen Fähigkeiten nutzen, "um aus den genutzten Daten Informationen zu erzeugen, über die keine der Behörden vor der Analyse verfügt hat".

Diese Kritik berührt das Phänomen des sogenannten "Data Mining", also der Ausforschung und automatisierten Verarbeitung digitaler Information. Die Technologie soll helfen, aus unstrukturierten Daten bislang unentdeckte Hinweise zu gewinnen. Dadurch werden allerdings neue Informationen generiert, was in Errichtungsanordnungen von Datenbanken eigentlich geregelt werden müsste. Dennoch gab das BKA entsprechende Kenntnisse bereits an Diktaturen in Tunesien und Ägypten weiter, Kurse fanden auch in Kroatien und der Türkei statt.

Das BKA und die Geheimdienste nutzen Anwendungen der Firmen rola Security Solutions oder IBM ("Big Data" auch beim BKA). Einige Hersteller versprechen, mit ihren Anwendungen sogar Prognosen für zukünftige Ereignisse erstellen zu können. Das BKA hat sich von IBM in Freiburg bereits eine entsprechende Software präsentieren lassen.