"Wir sagen nix"

Syngenta schweigt zum "Genanbau-Versehen"

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die „grüne Gentechnik“ wirbt um Akzeptanz. Schließlich geht es um viel Geld und die langfristige Absicherung eines Milliardengeschäftes. Solche Geschäfte gedeihen am besten im trauten Einvernehmen mit der Regierungsbürokratie und den Parlamenten. Doch einzelne Gentechnikfirmen zeigen sich wenig kooperativ.

So hielt die Firma Syngenta gegenüber den zuständigen EU-Behörden monatelang Informationen über den angeblich „versehentlichen“ illegalen Anbau von Bt10-Mais zurück – wohingegen die US-Behörden sofort informiert wurden.

Unverständnis im Parlament

„Mit großer Besorgnis“ nahmen die zuständigen Sprecherinnen der SPD und Grünen-Fraktion Waltraud Wolff und Ulrike Höfgen zur Kenntnis, dass nach Angaben des Geschäftsführers von Syngenta Deutschland

die US-Behörden mit Hinweis auf das laufende Verfahren der Firma untersagt haben, „auch die zuständigen EU-Behörden über den Vorfall zu informieren“.

Zur Erinnerung: Mais mit Resistenzgen gegen das Antibiotikum Ampicillin wurde in hohen Mengen angepflanzt und an Tiere und Menschen „verfüttert“. Vier Jahre lang hat der Biotech-Konzern mit Sitz in der Schweiz Saatgut der nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Mais-Sorte Bt10 angeblich "versehentlich" produziert und dann als Saatgut der – zugelassenen – Sorte Bt11 verkauft (Gentech-Konzern verwechselt eigene Saatgut-Varianten).

Während die US-Behörden bereits im Dezember 2004 von dem „Versehen“ informiert wurden, erhielten die zuständigen EU-Behörden erst Monate später, nämlich Ende März 2005, die entsprechenden Informationen von dem Konzern. Auf die vor fast zwei Wochen von Telepolis gegenüber dem Konzern gestellte Frage, ob Syngenta tatsächlich nur die Wahl hatte, entweder US-amerikanisches oder europäisches Recht zu brechen, gab es bisher keine Antwort.

Nach Auffassung der Regierungsfraktionen bedeutet die Geheimhaltung des Vorfalls in jedem Fall eine Verletzung des EU-Rechts. Unklar ist bisher, inwieweit diese Rechtsverletzung auch Konsequenzen für das Unternehmen haben wird.

Als Konsequenz aus dem Bt10-Skandal ist nach Auffassung der Abgeordneten Waltraud Wolf und Ulrike Höfgen zu klären, ob Firmen wie Syngenta grundsätzlich auch für nicht genehmigte gentechnisch-veränderte Produkte Prüfverfahren und entsprechendes Referenzmaterial den staatlichen Kontrollinstanzen zur Verfügung stellen müssen. Denn, so die Abgeordneten: „Wonach man nicht sucht, das findet man in der Regel in diesem Bereich auch nicht“.

Insgesamt zeige sich, dass der deutsche Weg der Rückverfolgung, des Monitorings und der Haftung bei gentechnisch-veränderten Produkten mehr als richtig und wichtig sei.

Den Laissez-Faire-Regeln in den USA ständen solide Gesetze in Europa und in Deutschland gegenüber, die auch in Zukunft die Wahlfreiheit des Verbrauchers sichern sollen.

Gentechnik-Lobby werkelt im Vermittlungssausschuss

Doch im Bundestag und Bundesrat zeigt die Gentechnik-Lobby erneut ihre Treue zur Branche und bekämpft strenge Regelungen für diesen hinsichtlich möglicher Folgen noch völlig unerforschten Industriezweig. Dabei beweist der Bt10-Skandal, wie wichtig klare Regeln für alle Gentechnik-Betreiber sind. Im Gentechnik-Gesetz hatte die rot-grüne Koalition eine Art "Führerschein" für alle Betreiber vorgesehen, die mit gentechnisch veränderten Organismen umgehen. Diese Regelung will die CDU/CSU verhindern. Mit ihrer Mehrheit verwiesen die unionsregierten Bundesländer im Bundesrat das Gentechnik-Gesetz in den Vermittlungsausschuss.

In einem Facharbeitskreis soll nun ein Kompromiss zwischen dem Koalitionsvorschlag und den von der Union überwiegend vertretenen Lobbyinteressen erarbeitet werden Der Union, die in den von ihr regierten Bundesländern auch konsequent die Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen für den jeweiligen Landesbereich verhindert (Länderregierungen gegen Informationsfreiheit), ist auch im Fall der Gentechnik zu viel Transparenz ein Dorn im Auge. So soll möglichst niemand erfahren, ob neben seinem Garten gentechnisch veränderte Pflanzen gezüchtet werden. In der Presseerklärung des Bundesrates zu dem entsprechenden Beschluss heißt es:

Änderungsbedarf sieht der Bundesrat insbesondere bei den Regelungen zum Standortregister, zur guten fachlichen Praxis beim Umgang mit bereits in Verkehr gebrachten Produkten und bei der Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. So sollen die allgemein zugänglichen Daten aus dem Standortregister soweit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden.

Noch deutlicher kann man seine Lobbytätigkeit kaum noch kommunizieren. Parallel zur Beratung im Vermittlungsausschuss bereitet der Bundestag eine weitere Anhörung vor. Darin soll u.a. geklärt werden, ob die Aussage des Syngenta Deutschland-Geschäftsführers zutrifft, es sei seiner Firma nicht möglich gewesen, sofort nach Entdeckung und Meldung des Bt10-Vorfalls an die US-Behörden auch die EU-Kommission zu informieren, da dies ein Verstoß gegen US-amerikanisches Recht gewesen sei. Eine weitere Frage bezieht sich auf Mechanismen, mit denen das geltende nationale europäische und internationale Recht verändert werden kann, um das nicht genehmigte Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen in der EG besser als bisher zu vermeiden.

Die Organisation „Save our Seeds“ gab auf die in der vorausgegangenen Anhörung der Koalitionsfraktionen gestellte Frage „Wie ist es zu verhindern, dass nicht genehmigte genetisch veränderte Organismen in die Produktions- und Nahrungskette geraten?“ eine eindeutige Antwort:

Eine zuverlässige und vollständige Verhinderung ist beim gegenwärtigen Stand des Rechts und der Wissenschaft nicht möglich.

Die logische Konsequenz lautet: einfach auf genetisch veränderte Organismen verzichten. Durchaus möglich, denn ein Nahrungsmittelkonzerne wie Unilever, einer der bedeutendsten Hersteller von Markenartikeln in Deutschland, verzichtet nach eigener Darstellung beim Einkauf völlig auf gentechnisch modifizierte Organismen. Der Konzern begründet dies mit der Feststellung

Da bei einer großen Zahl der Verbraucher die ‚Grüne Gentechnik’ keine Akzeptanz findet, setzen wir sie auch nicht ein.