US-Regierung will schärfere Beschränkungen für den Export von Dual-use-Techniken

Nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums sollen die Exportkontrollen auch für ausländische Wissenschaftler an US-Forschungsinstitutionen zutreffen, die z.B. Supercomputer benutzen

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2004 wurde bereits im Repräsentantenhaus versucht, die Exportbeschränkungen für Computer wieder strenger zu machen und auf alle Computer mit einer Rechenleistung von mehr als 1.500 MTOPS (millions of theoretical calculations per second) auszudehnen. Mit der dann aber vom Senat gestrichenen Klausel 1404 hätte die seit 1979 fortgeschriebene Military Critical Technologies List (MCTL) Anwendung gefunden. Auch der Export von normalen Pentium-III-Rechnern hätte dann, ebenso wie der von Tausenden von anderen Produkten, die militärisch angewendet werden können, vom Pentagon genehmigt werden müssen.

Doch in den USA ist man nicht nur bedroht durch den Terrorismus im Ausland, die Nation befindet sich in einem unbefristeten globalen Krieg gegen den Terror - GWOT, weil alles seine korrekte Abkürzung haben muss. Jetzt dürfen US-Unternehmen noch immer Computer mit einer Rechenleistung mit bis zu 190.000 MTOPS exportieren, wie dies auch für die EU gilt. Schnellere Computer oder Computer-Cluster gelten als Supercomputer, für die Exportbeschränkungen in Kraft sind, die beispielsweise eine Ausfuhr nach China, Indien, Russland, Kuba oder in den Iran betreffen. Um auf die Liste der Top 500 Supercomputer – viele davon sind Cluster - zu kommen, müssen die Maschinen heute mindestens 850 GFLOPS leisten, die Top 100 Liste startet mit über 2 TFLOPS. An der Spitze liegt Blue Gene von IBM mit 135 TFLOPS. Asien holt auf, auch China hat bereit 17 Supercomputer, die weitaus leistungsfähiger als die unter die Exportbeschränkungen fallenden Maschinen sind, auf der Top 500 Liste.

Technology is "released" for export when it is available to foreign nationals for visual inspection (such as reading technical specifications, plans, blueprints, etc.); when technology is exchanged orally; or when technology is made available by practice or application under the guidance of persons with knowledge of the technology.

FAQ zu den Export Administration Regulations (EAR), die die Breite der Regelung deutlich machen.

Das Wirtschaftsministerium würde aber gerne mehr Klarheit schaffen und die Regeln strenger machen. Wie im Federal Register angekündigt wurde, sollen die strengeren Exportbeschränkungen insbesondere auch für die Benutzung (use) von Supercomputern durch Ausländer in den USA, beispielsweise an Universitäten, gelten. Der Generalinspekteur hatte nämlich in einem Bericht im letzten Jahr festgestellt, dass die Exportkontrollen das nicht verhindern und daher Ausländer aus Ländern, die als gefährlich erachtet werden, Kenntnisse amerikanischer Technologie durch Nutzung, "visual inspection" oder Einsicht in Informationen erwerben und mit nach Hause nehmen könnten. In den bisherigen Vorschriften gäbe es Lücken, die ausgenutzt werden könnten. Besonders wurde auf diese Passage hingewiesen, die Auflagen für Ausländer betrifft, die sich in den USA aufhalten und Supercomputer nutzen:

Operation, installation (including on-site installation), maintenance (checking), repair, overhaul, and refurbishing.

Hier könne das Wort "und" nahelegen, dass ein Ausländer, für dessen Heimatland die Exportbeschränkungen gelten, alle angegebenen Leistungen ausüben müsse, wenn der Zugang gesperrt werden dürfte. Gerügt wurde, dass besonders Universitäten und Forschungseinrichtungen wegen dieser engen Auslegung Ausländer ihre Supercomputer benutzen lassen. Daher müsse die Verwendung (use) von Supercomputern umfassender definiert werden. Anstatt "und" müsste in die Aufzählung das Wort "oder" eingeführt werden, um klar zu stellen, dass auch die Nutzung von Supercomputern in den USA einen Transfer darstellt.

Uneindeutigkeiten gäbe es bislang auch bei der Definition, wer als Ausländer gilt. Die Exportbeschränkungen beziehen sich bislang nur auf die aktuelle Staatsbürgerschaft oder auf den Hauptwohnsitz. Daher könnten Ausländer aus kritischen Ländern sich ohne Probleme einen Zugang zur Dual-use-Technologie verschaffen, wenn sie Bürger eines Landes sind oder in einem solchen wohnen, das keine Exportgenehmigung erfordert. Ein Iraner, so das Beispiel, der in Kanada wohnt oder die kanadische Staatsbürgerschaft erworben hat, könne Technologien, die Exportbeschränkungen unterliegen, erwerben oder benutzen.

I would suggest the standard we should use is that Chinese students are free to come here as long as they're studying poetry and [free] enterprise, and not high-tech systems that could have dual use.

Dana Rohrabacher, republikanischer Abgeordneter des Repräsentantenhauses

Die Lösung des Problems stellt man sich so vor, dass in den USA angesiedelte Organisationen eine "Exportlizenz für Angestellte und Besucher" einholen müssen, die Ausländer sind oder in einem Land geboren wurden, für das Exportbeschränkungen in Kraft sind. Das alleine würde schon erhebliche Einschränkungen beispielsweise für Studenten aus China mit sich bringen, auch wenn sie keineswegs die Regierung ihres Geburtslandes mit Kenntnissen von amerikanischer Technologie unterstützen wollen. Da aber Supercomputer nicht nur einzelne Maschinen sind, sondern auch Cluster von Computern mit entsprechender Rechenleistung sein können, dürfte es schwierig sein, beispielsweise in Universitäten festzustellen, ob ein Student auf einen Supercomputer zugreifen kann oder nicht. Zudem könnte eine solche Beschränkung die Wissenschaft in den USA möglicherweise erheblich behindern, wenn man beispielsweise daran denkt, welchen Beitrag gebürtige Chinesen oder Inder geleistet haben.