Der Geist der Gesetze

Ein kurzer Blick in die EU-Verfassung

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Die mediale Berichterstattung über die EU-Verfassung ist ähnlich homogen wie das Abstimmungsverhalten der deutschen Parlamentarier (Abstimmung ohne Überraschungen). Dabei wird stets nach dem selben Muster verfahren: Man erklärt die Bedenken weiter Teile der Bevölkerung gegen die Verfassung mit deren Unkenntnis des Verfassungstextes und deutet diese Bedenken für gänzlich unbegründet - bemerkenswerter Weise allerdings ohne zu erläutern, was tatsächlich in der Verfassung steht.

Da ist beispielsweise der Beitrag von Elmar Brok, (seines Zeichens Sprecher der europäischen Christdemokraten im EU-Verfassungskonvent, Senior Vice President für Media Development bei der Bertelsmann AG und maßgeblich für die Urheberrechtsrichtlinie der EU verantwortlich) für die Süddeutschen Zeitung vom Montag den 9. Mai 2005 oder auch der SPIEGEL, der unter dem Titel Die wichtigsten Elemente der Verfassung das Kunststück vollbrachte, den Vertragstext unverbindlich und in Schlagworten.zu erläutern, ohne auch nur einen einzigen Artikel konkret zu nennen.

Offizielles Logo für die EU-Verfassung. Kommen die Menschen oder laufen sie davon?

Interessanterweise geben aber sogar Befürworter des 482seitigen Verfassungstextes wie Werner Mussler zu, dass es sich hierbei um "ein voluminöses, kaum lesbares (...) Vertragswerk" handelt (FAZ vom 13. Mai 2005).

Grundrechte nach Belieben der Regierungen

Dabei genügt ein Blick in die Präambel der Charta der Grundrechte der Union, um den EU-Bürger misstrauisch zu stimmen. Schon hier wird klar dass die Ansprüche der Menschen auf soziale Grundsicherung (etwa auf freien Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung) und die Interessen der Wirtschaft auf freien Zugang zu den Märkten in der EU-Verfassung Rechtsnormen von unterschiedlicher verfassungsrechtlicher Gewichtung sind: Die Rechte der Individuen besitzen nicht einen (für Grundrechtsnormen typischen) bindenden Charakter, sondern bleiben abstrakte Verfassungsziele. Die Interessen der Wirtschaft sind hingegen recht konkret und eindeutig in Rechtsansprüche gegossen:

Die Union trägt zur Erhaltung dieser gemeinsamen Werte [Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, RJ] unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas (...) bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu fördern und stellt den freien Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sicher.

Die ATTAC-Mitarbeiterin Elke Schenk schreibt hierzu:

Gleich zu Beginn schon wird sichtbar, was sich wie ein roter Faden durch die gesamte Charta nachweisen lässt, dass nämlich aus den Grundrechten unterschiedliche Aufgaben erwachsen: beitragen zu, bestrebt sein, sicherzustellen. Auf diese Unterschiede hinzuweisen ist keine Erbsenzählerei, sondern es handelt sich um Abstufungen in der Verbindlichkeit.

Im Vergleich zu den ökonomischen Rechten würden die sozialen Rechte für minder schutzwürdig geachtet, weil z.B. in Bezug auf Gesundheitsvorsorge das "Recht auf Zugang" (Art.II-35) lediglich "nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten" - also im Klartext: nach Belieben der jeweiligen Regierung - geschützt. Die Rechte auf Zugang zu "Leistungen der sozialen Sicherheit" und "sozialen Diensten" werden sogar noch angreifbarer "nach Maßgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten" anerkannt und geachtet (Art.II-94), während das Recht auf "Geistiges Eigentum" keiner sozialen Verpflichtung mehr unterliegt (Art.II-77 Abs. 2).

Es drängt sich also nicht umsonst der Eindruck auf, dass die Regelungen der EU-Verfassung eine eindeutig neoliberale Ausrichtung besitzen, während das deutsche Grundgesetz wirtschaftspolitisch eher neutral beschaffen ist. Wo die Väter des Grundgesetzes bestrebt waren, einen Ausgleich zwischen den Individuen und Institutionen herzustellen, kommt es in der EU-Verfassung zu einer bedeutenden Verschiebung der Gewichte weg von der Sozialbindung hin zur grundsätzlichen Unantastbarkeit des Eigentums. Nach der Lektüre des Verfassungstextes drängt sich der Schluss auf, dass die EU-Verfassung das Grundgesetzes aushöhlt und der Politik die rechtlichen Mittel zum willkürlichen Umgang mit dem Sozialstaat in die Hände gibt. Damit begünstigt die EU-Verfassung eine Tendenz zur Spaltung der Gesellschaft in Menschen, die sich die Grundversorgung noch leisten und andere, die sie sich nicht mehr leisten können.

Zementierung mangelnder demokratischer Kontrolle

Außerdem macht die EU-Verfassung - entgegen ihres postulierten Anspruchs nach mehr demokratischer Kontrolle - die nicht gewählte EU-Bürokratie noch mächtiger als bisher. Die Verfassung spricht zwar in Art. I-46 davon, dass der Rat dem Parlament rechenschaftspflichtig ist - Mittel zu einer Durchsetzung dieser Kontrolle gewährt sie dem gewählten Organ jedoch nicht. Damit wird die bisher als Provisorium verteidigte mangelnde parlamentarische Kontrolle per Verfassung zementiert.

Was bedeutet das konkret? Beispiel Softwarepatentrichtlinie: Hier würde die EU-Verfassung das undemokratische Hinwegsetzen von Rat und Kommission über die europäischen und nationalen Parlamentsentscheidungen (vgl. Softwarepatente: Vorgehen des EU-Rates löst große Empörung aus ) rechtlich legitimieren und unangreifbar machen. Hartmut Pilch, Vorsitzender des FFII kommt deshalb zu dem Schluss: "Eine EU-Verfassung, deren Forderung nach parlamentarischer Kontrolle des EU-Rates wie schon bisher nur in abstrakter Form (Art I-46) erhoben wird, verdient weder die Zustimmung des Bundestages noch die der Völker, die in den nächsten Monaten nach ihrer Meinung gefragt werden."

Es empfiehlt sich also auch bei der EU-Verfassung - ebenso wie beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder beim Abschluss einer Versicherung - auf das "Kleingedruckte" zu achten -, wobei allerdings ohnehin nur Franzosen, Niederländer und Briten, nicht aber die Deutschen direkt auf die Ratifizierung Einfluss nehmen können. Der Ratschlag des Bundeskanzlers während der Bundestagsdebatte "nicht allzu kleinlich auf diesen oder jenen Halbsatz zu sehen, der vielleicht nicht ganz den Erwartungen entspricht", stellt die deutsche Regierung hier in ein eher unseriöses Licht.