Autoren wollen nicht leer ausgehen

Die VG Wort streitet weiter für Abgaben auf Drucker und PC

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Die Kasse piepst. Mehr oder minder schnell ziehen die Kassiererinnen in meinem Supermarkt meine Einkäufe über den Scanner. Zumeist gehe ich mit einem vollen Wagen, immer aber um ein paar Euro ärmer davon. Normale Bezahlung ist für Menschen, die statt mir Bier und Wurst mit Texten und Bildern handeln, keine Selbstverständlichkeit. Sie müssen zuweilen hart darum streiten, dass ihnen eine angemessene Bezahlung für ihre Werke zuteil wird.

Einen Teil des Streits nimmt einem glücklicherweise die VG Wort ab. Und die Münchner ziehen dafür sogar vor Gericht: Am 11. Mai hat das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten der Gesellschaft entschieden, die zum Beispiel auch Gelder für Pressespiegel, die in Massen in Behörden entstehen, eintreibt (Aktenzeichen: 4 U 20/05).

Worum geht es? Die VG Wort (entfernt mit der GEMA vergleichbar) verlangt für jeden Drucker, der verkauft wird, eine Vergütung von den Herstellern und beruft sich dabei auf das Urheberrechtsgesetz. Das so erhaltene Geld wird in Form von Tantiemen an Textautoren und Verlage weiter gegeben, mit denen die VG Wort Wahrnehmungsverträge hat. Die Summe deckt zugleich das Recht zu privaten Kopien ab. Die VG Wort verwaltet nach eigenen Angaben treuhänderisch Rechte von mehr als 300.000 Autoren und über 7.000 Verlagen.

Die Verwertungsgesellschaft Wort streitet sich mit Druckerherstellern um eine Vergütung, die sie an ihre Autoren weitergeben will. (Bild: Frank Berno Timm)

Die Vergütungspflicht hat das OLG in seinem Urteil bestätigt. Druckerhersteller Hewlett Packard ist betroffen, Lexmark hat sich HP zufolge angeschlossen. „Wir gehen in die nächste Instanz“, sagt HP-Sprecherin Barbary Wollny. Man sei für eine gerechte Vergütung der Autoren, halte aber den Weg, dieses über Geräteabgaben zu realisieren, für falsch. „Jeder, der Inhalte nutzt, sollte dafür zahlen“, so die HP-Frau. Eine Abgabe von 20 Euro bei einem Druckerpreis von 80 Euro sei für die Hersteller ein „K.O.-Kriterium“.

Frank Thoms, zuständiger Jurist und stellvertretender Geschäftsführer der VG Wort, sagt dagegen, es sei ja nicht einzusehen, dass für einen Digitalkopierer, der aus Scanner, Rechner und Drucker bestehe, die Vergütung anstandslos bezahlt werde – für die drei Einzelkomponenten aber nicht mehr. Noch unter der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin habe man ein Mediationsverfahren begonnen, das die Gegenseite habe platzen lassen; dann ging es durch die Instanzen. Man streitet sich auch um PC-Abgaben: Die VG Wort verlangt auch für Rechner eine Vergütung. In Sachen PC hat Thoms zufolge die Schiedsstelle 12 Euro festgesetzt, das Landgericht München habe die Entscheidung bestätigt, am OLG sei das Verfahren anhängig.

Susanne Dehmel, beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Bereichsleitern für Urheberrechte und gewerblichen Rechtsschutz, sieht ihren Verband als unbeteiligte Dritte im Streit um eine angemessene Vergütung zwischen Autoren auf der einen und Verwertern auf der anderen Seite. Man könne, wenn dieser Streit nicht zur Zufriedenheit der Beteiligten verlaufe, die Auseinandersetzung nicht auf die Druckerhersteller abwälzen, findet sie. „Drucker sind keine Kopiergeräte, deshalb ist eine Abgabe unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt“, so Susanne Dehmel. „Das System pauschaler Abgaben hat keine Zukunft“, stellt sie klar; Möglichkeiten, sich außerhalb der Gerichte zu einigen, sieht Susanne Dehmel derzeit wenige, die „Vorstellungen liegen weit auseinander“. Allenfalls die anstehende Reform des Urheberrechts (der so genannte II. Korb) könne daran etwas ändern, sagt die BITKOM-Vertreterin.

Immerhin bestreitet den Anspruch auf angemessene Vergütung der Autoren keiner der Beteiligten. So sehr man als Autor dafür Verständnis haben könnte, dass die Druckerhersteller nicht in den alten Streit um Höhe der Honorare hineingezogen werden wollen: Es ist genauso wenig einzusehen, daß "Hersteller" von Texten und Bildern für den Preiskampf bei Druckern, der angeblich Pauschalvergütungen nicht zulässt, haften sollen. Ob der Bundesgerichtshof zu einem entsprechend weisen Urteil findet, bleibt abzuwarten.