Nicht wählen oder direkt wählen

Sind Ungültigwählen oder Volksentscheide ein Ausweg aus postdemokratischen Zuständen?

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei den deutschen Bundesbürgern ist generell eine Neigung zur Wahlenthaltung zu beobachten. Seit 1972 hat die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen in der Bundesrepublik von 91% auf 79% um 12 Prozent abgenommen. Bei Landtagswahlen war innerhalb von nur einer Legislaturperiode sogar ein absoluter Stimmenverlust von 15 % zu verzeichnen (Eine schallende Ohrfeige für die CDU) und bei den letzten Wahlen zum EU-Parlament dümpelte die Wahlbeteiligung in Deutschland bei 43 Prozent. Bei den direkten Abstimmungen über die EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden konnte man hingegen einen gegenläufiger Trend beobachten: In Frankreich gingen gut 70 Prozent, in Holland 64 Prozent der Wahlberechtigten zur Urne, das sind in beiden Ländern über 20 Prozent mehr als zur letzten Wahl des EU-Parlaments. Die Frage drängt sich auf, ob in wichtigen Fragen des gesellschaftlichen Lebens eine repräsentative Demokratie auf lange Sicht überhaupt noch imstande ist, sich eine demokratische Legitimation über die Wähler zu verschaffen, und damit verbunden, ob für die demokratische Entscheidungsfindung eine Volksabstimmung nicht das geeignetere Mittel wäre.

900.000 aktive Nichtwähler

Abgesehen von den insgesamt zwölf Millionen Nichtwählern gaben bei der Bundestagswahl 2002 über 900.000 Wähler eine ungültige Erst- oder Zweitstimme ab. Unterstellt, dass sich die Zahl der Bundesbürger, die mental nicht fähig waren, eine korrekte Erst- und Zweitstimme abzugeben, eher in Grenzen hält, sieht ganz offenkundig eine beträchtliche Anzahl von Wählern nur noch die Möglichkeit, ihrem politischen Willen durch Abgabe ungültiger Stimmen Ausdruck zu verleihen. Das Verhalten der aktiven Nichtwähler im Gegensatz zu den passiven Stimmverweigerern resultiert also nicht überwiegend aus politischer Apathie und Wahlverdrossenheit, sondern aus einem dezidiert politischen Bewusstsein: Nicht weil sie sich nicht für Politik interessieren, sondern weil sie den Eindruck haben, dass in der Parteiendemokratie ihre Interessen nicht mehr von Belang sind, verweigern die aktiven Nichtwähler den Volksvertretern die Legitimation ihres Mandats und verfolgen dabei eine politische Strategie.

Das Ziel des Wahlboykotts ist im besten Fall, durch die massenhafte Umsetzung zu signalisieren, dass die Bevölkerung keine Lust auf demokratische Fremdbestimmung hat. Zusammen mit einer öffentlichen Skandalisierung soll dem Wahlmechanismus die Legitimation und Akzeptanz entzogen werden. Ungültige Stimmen sollen das sichtbar machen, da sie in der Statistik auftauchen. Dazu kommt der finanzielle Aspekt, da nur gültige Stimmen Geld für Parteien bringen (Rückerstattung der Kosten für den Wahlkampf).

Jürgen Stein

Die aktiven Nichtwähler wollen nicht mehr alle paar Jahre ihre Verantwortung an Parteien weitergeben, deren Machterhalt unabhängig von den politischen Inhalten über die Beteiligung an der politischen Herrschaft immer stärker zum Selbstzweck degeneriert, sondern Strukturen und Netzwerke bilden, die eine politische Selbstvertretung ermöglichen.

Auch in den Foren der Homepage des Ungültigwählerforschers Philipp Müller argumentieren die meisten aktiven Nichtwähler politisch. In zahlreichen Statements wird bemängelt, dass "Politik keine Politik ist", "alle Parteien zu eng mit der politischen und ökonomischen Elite verwoben" sind und man "keine Lügner und Betrüger damit beauftragen kann, die Geschicke unseres Landes zu lenken. (...). Wir hören doch fast täglich über handwerklich unzulängliche Gesetze und Verordnungen, die geprüft werden, ob sie denn überhaupt verfassungsgemäß sind."

Es wird also bezweifelt, ob die repräsentative Demokratie überhaupt noch in der Lage ist, den Willen des Wählers in einem gewählten Parlament angemessen (geschweige denn überhaupt) zu repräsentieren. Tatsächlich ist spätestens seit Ablösung der Regierung Kohl durch die rot-grüne Bundesregierung das grundlegende Phänomen zu beobachten, dass die Parteien ihre Positionen nur noch im Wahlkampf als Lippenbekenntnisse vertreten, um dann an der politischen Macht nicht nur genau das Gegenteil davon zu fabrizieren, sondern diese Politik auch noch als vollkommen alternativlos darzustellen: Ein Totschlagargument, das alternative Konzepte nachdrücklich entkräften soll, aber doch eher geneigt ist, den Sinn demokratischer Wahlen völlig zu suspendieren.

Damit zusammenhängend werden zahlreiche Ansichten, die in der Bevölkerung weit verbreitet sind, von keiner Partei mehr vertreten (wie am Beispiel der Hartz IV-Proteste in Deutschland deutlich zu ersehen war). Oder die Parteien reagieren auf komplexe Themen mit starren und indifferenten Konzepten, ohne das mögliche Paradox zu beachten, dass eine Strukturmaßnahme, die in einer Hinsicht sinnvoll ist, in anderer Beziehung fatal sein kann.

So könnte man durchaus bei drängenden Haushaltsproblemen in bestimmten Bereichen wie z. B. der Kultur eine Privatisierungspolitik betreiben, steuerliche Privilegien der Beamten abbauen oder für mehr Wettbewerb bei Anwälten und Ärzten eintreten und sich gleichzeitig für ein öffentliches Gesundheits- und Bildungswesen und für mehr staatliche Schutzrechte von Krankenschwestern einsetzen. Genau dies machen aber die etablierten Parteien nicht, sondern sie setzen ihre Politik, die für die oberen Sphären der Gesellschaft von Nutzen, aber für die unteren kontraproduktiv ist, für die ganze Bevölkerung pauschal um. Dieses Verhalten der Parteien führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass man einer Partei die Stimme verweigern muss, obwohl man in wichtigen Teilaspekten mit ihr übereinstimmt (z. B. die FDP und ihre Position zur Privatisierung der Krankenversicherung und zum Thema Datenschutz). Das bedeutet, man kann zwar wählen gehen, hat aber keine angemessene Wahlmöglichkeit mehr, alles was bleibt, ist die Wahl der Qual.

Legitimationskrise der repräsentativen Demokratie

Spätestens seit der massiven Ablehnung der EU-Verfassung in Frankreich und in den Niederlanden ist ein deutlicher Riss zwischen den Entscheidungen der in den Parlamenten vertretenen politischen Elite und dem Willen der Wählerschaft nicht mehr zu übersehen: Wenn z. B. achtzig Prozent der Abgeordneten des holländischen Parlaments für die EU-Verfassung sind, jedoch 60 Prozent der Wahlberechtigten dagegen stimmen, dann ist dies ein schwerwiegendes Indiz dafür, dass das System der repräsentativen Demokratie in eine Krise geraten ist.

Diese krisenhafte Entwicklung betrifft mehrere Ebenen der Gesellschaft. Erst einmal wird die Erosion demokratischer Entscheidungsfindung von der Politik selbst vorangetrieben, indem sie ihre durch Wahlen demokratisch legitimierte Regulationsmöglichkeit an parteiübergreifende Gremien wie etwa die Rürup- und Hartz-Kommission, denen im Regelfall ein Wirtschaftsboss vorsteht (der vielleicht seinen Aktionären, aber bestimmt nicht den Wählern Rechenschaft schuldig ist) weiterdelegiert. Damit wird die demokratische Partizipationsfähigkeit der Bürger, die Möglichkeit, durch Wahlen ausgleichend auf die politischen Vorgänge einzuwirken, radikal einschränkt.

Ein weiterer Faktor für den Demokratieabbau ist, dass auf der Ebene der Massenmedien de facto keine Aufklärung der Gesellschaft über sich selbst mehr statt findet. Statt über politische und gesellschaftliche Sachverhalte aufzuklären, initiieren Medienkonzerne wie Bertelsmann heutzutage politische Debatten ("Apparat der Selbstverklärung") oder stecken die Parameter ab, in welchen diese zu führen sind ("Ohne Bertelsmann geht nichts mehr"). Diese Parameter werden durch ein Medien-Mantra solange in das Bewusstsein der Menschen gepaukt, bis sie diese als Glaubensbekenntnisse angenommen haben, nicht etwa weil sie vernünftig sind, sondern weil sie ständig wiederholt werden.

Soziale Strukturen als Ausdruck persönlicher Fähigkeiten, Wirtschaftswachstum durch Entlastung der Wirtschaft, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Senkung der Lohnnebenkosten und Deregulierung der Arbeitsverhältnisse, Sicherung des Sozialstaats durch Abbau des sozialen Sicherheitsnetzes und weitere Ersetzung der angesichts der wirtschaftlich rasanten Entwicklung als zu umständlich und langsam deklarierten traditionellen politischen Entscheidungsfindung durch außerparlamentarische Gremien wie "Expertenkommissionen". (Bezeichnend für dieses Trommelfeuer ist die Berichterstattung über die höchst umstrittene EU-Verfassung: Über diese ist in den öffentlichen Medien kaum ein kritisches Wort zu vernehmen und über die ablehnenden ausländischen Referenden kaum ein gutes).

Neuwahlen und wachsende Demokratiedefizite

Dieser Abbau an demokratischer Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung wird beim Versagen der neoliberalen Maßnahmen nicht behoben, sondern weiter verschärft. Wenn nämlich, wie momentan zu beobachten, die mit geballter Konzern- und Medienmacht durchgesetzten Strategien nicht ihre propagierte Wirkung auf die Konjunktur, den Fiskus, die Sozialsysteme und den Arbeitsmarkt entfalten, werden nicht die Mittel in Zweifel gezogen, sondern ihre Intensität erhöht. Das ist unter dem Strich der von den Medien nicht weiter thematisierte Hintergrund von Gerhard Schröders Verhalten nach dem für seine Partei katastrophalen Ausgang der Landtagswahl in NRW. Schröder wartete nicht mit einer Analyse seiner gescheiterten Wirtschafts- und Sozialpolitik und ihrer möglichen Rücknahme auf, sondern mit der Ankündigung einer Neuwahl, die vielleicht seiner Partei, die er wieder einmal vor den Kopf gestoßen hat, einen historischen Tiefstand bescheren, aber ganz sicher den Fortgang neoliberaler Reformen vorantreiben wird. Er ändert also nicht etwa seine Politik (wobei er mögliche politische Alternativen als "erhöhtes Erpressungspotential" diffamiert), sondern nimmt Zuflucht zu einer verfassungsrechtlich äußerst problematischen Neuwahl.

Mit gutem Grund - dies [ist] der negativen Erfahrung mit der Weimarer Reichsverfassung geschuldet, in der plebiszitäre Elemente dazu beigetragen hatten, daß keine Legislaturperiode die vorgesehenen vier Jahre bestand. Die damit einhergehende Destabilisierung trug zu Hitlers Aufstieg wesentlich bei. Die Väter des Grundgesetzes zogen daraus die Konsequenzen und gestalteten das parlamentarische Regierungssystem streng im Sinne des repräsentativen Parlamentarismus. Danach fällt dem Bundestag die Aufgabe zu, vier Jahre hindurch regierungsfähige Mehrheiten zu bilden. Eine vorzeitige Auflösung sollte nur dann stattfinden, wenn dies nicht mehr möglich ist oder wenn es nach dem Rücktritt einer Regierung nicht gelingt, eine neue zu wählen.

Ralf Georg Reuth

Durch das Manöver des Bundeskanzlers wird jedoch die notwendige Konsolidierungsphase einer Opposition außerhalb und innerhalb seiner Partei bedenklich verkürzt, ihr Zustandekommen behindert und unter diesem Fehlen einer echten Opposition leidet der demokratische Prozess.

Gesetz für Volksentscheide in der Schublade

Einen Ausweg aus diesem Demokratie-Dilemma könnten direkte Wahlen sein. Tatsächlich ist Rot-Grün 1998 mit der Forderung nach der Einführung von Plebisziten auf Bundesebene in den Wahlkampf gezogen und hatte auch 2002 einen dreistufigen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Dieser sah vor, dass 400.000 Stimmberechtigte die Möglichkeit besitzen sollten, mit einer Volksinitiative dem Bundestag eine Gesetzesvorlage vorzulegen. Dies wurde aber inhaltlich soweit eingeschränkt, dass u. a. über Haushaltsfragen und die Todesstrafe nicht direkt abgestimmt werden dürfe.

Diese Volksinitiative hätte unter gewissen Voraussetzungen (u. a. wenn fünf von hundert Stimmberechtigten dieser zustimmen) die Möglichkeit, sich zu einem Volksbegehren zu entwickeln - und dieses wiederum bei Erfüllung bestimmter Kriterien die Chance (u. a. wenn die Mehrheit von mindestens zwanzig von Hundert der an der Abstimmung beteiligten Stimmberechtigten zustimmen) über einen Volksentscheid einen Gesetzentwurf einzusetzen. Für eine direkte Beteiligung der Bürger an der Demokratie hätte aber das Grundgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden müssen. Dies misslang 2002 bei einer Abstimmung im Parlament. 2004 wurden von CDU/CSU schon im Vorfeld Gespräche über dieses Thema abgelehnt. Daraufhin brachte die Bundesregierung ihren eigenen Gesetzentwurf im Bundestag gar nicht erst zur Abstimmung und verzichtete somit auf eine öffentliche Debatte dieses Themas und eine günstige Gelegenheit, hier den Konservativen den Schwarzen Peter zuzuschieben.

Wenn eine so auf Medieneffekte ausgerichtete Bundesregierung die Möglichkeit ausschlägt, zu einem solchen Streitpunkt öffentlich Punkte zu sammeln, wird sie selbst über das Verhalten der Konservativen nicht so unglücklich gewesen sein. Dafür sprechen Statements aus dem Munde von Joschka Fischer wie:

Ein Referendum zur EU-Verfassung kann zu einer populistischen Falle werden. Eine Volksabstimmung macht nur Sinn, wenn das Volk eine echte Alternative hat - was in diesem Fall der Austritt aus der EU wäre. Ja heißt: Weiter und mit dieser Verfassung. Nein heißt: Raus aus der EU.

Damit formulierte Fischer eher eine politische Nötigung als eine demokratische Alternative. Auch klingt vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklung die Argumentation von Gerhard Schröder nicht gerade überzeugend:

Das Grundgesetz sieht aus guten Gründen vor, dass die wichtigen Fragen vom Parlament entschieden werden. Ich kann mir durchaus vorstellen, das Verhältnis zwischen Parlaments- und Bürger-Entscheidungen zu verändern. Im Fall der EU-Verfassung wird das aber schon deshalb nicht zu erreichen sein, weil es für eine Grundgesetzänderung weder im Bundestag noch Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit gibt. Weil die Verfassung gilt, bin ich gegen ein EU-Referendum in Deutschland.