EU-Umweltminister beharren auf Gentech-Importverboten

Erstmals fand sich eine qualifizierte Mehrheit und lehnte ein Aufweichen nationaler Regelungen durch die EU-Kommission ab

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Seit geraumer Zeit schwelt ein Konflikt zwischen (alter wie neuer) EU-Kommission und mehreren Mitgliedsländern in der Frage nationaler Beschränkungen für Einfuhr und Anbau bestimmter gentechnisch veränderter Pflanzen (GVOs), die auf EU-Ebene bereits zugelassen sind. Erstmals fand sich jetzt eine qualifizierte Mehrheit von nahezu Dreiviertel der Stimmberechtigten im EU-Umweltministerrat. Alle acht Kommissions-Vorschläge wurden abgelehnt. Ein Plädoyer für nationale Souveränität in der Gentech-Frage. Eine schwere Schlappe für gentech-freundlichen Kommissionäre.

Mehrere Mitgliedstaaten hatten eine so genannte Schutzklausel der Richtlinie 90/220/EWG geltend gemacht, die später auch in die Richtlinie 2001/18/EG, welche 90/220/EWG ersetzt, übernommen wurde. Danach kann ein Mitgliedstaat den Einsatz und/oder Verkauf eines Produkts, für das eine schriftliche Zustimmung für das Inverkehrbringen vorliegt, in seinem Gebiet vorübergehend einschränken oder verbieten, wenn er berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass dieses Produkt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Die Klausel wurde in neun verschiedenen Fällen geltend gemacht, dreimal von Österreich, zweimal von Frankreich und jeweils einmal von Deutschland, Luxemburg, Griechenland und Großbritannien. Die Mitgliedsstaaten übermittelten den jeweils zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der Europäischen Union wissenschaftliche Gutachten zur Begründung der Restriktionen. "In allen Fällen kamen die zuständigen Ausschüsse zu dem Schluss, dass es keine neuen Erkenntnisse gab, die eine Aufhebung der ursprünglichen Zulassung rechtfertigten", heißt es in einem EU-Papier. Daraufhin bereitete die Kommission Entscheidungen vor, mit denen die betroffenen Länder aufgefordert werden sollten, ihre Verbote aufzuheben. Folgende Gen-Sorten waren davon betroffen: Gegen den insektenresistenten Gen-Mais Bt 176 der Firma Syngenta, der auch ein Antibiotika-Resistenz-Gen enthält, hatten Österreich, Luxemburg und auch Deutschland Maßnahmen ergriffen. "Der in Deutschland mit Importverbot belegte Bt176-Mais ist ein äußerst umstrittenes Produkt, das auch in den USA nicht mehr angebaut wird, weil es eine hohe Konzentration des BT-Giftes in den Pollen hat und vor einigen Jahren im Zentrum der Diskussion über schädliche Auswirkungen auf den Monarch-Schmetterling auslöste", erklärte die Grünen Abgeordnete Ulrike Höfken.

Österreich trat noch gegen den Gen-Mais MON 810 der Firma Monsanto und den herbizidresistenten Mais T25 von Bayer auf. Griechenland und Frankreich wollten keine Raps-Saat Topas 19/2 der Firma Bayer. Überdies lehnte Frankreich die herbizidresistente Raps-Saat MS1xRF1 ebenfalls aus dem Hause Bayer ab. Viele Beobachter hatten damit gerechnet, dass die Aufhebung der nationalen Importverbote durchgehen werde oder zumindest wieder vertagt werden würde. Denn dass es zu einer qualifizierten Mehrheit im Umweltministerrat kommen würde, galt als unwahrscheinlich. Ohne diese wäre der Ball wieder bei der Kommission gelandet, die dann im wesentlichen alleine hätte entscheiden können. Dass heute die qualifizierte Mehrheit zugunsten der Beibehaltung von nationalen Beschränkungen in allen, zur Disposition stehenden acht Fällen gefunden wurde, wird von Umweltschutzorganisationen bejubelt. Werner Müller, Gentechnik-Experte der österreichischen NGO Global 2000:

Erstmals gibt es eine qualifizierte Mehrheit der europäischen Umweltminister gegen die EU-Kommission im Streit um die Gentechnik in der Landwirtschaft. Diese Mehrheit entspricht fast Dreiviertel der Stimmen. Damit ist die EU-Kommission in der Frage der Gentechnik extrem geschwächt. Sie hat bisher für keinen einzigen Antrag die Unterstützung des Umweltministerrats mit qualifizierter Mehrheit erhalten. Das heißt, dass die Mitgliedstaaten der EU den Kurs der EU-Kommission in Sachen Gentechnik nicht mehr mittragen. Wie lange die EU-Kommission noch ohne Rückhalt der Mitgliedstaaten im Alleingang Zulassungen von GVOs aussprechen kann, ist völlig in Frage gestellt.

Die schwere Schlappe räumt auch Stavros Dimas, EU-Kommissionär für Umwelt, ein. In einer ersten Stellungnahme sagte er:

Die Kommission hat eine legale Verpflichtung sicherzustellen, dass das existierendes Regelwerk für GVOs von den Mitgliedsstaaten korrekt umgesetzt wird. Deshalb wollten wir die Verbote oder Restriktionen für bestimmte GVOs in Österreich, Frankreich, Deutschland, Griechenland und Luxemburg aufheben. Die Tatsache, dass der Rat alle 8 Vorschläge der Kommission ablehnte, lässt eine Reihe von Fragen aufkommen. Sicher ist, dass von der heutigen Entscheidung ein politisches Signal ausgeht, dass Mitgliedsländer einige Aspekte des existierenden Systems überdacht haben wollen.

Dimas kündigte an, die Kommission wolle zunächst alle juristischen und wissenschaftlichen Aspekte prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.