Stolpersteine auf den Weg zu Neuwahlen

Morgen wird der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellen, entschieden ist mit dem trickreichen Verfahren aber noch nichts

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Das politische Leben in Berlin ist seit Wochen auf Neuwahlen eingestellt. Am Freitag sollen mit der Vertrauensfrage im Parlament die Weichen gestellt werden. Doch noch immer ist unklar, ob das Prozedere, dass dem Bundeskanzler vorschwebt, zu Neuwahlen führen wird. Seit dem 22. Mai, als Schröder und Müntefering nach der verlorenen NRW-Wahl überraschend ihren Plan zu Neuwahlen bekannt gaben, war das Prozedere fast ein Geheimnis und gerade daher immer wieder Gegenstand von Spekulationen. Wie wird die Vertrauensfrage formuliert? Wer soll dem Kanzler wunschgemäß das Vertrauen entziehen? Oder wird er gar vorher noch durch Müntefering ersetzt?

Bei seinem Besuch in den USA verbreitete Bundeskanzler Schröder noch gute Laune. Foto: Bundesregierung.de

Im Hintergrund stand immer die große Frage, wie der Bundespräsident reagieren wird oder ob gar am Ende das Bundesverfassungsgericht den Bestrebungen einen Riegel vorschiebt? Auch am Vorabend des Stichtages bleiben die Fragen offen. Nachdem Schröder und Müntefering den Abgeordneten der Regierungskoalition empfohlen haben, sich bei der Vertrauensfrage der Stimme zu enthalten, ist bei SPD und Grünen erneut großer Streit ausgebrochen.

Die Grünen müssen wie so oft in der Debatte abermals konstatieren, dass sie vorher nicht gefragt und vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Manche überlegen offen, dem Kanzler das Vertrauen auszusprechen und damit in der Frage der Parlamentsauflösung die Gefolgschaft zu verweigern. Auch bei der SPD gibt es zumindest eine starke Minderheit, die es nicht über das Herz bringt, einen sozialdemokratischen Bundeskanzler das Vertrauen zu entziehen, selbst wenn er dies wünscht. Inzwischen droht auch die sächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Jelena Hoffmann mit einer Verfassungsklage. Es sei "schizophren", dem Kanzler durch Stimmenthaltung gleichzeitig das Vertrauen auszusprechen und zu entziehen.

Manchen Abgeordneten geht es freilich schlicht und einfach um die eigene Karriere. Gerade jene Abgeordnete, die damit rechnen müssen, bei Neuwahlen ihr Amt ganz zu verlieren, sind sicherlich wenig von der Idee zu begeistern, zum eigenen drohenden Karriereknick beizutragen. Der grüne Bundestagsabgeordnete Werner Schulz, der auf keinen aussichtsreichen Listenplatz mehr aufgestellt wurde, hat schon angekündigt, dass er gegen die Parlamentsauflösung klagen will. Weitere Bundestagsabgeordnete dürften sich diesem Schritt anschließen. Auch einige kleinere, nicht im Parlament vertretene Parteien wie die Republikaner, die Tierschutzpartei oder die ÖDP wollen gegen die Neuwahlen mit dem Argument klagen, dass sie nicht genügend Zeit für die Wahlvorbereitung hätten und deswegen benachteiligt seien.

Über die Erfolgsaussichten eines Gangs nach Karlsruhe gehen die Meinungen auch unter Juristen weit auseinander. Namhafte Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass Schröders Vorhaben des unechten Misstrauens verfassungskonform sind. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil aus dem Jahr 1983, als es über die Rechtmäßigkeit des damals von der Regierung Kohl veranlassten unechten Misstrauensantrags zu befinden hatte, dem Kanzler einen weiten Ermessensspielraum bei der Frage zubilligte, ob er seine Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sieht. Andere Juristen betonen dagegen, dass dieses Urteil gerade kein Freibrief für jede unechte Vertrauensabstimmung sein kann.

Mehrere Bundestagsabgeordnete beider Regierungsparteien machen ihre Stimmabgabe von der Begründung abhängig, die Schröder am Freitag im Parlament gibt. Auch über den Inhalt dieser Rede wird schon eifrig spekuliert. Die Rede dürfte aber vor allem unter der Fragestellung formuliert werden, wie damit gegenüber dem Bundespräsidenten und der Justiz eine Parlamentsauflösung begründet werden kann. Diese Fragen werden auch am Freitag nicht beantwortet werden. Zunächst muss der Bundespräsident entscheiden, ob er den Bundestag auflöst. Dafür hat er 21 Tage Zeit. Kommt er Schröders Wunsch nach der Parlamentsauflösung nach, können klagewillige Bundestagsabgeordnete vor Gericht ziehen. Stolpersteine auf den Weg zu Neuwahlen könnten also noch genügend gelegt werden.

Allerdings wird kaum jemand erwarten, dass die Regierung nach einem Veto zu Neuwahlen einfach weiterregieren kann, als wäre nichts geschehen. Dann bliebe Schröder nur der Schritt, den er eigentlich vermeiden will und der den Weg zu Neuwahlen wesentlich einfacher machen würde: Er müsste seinen Rücktritt erklären.

Durch die juristischen und verfassungsrechtlichen Debatten der letzten Wochen wird die Politikverdrossenheit bei großen Teilen der Bevölkerung eher noch steigen. Ursache ist eine für bürgerliche Demokratien einmalige Regelung im Grundgesetz, die eine Parlamentsauflösung zu einen trickreichen langwierigen Prozedere macht. Daher fordern viele, das Grundgesetz zu verändern, um eine Selbstauflösung des Bundestags zu ermöglichen. Allerdings warnt davor der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker, der dabei auf die Erfahrungen während der Weimarer Zeit verweist.