Grundrecht hinkt nach

Die Verurteilung des ersten „Online-Demonstranten“ ist bezeichnend für die drohende Erosion von Demokratie

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Der erste „Online-Demonstrant“ Deutschlands ist gar keiner. Das entschied die Frankfurter Amtsrichterin Bettina Wild im Prozess gegen ein Mitglied der Flüchtlingsinitiative Libertad am Freitag. Wegen „Anstiftung zur Nötigung“ wurde der Mann auf Antrag der Lufthansa AG zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Aber weshalb eigentlich? Der Verurteilte habe mit der Blockade der Lufthansa-Homepage vor drei Jahren (Flügel stutzen beim Online-Kranich?) nicht zu individuellen Protesten aufgerufen, so die Richterin, sondern zu einer konzertierten Aktion. Das stimmt zweifellos. Doch ist deswegen die Verurteilung rechtens? Beim Vergleich des „virtuellen Demonstration“ mit realen Protesten wird eine seltsame Schieflage deutlich.

Der Sinn eines jeden Protestes ist es, Druck auf Zielperson oder -institution auszuüben. Die massenhafte Präsenz vor einem Ministerium beeinträchtigt dessen Arbeit ebenso wie der Demonstrationszug in der Innenstadt den Verkehr zum Stillstand bringt. Das ist gewollt, denn so wird auf die Belange der Protestierenden aufmerksam gemacht. Dass der Unmut auf die Straße getragen und damit öffentlich gemacht werden kann, ist zugleich eine Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates. Und – auch wenn die Vokabel antiquiert klingt – es ist eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung, dass eine besondere Form des Protestes, der um Arbeitslohn, zugespitzt ausgetragen werden kann: als Streik. Und gerade dabei wird deutlich, dass die Androhung von Schaden und die Schadenszufügung akzeptierte und mitunter notwendige Druckmittel sind .

Doch Vorsicht: Es gehört in den vergangenen Jahren zum allgemeinen Trend, dieses Recht einzuschränken. Der erste Schritt dazu ist, es als schadhaft darzustellen. Stetig fordern Arbeitgeberverbände eine Einschränkung des Streikrechtes, weil Arbeitsniederlegungen den Unternehmen schaden. Nach dem gescheiterten Metallerstreik im Osten vertrat sogar die Wochenzeitung „Die Zeit“ eine solche Position, um die Gewerkschaften zum „vernünftigen und konstruktiven“ Dialog einzuladen.

Es ist eine aufschlussreiche Analogie, dass auch am Frankfurter Amtsgericht das eingeforderte virtuelle Demonstrationsrecht mit dem Verweis auf den vermeintlichen Schaden abschlägig beurteilt wurde. Durch die „Kraftentfaltung des Mausklicks“, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung, sei der Tatbestand der Gewalt „in seiner stärksten Form erfüllt“ worden. Bei dem elektronischen Protest gegen den Transport von Abschiebehäftlingen durch die Lufthansa sei „der Wille Anderer gebeugt“ worden.

Die Amtsrichterin schoss damit seltsam über das Ziel hinaus. Sie verurteilte „Gewalt“, während selbst die Staatsanwaltschaft nur von der (schwächeren) „Androhung eines empfindlichen Übels“ sprach. Sie sah eine „Zwangswirkung“ auf potentielle User, während selbst die Lufthansa keine Einschränkung der Seite glaubhaft belegen oder einen Schaden nachvollziehbar beziffern konnte. Dafür lieferte sie postwendend die Begründung: Es sei ihr mit dem Urteil auch darum gegangen, „potentielle Nachahmer“ abzuschrecken. Zum Verständnis sollte erwähnt werden, dass dieselbe Juristin 2003 bereits Gegner des Irak-Krieges verurteilte, die an einer Blockade der Rhein-Main-Airbase teilgenommen hatten.

Politische Vorurteile haben also mutmaßlich dazu beigetragen, dass in Frankfurt eine wichtige Chance vertan wurde. In dem Verfahren hätte geklärt werden können, inwieweit Bürgerrechte im Internet Geltung erlangen müssen. Richterin Wild, die alle Beweisanträge der Verteidigung als „irrelevant“ anlehnte, fehlte dazu entweder das Verständnis oder die Bereitschaft.

Der Streit um Grundrecht im Internet geht also weiter. Denn während das Handels- und Kriminalrecht bereits virtuell angewandt werden, hinkt die Grund- und Bürgerrechte hinterher. Es ist daher gut und wichtig, dass der Verurteilte nun in Revision gehen will. Es müsse grundsätzlich entschieden werden, ob im Internet ein anderes Recht gelte als auf der Straße, sagte der Thomas Scherzberg, der Anwalt der Verteidigung vor Prozessauftakt im Telepolis-Interview (Nötigung oder legitime Protestform?). Die Entscheidung steht weiter aus.