Vergangenheitsbewältigung im Internet

Ein Rechtsanwalt will eine 10 Jahre alte Nennung in einer Internetdokumentation entfernen lassen, in der er als Mitglieder zweier rechter Hochschulgruppen genannt wird

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Der Hamburger Rechtsanwalt Patrick M. Rogozenski ist zur Zeit in eigener Sache juristisch tätig. Er hat den elektronischen Server für Linke Nadir wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung verklagt. Stein des Anstoßes ist die Internetdokumentation einer Antifabroschüre aus dem Jahre 1995, die rechte Hochschulgruppen unter die Lupe nahm. Dort wird auch Rogozenski mit einem Satz erwähnt. Die unbekannten Verfasser outen ihn als Mitglied zweier rechter studentischer Zirkel: der Gruppe 146 und des "Gesamtdeutschen Studentenverbandes" sowie als Abonnent der Wochenzeitung Junge Freiheit.

Die Gruppe 146 war in der Zeit von 1988 bis 1990 an Hamburger Hochschulen aktiv. Ihr Name erinnert an den Paragraphen 146 des Grundgesetzes, in dem steht, dass das Grundgesetz an dem Tag seine Wirkung verliert, an dem sich das "wiedervereinigte Deutsche Volk" in "freier Selbstbestimmung" eine neue Verfassung gibt. Die Gruppe organisierte Diskussionsveranstaltungen sowohl mit Personen aus dem offen rechtsextremen Lager wie Reinhold Oberlercher, als auch mit der Rechtslastigkeit scheinbar völlig unverdächtigten Personen. Mit diesem Konzept macht auch die neurechte Wochenzeitung Junge Freiheit seit Jahren erfolgreich Werbung. Sie lässt regelmäßig Interviewpartner aus der der demokratischen Mitte zu Wort kommen, was dann ebenso regelmäßig für Schlagzeilen und Empörung sorgt.

Verbindungen zwischen der Gruppe 146 und dem offenen Rechtsextremismus plauderte der langjährige rechte Multifunktionär Christian Worch in einem Interview aus. Er und seine Gesinnungsfreunde sollten für den Schutz der Oberlercher Veranstaltung vor antifaschistischen Interventionen sorgen. Der aus dem Ostpolitischen Deutschen Studentenverband hervorgegangene Gesamtdeutsche Studentenverband ist heute die offizielle Studentenorganisation des Bund der Vertriebenen.

Die Nadir-Betreiber sehen in der Klage Rogozenskis gegen einen mehr als zehn Jahre alten Eintrag, dessen Wahrheitsgehalt er nie bestritten hat, vor allem den Versuch eines Juristen, im Zuge seiner Karriereplanung eine weiße Weste zu bekommen und nicht mehr an die "rechten Jugendsünden" erinnert zu werden. "Für Rogozenski geht es nur darum, den hässlichen Eintrag im Internet wegzuklagen. Er übersieht dabei jedoch den Unterschied zwischen einem archivarischen Artikel und aktueller Berichterstattung", so ein Mitarbeiter von nadir.org. Denn es ist der Indexierungsdienst Google, der den bei nadir archivierten Artikel an prominenter Stelle reproduziert. Google ist jedoch insgesamt wesentlich jüngeren Datums als der bei nadir.org archivierte Artikel. Schon allein deshalb kann nadir.org nicht für Treffer bei Google verantwortlich gemacht werden. Auch ist der archivarische Charakter des inkriminierten Artikels eindeutig bereits in der URL erkennbar: www.nadir.org/nadir/archiv/".

Mit dieser Argumentation will Nadir Rogozenskis Klage vor dem Hamburger Landgericht entgegen treten. Der erste Verhandlungstag ist für den 28. August angesetzt. Die Chancen für Nadir stehen nicht schlecht. Denn schon 2003 ist der Firmenmanager Jost Berstermann mit dem Versuch gescheitert, einen Eintrag über seine rechte Vergangenheit im Nadirarchiv auf juristischen Wege entfernen zu lassen (Ungeliebte Vergangenheit). Damals ging es um Aktivitäten in rechten Schülergruppen, später bei den Jungen Nationaldemokraten und den Republikanern, an die der Firmenmanager Berstermann nicht mehr erinnert werden wollte. Doch die Zivilkammer des Berliner Landgerichts wies die Klage auf Kosten von Berstermann zurück.

"Die Berichterstattung des Beklagten begründet auch unabhängig von ihrer Wahrheit oder Unwahrheit keinen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre des Klägers", heißt es in der Urteilsbegründung. Das Recht, die eigene politische Grundanschauung nicht einer breiten Medienöffentlichkeit offenbaren zu müssen, finde ihre Grenzen im öffentlichen Informationsinteresse. Eine für den Kläger durchaus nicht erwünschte Folge war, dass das Interesse an dem inkriminierten Interneteintrag im Zuge der juristischen Auseinandersetzung und der Berichterstattung darüber stark gestiegen ist. Diese Erfahrung dürfte auch Rechtsanwalt Rogozenski machen, dessen Homepage zur Zeit nicht erreichbar ist.