Gen-Zucchini im Schrebergarten

Monsanto blitzt vor Gericht ab und streut irrtümlich illegales Gentech-Saatgut in Rheinland-Pfalz aus

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Ahnungslose Mitarbeiter der Monsanto-Tochter Seminis zogen ungenehmigte gentechnisch manipulierte Zucchini-Pflanzen im Privatgarten. Das Unternehmen spricht von einem Irrtum und falsch deklariertem Saatgut. Umweltschützer sprechen von eklatanter Schlamperei oder Verunreinigung mit System. Grünen-Abgeordnete Ulrike Höfken sieht darin einen Verstoß gegen nationale und internationale Gesetze und erstattete Strafanzeige.

In der schönen, neuen Welt der Gentech-Pflanzen kommt es regelmäßig zu Pannen. Jüngster „Unfall“: 90 Gramm gentechnisch manipuliertes Saatgut wurde „irrtümlich“ – weil falsch etikettiert - nach Deutschland geschickt. Etwa 100 Gentech-Zucchnis zog man in einem Gewächshaus in Rheinland-Pfalz. Ein weiterer Teil gelangte in die deutsche Dependance von Seminis Vegetable Seeds in Niedersachsen. Dort nahmen dann einige Mitarbeiter Pflanzen für ihren Hausgarten mit.

Nachdem einige dieser virusresistenten Zucchini mit dem sinnigen Namen „Judgment III“ bereits im Freiland sprießten, entdeckte die „firmeneigene Qualitätskontrolle“ den „Irrtum“ und informierte die Behörden. Etwas spät, wie Greenpeace kritisiert, denn da waren die Pflanzen bereits außer Landes geschafft worden. Vorsichtshalber prüfen die Behörden aber dennoch die Zucchini-Äcker. Der Samen gelangte sogar nach Baden-Württemberg, wurde dort aber offensichtlich rechtzeitig zurückgerufen.

Das Anfang dieses Jahres von Monsanto für 1,4 Mrd. Dollar übernommene Unternehmen dürfte in diesem Fall gleich eine ganze Reihe von Gesetzen gebrochen haben. Greenpeace listet die Vergehen auf. Erstens hätte man gegen das internationale Bio-safety-Abkommen verstoßen, zweitens gegen das deutsche Gentechnikgesetz. Drittens hätte es weder eine Genehmigung für die Einfuhr nach Deutschland noch eine für die Ausfuhr in die Niederlande gegeben. Und schließlich: Für diese Sorte gibt es EU-weit keine Zulassung.

„Die illegale Aussaat von gentechnisch veränderten Zucchini ist mittlerweile der dritte Fall in diesem Jahr, in dem verbotenes Saatgut auf den Acker kommt. Ich glaube mittlerweile nicht mehr an Versehen“, wettert auch die agrarpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion Ulrike Höfken. Sie erstattet jetzt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Seminis bei der Staatsanwaltschaft Hannover. „Nach meiner Einschätzung haben sie vorsätzlich ihre nichts ahnenden Mitarbeiter und Kunden dazu gebracht, genetisch manipuliertes Saatgut anzubauen. Ein mögliches Bußgeld von 50.000 EUR wird die Unternehmen in der Branche an ihre Verantwortungspflicht erinnern.“

Höfken ist nicht die Einzige, die an System glaubt. Zu auffällig häufen sich die Pannen in Deutschland und der EU. Zunächst der Skandal um die jahrelange illegale Einfuhr von Bt-10 Mais, der als Bt-11, eine genehmigte Sorte, deklariert wurde. Dann lieferte Pioneer im Frühjahr dieses Jahres mit der Monsanto-GV-Sorte MON 810 verunreinigten Mais an mehrere deutsche Bauern aus. Wenn die Fälle auffliegen, gibt es eine höfliche Entschuldigung. Alles wäre doch ein Irrtum oder eine Panne. Entweder die Konzerne haben die Sache nicht im Griff oder sie kontaminieren mit System, um Tatsachen zu schaffen.

Dass die Branche Gentechnik mit der Brechstange einführen will, zeigt allein schon der Gang von Monsanto und zwei weiteren Unternehmen vor Gericht, um per Eilverfahren eine Zulassung von Gentech-Mais MON810 zur völligen Kommerzialisierung zu erstreiten. Die Kammer hatte es nicht so eilig und lehnte den Antrag ab. Unter anderem deshalb, weil möglicherweise irreversible Tatsachen geschaffen worden wäre, so die Meinung des Verwaltungsgerichts Hannover:

Grundsätzlich sind nur solche Entscheidungen im Eilverfahren möglich, die eine vorläufige Regelung beinhalten und damit eine Korrektur durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren zulassen, die also das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens nicht vorwegnehmen. Mit einer Sortenzulassung und der darauf basierenden Eintragung in den gemeinsamen Sortenkatalog wäre das Inverkehrbringen des Saatgutes in der Europäischen Gemeinschaft uneingeschränkt zulässig. Die gesamte für das Jahr 2006 erforderliche Saatgutmenge könnte in Europa bereits in den Verkehr gebracht werden. Wenn das Gericht in einem späteren Hauptsachverfahren zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Voraussetzungen für die Zulassung tatsächlich nicht vorgelegen haben, ließe sich der Anbau praktisch nicht mehr verhindern oder rückgängig machen.

Lange Gesichter bei den Agro-Gentech-Konzernen, Freude bei Umweltschützern und Konsumenten. Bleibt abzuwarten, wie im Fall des jüngsten Zucchini-Verunreinigungsskandal entscheiden wird. Eine empfindliche Geldstrafe wäre wünschenswert, um zumindest etwas mehr Sorgfalt von den Konzernen einzufordern.