Scheidung per Internetlog

Ausdrucke von „Hot Chats“ sind in Belgien als Beweismittel vor Gericht zugelassen

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Während in Deutschland die Schuldfrage im Scheidungsrecht abgeschafft wurde und damit deutlich weniger schmutzige Wäsche vor Gericht landet als früher, ist dies in anderen EU-Staaten noch nicht der Fall.

Mit Dritten online über Sex zu diskutieren, kann eine Beziehung in Maßen durchaus bereichern. Schließlich fällt es den meisten Menschen leichter, derartiges anonym im Internet zu diskutieren als mit Freunden oder Freunden in der Kneipe. Hängt der Partner allerdings nur noch im Chatroom und diskutiert dabei nicht nur, sondern geht auch "in medias res", so kann dies durchaus das Ende einer Beziehung bedeuten – und manchmal den Beginn einer neuen.

Derartige Vorfälle sind für den Zurückgelassenen wenig erquicklich. Als im deutschen Scheidungsrecht noch die Schuldfrage ausschlaggebend war, landeten daher oft entdeckte Liebesbriefe vor Gericht – heute spielen zweckentfremdete Besenkammern und befleckte Blusen eher in der Boulevardpresse eine Rolle.

Wer auf dem Computer des Partners E-Mail-Verzeichnisse und Chatlogs durchsucht, hat damit die ehemalige Beziehung ohnehin in den Wind geschossen. Dennoch leben ganze Industriezweige gut von der Vermittlung hausinternen Datenschutzes (Endlich: Scharf und sicher im Internet). Zumindest in Belgien kann zu großes Vertrauen in die Anständigkeit des Partners, wenn man selber online gerne unanständig ist, jedoch teuer werden: wer einen "Hot Chat" vor Gericht mit dem Ausdruck des Chatlogs beweisen kann, kann dies als "schwer beleidigendes Verhalten" in einem Scheidungsprozess zu seinen Gunsten geltend machen. Auch wenn die vorgelegten Ausdrucke in einem aktuellen belgischen Scheidungsprozess nicht beweisen konnten, dass der Partner tatsächlich fremdgegangen war, belegten sie für das Gericht doch klar ein Fehlverhalten.

Rechtsexperten sind über diese Missachtung der Datenschutzgesetze nicht besonders glücklich, da das Gericht ausdrücklich gesagt hat, dass ein Anspruch auf Privatsphäre nicht verhindern kann, dass die Chats oder E-Mails fremdgehender Partner vor Gericht verwendet werden dürfen. Lediglich illegal erhaltene Daten, beispielsweise durch einen Keylogger oder Trojaner, können nicht vor Gericht verwendet werden.