Volle Überwachung in Frankreich

Die Regierung legt umstrittenes Anti-Terror-Gesetz vor, mit dem die Überwachung massiv ausgeweitet werden soll

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Das französische Kabinett hat am Mittwoch ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, dass es in sich hat. Das so genannte Anti-Terror-Gesetz sieht unter anderem eine umfassende Videoüberwachung, Datenspeicherung für Verbindungsdaten über mindestens ein Jahr, Strafverschärfungen und Überwachung bei Reisen in „Risikoländer“ vor. Ab dem 22. November soll es im Eilverfahren in der Nationalversammlung debattiert werden und noch dieses Jahr in Kraft treten. Die „Nationale Kommission für Datenschutz und bürgerliche Freiheiten“ (CNIL) sieht darin das „Risiko für einen schweren Eingriff in die individuellen Freiheiten“.

Frankreichs Innenminister Nicolas Sarkozy hat gestern in Paris dem Kabinett seinen Entwurf für das Gesetz vorgelegt. Das Gesetzespaket soll eine generelle Videoüberwachung ermöglichen. Alle Unternehmen und juristische Personen dürften demnach die Umgebung ihrer Gebäude filmen. Dies war bisher nur bestimmten Institutionen wie Banken und Botschaften vorbehalten. Auf Anordnung eines Polizeichefs könnten demnach überall, ohne richterliche Anordnung, vier Monate lang Kameras installiert werden, wenn ein „konkreter Verdacht“ vorläge. In so genannten „Risikozonen“ dürfen über eine automatisierte Überwachung die Nummernschilder von Autos und ihre Insassen erfasst werden.

Internetprovider, Telefonnetzbetreiber und Internetcafes müssten Verbindungsdaten künftig mindestens ein Jahr lang speichern und gegebenenfalls der Polizei zur Verfügung stellen. Auch hier fehlt jede richterliche Kontrolle. Die Sicherheitskräfte sollen einen erweiterten Zugriff auf Behördendatenbanken jeder Art bekommen. Internetcafés, die von terroristischen Gruppen angeblich oft zur Vorbereitung ihrer Anschläge genutzt würden, soll demnächst eine besondere Aufmerksamkeit gelten.

Doch auch die direkte Überwachung soll verstärkt werden. Die Polizei dürfte die Personenkontrollen von Reisenden verstärken. Eine besondere Kontrolle werden die Bürger ausgesetzt, die in die so genannten „Risikoländer“ wie Pakistan reisen. Gemeint sind aber auch alle Länder, über die vermutlich Widerstandskämpfer in den Irak geschleust werden. Das Paket will Flug- und Bahngesellschaften verpflichten, persönliche Daten ihrer Kunden wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Beruf ohne juristische Kontrolle an die Behörden weiterzugeben.

Statt bisher vier Tage könnten bald Personen sechs Tage lang festgehalten werden, bis sie nach ihrer Festnahme vor einen Richter gestellt werden müssen. Die Verantwortlichen von terroristischen Angriffen sollen bald bis zu 30 Jahre hinter Gitter, bisher sind es 20 Jahre. Für die Unterstützung soll das Strafmaß auf 20 Jahre verdoppelt werden. Die Behörden sollen die Möglichkeit erhalten, Eingebürgten 15 Jahre die französische Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn sie wegen Terrorismus verurteilt wurden. Bankkonten können bei Terrorverdacht vom Finanzministerium gesperrt werden.

Den nachvollziehbaren Vorwurf von Bürgerrechtsgruppen, hier werde ein „Polizeistaat“ errichtet, wies der Innenminister Nicolas Sarkozy weit von sich. Das sei „die übliche fruchtlose Kontroverse“, worauf er nicht einmal antworten werde, gab Sarkozy zu Protokoll. „Wir mussten die rechtlichen Möglichkeiten in Frankreich anpassen, um die Franzosen zu schützen.“ Man wolle „Attentate verhindern“, statt danach gute Ermittlungsarbeit zu leisten, versuchte der dem Argument zu entgegnen, dass viele Maßnahmen keiner richterlichen Kontrolle unterstehen. „Die Terrorgefahr ist real, wir müssen voll mobilisiert bleiben“, sprang im Staatspräsident Jacques Chirac seinem Innenminister zur Seite.

Gestört hat sich die Regierung jedenfalls nicht an der massiven Kritik der „Nationalen Kommission für Datenschutz und bürgerliche Freiheiten" (CNIL). Ihr hatte sie das Gesetzespaket zur Beurteilung vorgelegt. Der CNIL hat erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben formuliert und sieht das „Risiko eines schweren Eingriffs in die individuellen Freiheiten“. Auf vielen Seiten fordert die Kommission „mehr Ausgewogenheit zwischen den Sicherheitsbedürfnissen und dem Schutz der Freiheiten“. Die Kommission verlangte, es müssten Garantien für bürgerliche Rechte und strikte Kontrollen der Polizeiarbeit eingeflochten werden.

Da die Kontrollaufgabe der Justiz massiv eingeschränkt werden soll, wundert es nicht, wenn es auch von den Richtern heftige Kritik hagelt. Die Präsidentin der Richtergewerkschaft USM, Dominique Barella, erklärte, es dürfe nicht in exzessive Maßnahmen im englischen oder amerikanischen Stil verfallen werden: „Man muss im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft bleiben.“ Das bisherige Gesetz gegen Banden mit terroristischen Zielen statte die Polizei schon jetzt mit vielen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Terrorismus aus. So ähnlich sieht das auch die kleinere SM Der Kriminologe Xavier Raufer sprach von einem rückwärts gewandten Gesetz. Die Entwicklung der Bedrohung werde missachtet, denn Selbstmordattentäter seien mit Kameras nicht abzuschrecken.

Tatsächlich sind die Anschläge in London nicht verhindert worden, obwohl die Attentäter gefilmt wurden. Auch die Anschläge in New York oder Madrid wären mit derlei Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen. Letztere hätte es dagegen ohne die freundliche Mitwirkung der spanischen Sicherheitskräfte vermutlich nicht gegeben ("Das Absurdeste des Absurden"). Trotzdem werden auch sie dafür benutzt, um neue Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen. So dienen die Anschläge letztlich fast überall mehr als Vorwand für die Ausweitung einer allgemeinen Kontrolle und zur Beschneidung bürgerlicher Freiheiten. Und natürlich wird auch in Resteuropa der Ausbau der Überwachung vorangetrieben.