Frankreich und der Ausnahmezustand

Update: Politiker versuchen, sich durch scharfe Maßnahmen zu profilieren; in Paris wurde für das Wochenende ein Versammlungsverbot verhängt

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Die Situation in den französischen Trabantenstädten geht einer allmählichen Beruhigung entgegen. Das Thema beherrscht nicht mehr allein die Radionachrichten auf französischen Sendern, während es noch auf den Titelseiten mehrerer Zeitungen präsent ist. Der französische Innenminister Sarkozy wiederholte gleichwohl heute noch einmal seine Äußerungen, die mit zum Ausbruch der Unruhen beigetragen haben: "Ce sont des voyous, des racailles, je persiste et je signe." Die Zahl angezündeter Autos, die seit Ausbruch der Unruhen rund 6.000 beträgt, ging in den letzten Nächten erheblich zurück. Handelt es sich dabei um eine Auswirkung der Ausgangssperre, die seit Mittwoch früh 0 Uhr durch die Präfekten – als juristische Vertreter des Zentralstaats in den Départements - für bestimmte Zonen verhängt werden kann? Kann die Maßnahme, mittels derer die Regierung zu einem spektakulären Mittel griff und erstmals seit dem Kolonialkrieg in Algerien den Ausnahmezustand verhängte, zumindest von den allerersten Folgen her als "Erfolg" bezeichnet werden?

Update:

Pierre Mutz, der Polizeipräfekt von Paris, hat für das Wochenende von Samstag 10 Uhr bis Sonntag Morgen 8 Uhr ein Versammlungsverbot verhängt. Im Internet und über SMS seien seit mehreren Tage Aufrufe zirkuliert, sich am 12. November "in Paris und zu 'gewalttätigen Aktionen' nach den Worten der Autoren zu versammeln". Das Versammlungsverbot werde gemäß den seit Mittwoch in Kraft getretenen Ausnahmegesetzen verhängt, um Störungen der öffentlichen Ordnung und Gefahren für die Bürger abzuwehren.

Wer das Verbot verletzt, müssen mit einer Gefängnisstrafe zwischen acht Wochen und zwei Monaten und/oder einer Geldstrafe von 3.750 Euro rechnen. Verboten sind alle Versammlungen, die eine "Störung der Ordnung auf den Straßen oder an öffentlichen Plätzen provozieren oder unterstützen". In Paris hatte in der Nacht vom Donnerstag auf Freitag die Zahl der Brandanschläge im Gegensatz zum übrigen Land wieder leicht zugenommen. Um das Versammlungsverbot durchzusetzen, werden zusätzlich 3.000 Polizisten am Wochenende eingesetzt. Die öffentlichen Verkehrsmittel, die in die Innenstadt führen, werden überwacht. Seit Donnerstag ist der Verkauf und die Mitnahme von Benzin in Kanistern verboten. Um die Herstellung von Molotow-Cocktails zu erschweren, werden alle Drogerien, Supermärkte und Handwerkergeschäfte aufgefordert, alle "verdächtigen" Verkäufe von Spiritus oder anderen brennbaren Flüssigkeiten der Polizei zu melden. Einige Gruppen haben angekündigt, dennoch eine "friedliche Versammlung" als Protest gegen die Repression am Samstag in Paris durchzuführen.

Für das Stade de France, in dem das Freundschaftsspiel zwischen Frankreich und Deutschland am Samstagabend stattfindet, ist eine vesrtärkte Überwachung angeordnet worden. Das Stadion befindet sich beim Département Seine-Saint-Denis. Hier hatten die Unruhen begonnen. (F.R.)

Betrachtet man die Situation näher, so fällt auf, dass die örtliche Ausgangssperre bisher nur in Bereichen gilt, wo sich die Unruhen ohnehin kaum oder nur schwach bemerkt gemacht hatten, jedenfalls mit Ausnahme von Evreux in der Normandie und (mit Abstrichen) von Rouen, wo die Ausgangssperre in den Vorstädten ebenfalls gilt. Im Großraum Paris gibt es bisher überhaupt keine Ausgangssperre, auch nicht im Bezirk Seine-Saint Denis, von wo die Unruhen ursprünglich ausgegangen sind und wo sie sich auch in der Hauptstadtregion konzentriert hatten. Der dortige Präfekt Jean-François Cordet rechtfertigte seine Entscheidung, (jedenfalls vorerst) nicht auf das ihm nun zur Verfügung stehende juristische Instrumentarium zurückzugreifen, am Mittwoch in einem Radiointerview mit folgenden Worten eines Sprechers:

Wir beobachten ohnehin einen starken Rückgang der Ereignisse. 13 Autos und etwa 100 Mülltonnen, die in der vergangenen Nacht in unserem Département angezündet wurden, bleiben aus unserer Sicht 13 Autos und 100 Mülltonnen zu viel. Aber das lässt keinerlei Vergleich zu gegenüber dem, was Ende voriger Woche los war. Die Unruhen scheinen sich zu erschöpfen.

Die Präfekten, die dem Innenminister unterstehen, aber einen Ermessensspielraum besitzen, haben bisher in 5 französischen Départements (Verwaltungsbezirken, von denen es insgesamt einhundert gibt) örtliche Ausgangssperren verhängt, jeweils für bestimmte No-Go-Areas. 5 Départements gegenüber 26, in denen Ereignisse im Zusammenhang mit den Unruhen stattgefunden haben. Das erste betroffene Département war jenes rund um das nordfranzösische Amiens. Dort war es jedoch weitgehend ruhig geblieben, insgesamt sind dort alles in allem 6 Autos angezündet worden. Es kam auch nicht zu Straßenkämpfen. Der dortige Präfekt Sapin gilt jedoch als übereifriger Sarkozy-Anhänger, und der Bürgermeister der Bezirkshauptstadt Amiens ist der Christdemokrat Gilles de Robien, der gleichzeitig als Bildungsminister in der Regierung von Dominique de Villepin sitzt und also wohl eine Vorzugsbehandlung für „seine“ Stadt geltend machen konnte.

Abriegelung eines Stadtteils

Das Département mit der höchsten Anzahl von Kommunen, in denen die Ausgangssperre gilt, ist der Bezirk Alpes-Maritimes (Meeralpen). Nur milde lächeln kann man, wenn man die Namen einiger der betroffenen Kommunen erfährt: Nizza, Cannes, Antibes, Grasse ... In diesen Städten an der Côte d’Azur gibt es kaum ausgedehnte Armutsviertel, auch wenn zumindest in Nizza zwei Kleine-Leute-Stadtteile existieren, und hier fanden erst recht keine Unruhen statt. Jedoch hat diese Region, was insbesondere für Nizza gilt, seit einigen Jahren als „Versuchslabor“ für besonders repressive Sicherheitspolitiken von sich reden gemacht.

Nizzas Bürgermeister ist Jacques Peyrat, ein ehemaliger persönlicher Freund von Jean-Marie Le Pen und sein Kampfkumpan in den Kolonialkriegen der 50er Jahren, der zwanzig Jahre dem Front National angehörte und ihn erst sechs Monate vor den Kommunalwahlen von 1995 aus taktischen Gründen verließ. Peyrat war schon kurz nach seiner Wahl Mitte der neunziger Jahre einer der Vorreiter bei den kommunalen „Anti-Bettler-Erlasse“. Solche Erlasse, die sich auf kommunaler Ebene in den neunziger Jahren ausbreiteten, verboten, vor allem in der Hochsaison für Touristen, Bettelnden, Obdachlosen und anderen „störenden Elementen“ den Aufenthalt in den jeweiligen Städten. In Nizza ging die Stadtregierung jedoch im Sommer 1996 noch wesentlich weiter und beauftragte ihre Police municipale (städtische Polizei) damit, die unerwünschten „Vagabunden“ aufzugreifen, die dann zum Teil 15 Kilometer entfernt im Gebirge des Küstenhinterlands ausgesetzt wurden.

Solche Erlasse wurden in den neunziger Jahren noch häufig durch die Verwaltungsgerichte als rechtswidrige Akte der Kommunalverwaltung annulliert. Doch die örtlichen „Laboratorien“ schienen sich bewährt zu haben: Einige dieser Bestimmungen, die störende Elemente im Stadtbild definieren, wurden 2002 in das „Gesetz zur inneren Sicherheit“ von Innenminister Nicolas Sarkozy übernommen. Demnach kann zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt worden, wer „aggressiv bettelt“, etwa wer dabei Hunde mitführt oder zu mehreren auftritt. Die Richter sind davon allerdings eher peinlich berührt und zögern, von solcherlei Bestimmungen praktischen Gebrauch zu machen. Dennoch wurde mit ihrer Einführung eine neue Schwelle polizeilicher Krisenverwaltung im Hinblick auf die sozialen Verwerfungserscheinungen in dieser Gesellschaft überschritten, und der Sicherheitsapparat wird kaum bereitwillig wieder hinter diese Schwelle „zurückfallen“. Ähnliches ist wohl im Zusammenhang mit dem neuen Ausnahmezustand zu mutmaßen.

Eines der Stadtviertel, die von den neuen Bestimmungen zur Ausgangssperre praktisch betroffen sind und in denen tatsächlich Unruhen stattgefunden hatten, ist das Quartier de la Madeleine im normannischen Evreux. Dort hatte es am vergangenen Wochenende Ausschreitungen gegeben, seitdem hatte sich die Lage freilich beruhigt. Hier manifestierte sich die Ausgangssperre am Mittwoch Abend um 22 Uhr in Gestalt von Absperrgittern, die an den Eingängen zu dem Stadtteil mit 20.000 Einwohnern heruntergelassen wurden: Der gesamte Wohnbezirk wurde abgeriegelt, als ginge es darum, einen verseuchten Ort oder einen Krankheitsherd unter Quarantäne zu setzen. Weder Jugendliche noch Erwachsene durften hinein oder heraus. Um die Durchsetzung des Beschlusses zu gewährleisten, wurden die Polizeikräfte entsprechend verstärkt.

Gleichzeitig war die Rede davon, da es sich um den ersten Abend handele, werde man sich noch pädagogisch zeigen und „die Maßnahme erklären“. Ausnahmen beim Aus- oder Eingangsverbot würden, so zitierte die Tageszeitung „Libération“ einen Sprecher der Präfektur, lediglich „für familiäre, medizinische und berufliche Notfälle“ gemacht. Die man dann aber wohl erst einmal beweisen musste. Der Oberbürgermeister von Evreux ist ebenfalls ein hochrangiger Politiker, der ganz gern mal ein Exempel in „seiner“ Stadt statuiert. Es handelt sich um den derzeitigen Parlamentspräsidenten in der Nationalversammlung, Jean-Louis Debré (UMP), der in der konservativen Regierung von Alain Juppé (1995 bis 97) Innenminister gewesen war.

Gesamtgesellschaftlich scheint die Maßnahme de facto noch eher populär zu sein. Einer am Mittwoch früh publizierten Umfrage des Instituts CSA zufolge, die aber wohl angesichts der äußerst frischen Ereignisse mit höchster Vorsicht zu genießen ist, unterstützen angeblich 73 Prozent der Franzosen die Verhängung örtlicher Ausgangssperren. In Teilen der Bevölkerung der Trabantenstädte wird diese Maßnahme aber, angesichts ihres historischen Hintergrunds, als Diskriminierung in entsprechender Tradition interpretiert. So erklärt der 30jährige Djamel gegenüber einem Reporter von Le Monde:

Siehst Du, worauf es hinausläuft? Im Fernsehen haben sie gesagt, dass diese Bestimmungen zum letzten Mal beim Algerienkrieg angewendet worden sind. In den Hochhaussiedlungen gibt es einen Haufen Araber. Die Algerier sind Araber. Das bedeutet, dass in diesem Land ein bougnoule (Anmerkung: rassistisches Schimpfwort für Araber) immer als solcher behandelt werden wird. Das ist schlimm. Ein Beweis, dass man uns noch immer nicht als richtige Franzosen betrachtet.

Landesweit hängt das Abflauen der Unruhen offenkundig weit eher mit deren eigenem Charakter zusammen als mit den Konsequenzen der Ausgangssperre, die nicht an den zuvor hauptsächlich betroffenen Orten greift. Im Wesentlichen dürfte es wohl auf das Fehlen einer über den Tag hinausweisenden Perspektive zurückzuführen sein: Eine Revolte ohne Sprecher, ohne konkretisierte Forderungen (abgesehen von jener nach „Respekt“ der Jugendlichen, die sich gesellschaftlich ausgegrenzt und durch Polizeischikanen und die Sprüche des Innenministers beleidigt fühlen), ohne Strategie und mit teilweise selbstzerstörerischen Zügen läuft sich eben tot.

Wiedereinführung der „Doppelstrafe“?

Neben den lokalen Ausgangssperren hat Innenminister Nicolas Sarkozy, der die Initiative zurückgewinnen möchte – die Verkündung des Ausnahmezustands hatte Premierminister Dominique de Villepin übernommen, während Sarkozy ins Hintertreffen zu geraten drohte – neue repressive Maßnahmen angekündigt. Bei den Unruhen aufgegriffene Einwanderer, „selbst wenn sie einen legalen Aufenthaltstitel haben“, sollen unverzüglich abgeschoben werden. Das ist, außer bei „illegalen“ Einwanderern, juristisch normalerweise nicht zulässig, soll aber durch den Begriff der „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ als Ausnahmetatbestand gerechtfertigt werden.

Konkret wurden (nach Zahlen vom Donnerstag früh) bei den Unruhen bisher insgesamt 1.830 Personen festgenommen. Ein Radiobericht des öffentlichen Senders France Info sprach jedoch am Dienstag Abend davon, dass oftmals einfach alle Umstehenden aufgegriffen würden und erst hinterher, im polizeilichen Gewahrsam, nach zu belastenden und nicht konkret zu belastenden Individuen „sortiert“ werde. Für 273 Personen, meist junge Erwachsene oder Jugendliche, darunter 56 Minderjährige, wurde der polizeiliche Gewahrsam verlängert, um sie im Eilverfahren der „comparution immédiate“ – bei der die Angeklagten kein Anrecht auf Prozessvorbereitung außerhalb der Haft haben – dem Richter vorzuführen. Die konkreten Umstände dieser Verfahren sind unterdessen höchst umstritten, tatsächlich beruhen viele Verurteilungen allem Anschein nach allein auf Polizeizeugen sowie auf politischen Vorgaben. Der politische Druck ist tatsächlich hoch: Der Justizminister Pascal Clément (er wurde 1981 als Gegner der damaligen Abschaffung der Todesstrafe bekannt) erklärte öffentlich:

Ich habe die Staatsanwaltschaften angewiesen, im Zusammenhang mit Delikten während der Unruhen systematisch Haftstrafen ohne Bewährung zu verlangen.

Bisher fielen 205 Urteile, davon 173 mit Haftstrafen ohne Bewährung, bis zu einem Jahr. Der KP-Politiker Pierre Zarka – ehemaliger Chefredakteur ihrer Zeitung „L’Humanité“ und heute einer der Köpfe des innerparteilichen Reformerflügels der „Refondateurs“ – sprach auf einer Kundgebung gegen den Ausnahmezustand in Bobigny am Mittwoch Abend davon, dass in diesem Zusammenhang eine „äußerst intransparente“ Ausnahmejustiz herrsche, der man die festgenommene Jugendlichen „nicht überlassen“ dürfe.

Von den rund 1.800 Festgenommenen haben 120 nicht die französische Staatsbürgerschaft. Dabei kann es jedoch mitunter von einem Zufall abhängen, wer französischer Staatsbürger ist und wer nicht: Das französische Staatsangehörigkeitsrecht ist zwar auf dem „Boden-“ und nicht auf dem „Blutsrecht“ aufgebaut, so dass in Frankreich geborene Einwandererkinder der zweiten oder dritten Generation zu Franzosen und Französinnen werden. Seit den regressiven Gesetzesänderungen des früheren Innenministers und Hardliners Charles Pasqua (1986 bis 88 sowie 1993 bis 95 im Amt) kann die französische Staatsangehörigkeit, auf die diese in Frankreich geborenen Kinder ein Anrecht haben, nicht mehr im Kindesalter verliehen werden.

Nach derzeitigem Stand der Gesetze – die „Pasqua-Bestimmungen“ wurden 1998, unter einer sozialdemokratischen Regierung, ein wenig aufgelockert, aber nicht insgesamt zurückgenommen – kann die Übernahme der französischen Staatsbürgerschaft ab 13 auf Antrag (der Eltern im Namen des Jugendlichen) oder im Alter von 18 Jahren automatisch erfolgen. Daher kann es für 16- oder 17-Jährige, die in Frankreich geboren sind und ihr gesamtes Leben dort verbrachten, unter Umständen wirklich eine Frage des Zufalls sein, ob sie (bereits) im juristischen Sinne Franzosen sind oder nicht.

Nicolas Sarkozy hatte im Frühjahr 2003 die Abschaffung der so genannten „Doppelstrafe“ (double peine) angekündigt. Diese „Doppelstrafe“ bestand darin, dass ein in Frankreich aufgrund einer Straftat verurteilter Ausländer – ebenso wie jeder für dasselbe Delikt verurteilte Franzose – seine Haftstrafe absitzen musste, aber nach deren Verbüßung zusätzlich noch abgeschoben werden konnte, was keinem französischen Staatsbürger passieren konnte. Diese „Doppelstrafe“ konnte in Frankreich lebenden Ausländer bei der Begehung von Straftaten widerfahren, die auf einer Liste standen, welche unter den aufeinanderfolgenden Regierungen immer länger und länger wurde und am Ende über 200 Verbrechen und Vergehen umfasste.

Dies wurde nicht nur als ungerecht betrachtet, sondern schuf oft in breiten Gesellschaftskreisen als absurd betrachtete Situationen, wenn etwa Personen in angebliche „Heimatländer“ abgeschoben werden sollten, die sie seit 30 oder 40 Jahren nicht gesehen, weil sie etwa im zarten Kindesalter als Dreijährige mit ihren Eltern nach Frankreich gekommen waren. Zudem erwies die „Doppelstrafe“ sich auch aus staatlicher Sicht als ineffektiv, da sie so ausweglose Situationen schuf – ein tunesischer Staatsangehöriger, der seit 40 Jahren ausschließlich in Frankreich lebt und niemandem mehr im Herkunftsland seiner Familie kennt, wird dort entweder nicht bleiben oder notgedrungen wieder zum Straftäter werden –, dass die Betroffenen mit allen Mitteln in Frankreich zu bleiben versuchten und sich versteckten oder aber nach kurzer Zeit (auf illegalem Wege) wieder einreisten. Dies galt vor allem für ausländische Staatsbürger, die mit einem französischen Ehepartner oder einer inländischen Ehepartnerin verheiratet waren und mit ihnen gemeinsame Kinder hatte.

Sarkozy benutzte diese auch in Teilen der bürgerlichen Rechten als nicht mehr hinnehmbar betrachtete Situation, um 2003 einen politischen Überraschungscoup zu landen. Denn bis dahin hatte er vor allem als repressiv orientierter Sicherheitspolitiker von sich reden gemacht und rechts sowie teilweise rechtsaußen Applaus geerntet. Nunmehr konnte er aber die Sozialdemokraten quasi links übertrumpfen, denn während deren Regierungsperiode hatten zwar Hungerstreiks gegen die „double peine“ (1998) und Menschenrechtsorganisationen immer wieder ihre Abschaffung gefordert – aber die Regierung unter Lionel Jospin war, aus Angst vor politischem Druck von rechts, auf diese Forderungen nie eingegangen und hatte allenfalls Einzelfalllösungen bei besonders dramatischen Familiensituationen zugebilligt.

Sarkozy konnte nunmehr allgemein überraschen, indem er sich hinstellte und erklärte, er werde die „Doppelstrafe“ abschaffen. De facto wurde sie durch das im November 2003 verabschiedete neue Ausländergesetz aus dem Hause Sarkozy, das ansonsten auf andere Feldern stark repressive Züge trägt, nicht abgeschafft, aber ihr Anwendungsbereich stark eingeschränkt. Wer im Alter von jünger als 13 nach Frankreich kam oder dort „intensive familiäre Bindungen“ hat, ist demnach kein Kandidat für die „Doppelstrafe“, sondern wird wie jeder andere inländischen Straftäter auch behandelt: Er sitzt seine Strafe ab.

Sarkozy hat’s gegeben, Sarkozy hat’s genommen? Seine jüngsten Ankündigungen schienen einen Bruch seines 2003 abgegeben Versprechens hinsichtlich der Abschaffung der „double peine“, die damals durch Nicolas Sarkozy selbst als diskriminierend bezeichnet worden war, zu signalisieren. Auf solche Vorwürfe antwortete Sarkozy, es handele sich aber gar nicht um eine Wiederaufnahme der „Doppelstrafe“. Denn letztere gehe mit einer strafrechtlichen Verurteilung einher. Die Pariser Abendzeitung „Le Monde“ vom Freitag zitiert jedoch einen Vertreter des Innenministeriums mit den Worten:

Laut dem Ministerium bedeutet diese Maßnahme nicht die Rückkehr der Doppelstrafe, denn die Ausländer werden auch ohne Verurteilung abgeschoben werden können.

Dies bedeutet freilich eine eklatante Verschärfung, zumal eine nicht rechtskräftig verurteilte Person nach geltendem rechtsstaatlichen Prinzip als unschuldig gelten muss und offenkundig nicht allen Aufgegriffenen auch tatsächlich Straftaten vorgeworfen werden können.

Die extreme Rechte hat derzeit Mühe, im Hinblick auf konkrete Maßnahmen die Initiativen der Regierung noch zu toppen, wenngleich die rechtsextreme Rhetorik (die von „ethnischem Bürgerkrieg“ fabuliert) singulär bleibt. Der Chef des rechtsextremen Front National, Jean-Marie Le Pen, hatte sich ohnehin im Zusammenhang der jüngsten Ereignisse teilweise die Show durch den rechtskatholischen und nationalkonservativen Grafen Philippe de Villiers stehlen lassen, der früher und schneller reagierte und am 3. November einen Auftritt für die Kameras in den Banlieues veranstaltete. Die Tochter des alternden FN-Chefs, Marine Le Pen, forderte daraufhin die Verhängung des Ausnahmezustands in den Unruhezonen. Diese ist jedoch mittlerweile bereits durch die Regierung erfolgt.

Auch eine alte Forderung des FN, „ausländische Straftäter auszuweisen“, scheint für ein Überholen von rechts ungeeignet. Die Forderung nach Entsenden der Armee in die Trabantenstädte, die vor 10 Jahren durch Le Pen aufgebracht wurde, aber derzeit lautstark eher durch Graf de Villiers vorgetragen wird, will die Regierung aber bisher nicht erfüllen. Die Logik einer Ausgangssperre, die inmitten anschwellender Unruhen und nicht während der Phase ihres Abflauens verhängt würde, könnte freilich grundsätzlich einen solchen Einsatz der bewaffneten Streitkräfte nach sich ziehen. Denn eine tatsächliche praktische Umsetzung dieses Beschlusses würde im Falle von zunehmenden Konfrontationen auch erfordern, dass die Staatsmacht sich die Mittel gibt, die Einwohner der Krisenzonen tatsächlich am Verlassen ihrer Häuser zu hindern. Dabei dürften die Polizei, im Falle einer anhaltenden Eskalation, schnell überfordert sein.

Soziales Begleitmenü

Neben den repressiven Beschlüssen kündigte Dominique de Villepin am Dienstag und Mittwoch auch einige „soziale Begleitmaßnahmen“ an. So sollen die öffentlichen Finanzierungshilfen für die associations (Bürgerinitiativen, Vereine) in den sozialen Brennpunkten wiederhergestellt werden. Sie waren durch Sparmaßnahmen in diesem Jahr um fast 30 Prozent zusammengestrichen worden waren. Daher hatten viele kulturelle Maßnahmen, Aktivitäten im Bereich der Jugend- und der Frauenarbeit und andere Tätigkeiten, die wieder teilweise kollektive Sozialbeziehungen in der zerrütteten und anonymisierten Gesellschaft der Trabantenstädte herstellen sollen, nicht mehr stattfinden können.

Außerdem soll die bis zum Alter von 16 Jahren geltende gesetzliche Schulpflicht verkürzt werden, um Jugendlichen zu erlauben, bereits ab 14 Jahren in ein Lehrverhältnis einzutreten. Die Lehrergewerkschaften äußerten sich äußerst kritisch dazu. So erklärte die mit Abstand größte Gewerkschaft im Bildungswesen, die FSU (durch den Mund ihres Generalsekretärs Gérard Aschieri), eine solche Maßnahme drohe „die Jugendlichen noch tiefer in die Arbeitslosigkeit hinein zu drücken“, da sie so auf Dauer gering qualifiziert blieben. In Frankreich besteht kein zweigliedriges Schulsystem und höhere berufliche Qualifikationsgrade setzen ein höheres allgemeines Schulbildungsniveau voraus. Im übrigen löse die Maßnahme nicht das zentrale Problem der Diskriminierungen gegen Migrantenkinder und Banlieuebewohner auf dem Arbeitsmarkt. Die Lehrergewerkschaft UNSA-Education sprach von „einer frühen schulischen und beruflichen Segregation jetzt schon ab 14 Jahren“.

Die Regierung beruft sich hingegen darauf, ihr Beschluss erlaube es, sich um die wachsende Zahl von „Schulversagern“ und -abbrechern zu kümmern. Damit spricht sie ein reales Problem an, auf das auch vielen Lehrkräfte hinweisen, die das bisherige System mit einer Schulpflicht bis 16 Jahre plus eingliedrigem Schulsystem bis zum Eintritt in die Oberstufe als auf hehren, aber sehr theoretischen Ansprüchen basierend ansehen. Die Bildungsgewerkschaften antworten darauf aber, dass endlich mehr für das marode und an gravierenden Mängeln leidende Schulsystem in den sozialen Brennpunkten getan werden müsse. Sie warnen seit Jahren vor den Auswirkungen.

Im März 1998 hatte die Lehrerschaft des Départements Seine-Saint Denis – jenes nördlich und östlich an die Hauptstadt Paris angrenzenden Bezirks, der Ausgangsort und Schwerpunkt der jüngsten Unruhen war – mehrere Wochen lang für ausreichende Mittel gestreikt. Ab Ende März 2003 war es wiederum die Lehrerschaft in jenem Département, die zur „Lokomotive“ des flächendeckenden Ausstands im Bildungswesens wurde, der sechs Wochen später auch im übrigen Frankreich begann und sich u.a. gegen die von der konservativen Regierung geplante „Dezentralisierung“ im Bildungswesen richtete. Von dieser „Dezentralisierung“, die mit der Abwälzung der Verantwortung vom Zentralstaat auf die – wirtschaftlich sehr ungleich gestellten – Départements und Regionen gleichbedeutend war, befürchteten die Beschäftigten im Bildungswesen eine weitere dramatische Verschärfung der Ungleichheiten, auf Kosten der Schulen in sozialen Brennpunkten. Da der mehrmonatige Streik im Frühsommer 2003 im Wesentlichen mit einer Niederlage endete, konnten die gefürchteten Entwicklungen nur teilweise aufgehalten werden.

Am Dienstag im Parlament verkündete Premierminister Dominique de Villepin ansonsten, seine Regierung werde zusätzliche "zones franches" (ungefähr : Sonderzonen, wirtschaftliche "Freizonen") in den Banlieues einrichten. Diese “Freizonen”, deren Schaffung Mitte der 90er Jahre durch die konservative Regierung von Alain Juppé begonnen wurde, sollen der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Konkret eröffnen sie denjenigen Unternehmen, die sich dort ansiedeln und mindestens ein Drittel dort lebender Arbeitskräfte einstellen, die Option auf weitgehende Steuerbefreiung und Reduzierung von Sozialabgaben. Bisher gibt es bereits 85 solcher Sonderzonen, die Regierung Villepin hat jetzt die Schaffung von 15 weiteren angekündigt.

Dass dies die soziale Misere reduzieren würde, ist kaum ernsthaft anzunehmen. Seitens des Arbeitgeberverbands MEDEF haben Unternehmer, die in der Vereinigung “Croissance Plus” (welche der neuen MEDEF-Präsidentin Laurence Parisot nahe steht) zusammen geschlossen sind, am Mittwoch früh erklärt, dieser Beschluss werde sie nicht zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in den Trabantenstädten bewegen. Dem stehe ein “Imageproblem” für die Unternehmen, die sich dort ansiedeln, aber auch die schlechte Transportanbindung der besonders heruntergekommenen Trabantenstadtsiedlungen entgegen.

Schließlich hat Premierminister de Villepin auch noch angekündigt, dass alle jungen Nichtbeschäftigten aus den Trabantenstädten, die dies wünschen oder beantragen, in den kommenden drei Monaten zu Gesprächen bei den Arbeitsämtern (ANPE) eingeladen würden. Bisher können junge Leute, die noch nie einen Arbeitsvertrag besaßen, sich nicht bei den Arbeitsämtern einschreiben und vor dem Alter von 25 Jahren auch keine Sozialhilfe (die, nach unten hin, altersbegrenzt ist) beantragen. Ihnen bleibt daher nur, ohne eigenes Geld in den vier Wänden der Eltern zu bleiben oder aber sich in der “Parallelökonomie” an illegalen Aktivitäten zu versuchen. De Villepin verkündete, diesen Jugendlichen aus den “sozialen Problemvierteln” würden nunmehr bei den Arbeitsämtern “Arbeits- oder Ausbildungsvorschläge” zuteil werden. Ob dies mehr als ein Krisenverwaltungs-Placebo bringen wird, bleibt abzuwarten...