Das Internet in den Mühlen des Rechts

Foren und Haftung: Von der Demontage eines interaktiven Mediums

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Es war einmal die Hoffnung auf ein neues Medium, das den Datenreisenden mehr Raum für freie Meinungsäußerungen lassen würde. Nicht auf eine rechtsfreie Sphäre, aber auf einen interaktiven, Feedback ermöglichenden und die Einbahnstraßen der Massenkommunikation aufbrechenden, zweiseitig befahrbaren Kommunikationskanal. Es war auch mal ein Münchner Amtsgericht, das einen heute weitgehend unbekannten Provider namens CompuServe für die reine Durchleitung von Inhalten verantwortlich machen wollte. Und eine Schar weiser Politiker, die mit Hilfe von Gesetzen die Spielregeln für das noch größtenteils unbekannte Medium salomonisch festzusetzen suchten. Doch dann kamen die Anwälte und neue Richter.

Der Heise Zeitschriften Verlag, der auch Telepolis herausgibt, muss künftig seine Webforen deutlich strenger überwachen und im Zweifelsfall abschalten. Zumindest, solange eine aktuelle Entscheidung des Hamburger Landgerichts in Kraft ist und im weiteren Verfahren nicht korrigiert wird.

Die Auflagen des Gerichts dürften Kreise weit über den zunächst betroffenen Verlag hinaus ziehen: Angesprochen fühlen müssen sich letztlich alle Anbieter von Feedback-Foren und anderen Orten zur freien Meinungsäußerung im Internet, also etwa die Betreiber von Weblogs mit Kommentarfunktion, von offenen Wikis, Gästebüchern, Chats oder Mailinglisten. Bedürftige Rechtsanwälte, die von einer neuen Abmahnwelle profitieren wollen, dürften sich jedenfalls leicht finden lassen.

Prinzipiell geht es um die Frage, wer für die Einträge und gedanklichen Absonderungen der Nutzer im deutschen Netz haftet. Laut den Hamburger Richtern müssen Anbieter interaktiver Austauschstätten nicht nur rechtswidrige Beiträge entfernen, sobald sie von ihnen Kenntnis erhalten haben. Obendrein sind sie gemäß der Entscheidung auch verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um künftig gegen die Gesetze verstoßende Einträge zu verhindern. Die Einrichtung einer Vorzensur wird also letztlich gefordert, obwohl hierzulande laut dem Grundgesetz eine Zensur bekanntlich nicht stattfinden soll. Man lese Artikel 5 Absatz 1 der Verfassung, da stehen solche Prinzipien zumindest drin. Von jeder Regel gibt es aber bekanntlich auch Ausnahmen, und um diese Schranken entzündet sich gerade in Deutschland immer wieder ein heftiger Streit.

Im konkreten Fall hatten einzelne Forenteilnehmer in dem inzwischen gänzlich gesperrten Diskussionsforum zu einem Bericht von heise online über die Geschäftspraktiken des Unternehmens Universal Boards ein Skript veröffentlicht. Es war angeblich imstande, den Betrieb umstrittener Download-Services der Firma zu gefährden, die in der Internetszene kein unbeschriebenes Blatt ist und sich etwa bereits in einem Rechtsstreit mit der Informationsseite Dialerschutz.de befand. Von den Skript-Kiddies und vom Forenbetreiber fühlten sich Universal Boards und der Geschäftsführer der Firma, Mario Dolzer, in ihren Rechten verletzt.

Der beauftragte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte vom Heise Zeitschriften Verlag daraufhin eine Unterlassungserklärung. Die wollte man in Hannover aber nicht abgeben. Angesichts von mehr als 200.000 Postings pro Monat in Heise-Foren ließen sich diese mit "geeigneten", also möglichst mithilfe von Software-Bots automatisierbaren technischen Schutzmaßnahmen wohl kaum von jeglichen Rechtsverletzungen rein halten. Eine manuelle Kontrolle jedes Postings vor der Veröffentlichung sei auch nicht zu bewerkstelligen. Die Hamburger Gerichtskammer kam diesem Einwand nicht nach.

Erinnerungen an den Fall Somm werden wach

Die Entscheidung der Richter ist in ihrer Tragweite durchaus mit dem Fall Felix Somm vergleichbar, der 1998 in München wegen seiner früheren Tätigkeit als Geschäftsführer von CompuServe Deutschland zunächst wegen der "Mittäterschaft" bei der Verbreitung von Kinder- und Tierpornographie über Newsgroups zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt worden war (Münchner Richter macht kurzen Prozeß mit Felix Somm). Auch Somm war vorgeworfen worden, den Zugriff der deutschen Nutzer auf strafbare Inhalte in den weltweiten Foren nicht durch den Einbau von Filtern verhindert zu haben (Verurteilung als "nationale Geisel"). Somm wurde schließlich freigesprochen. Zwei Gutachter hatten in dem Berufungsverfahren verneint, dass ein Online-Vermittler die Überwachung des globalen Internet mit Filtern perfektionieren und den Zugriff auf illegale Daten verhindern könne. Der Fall wirbelte aber international Staub auf.

Auch die Politik beschäftigte sich daraufhin erneut mit den Regeln für die Providerhaftung und reformierte das bereits 1997 in Kraft getretene Informations- und Kommunikationsdienstegesetz. Laut dem neuen Teledienstegesetz (TDG) gelten nun folgende Verantwortlichkeitsregelungen für Service-Anbieter: Für fremde Inhalte sind sie nur dann verantwortlich, wenn sie die rechtswidrigen Inhalte kennen. Ausdrücklich werden die Diensteanbieter von der Pflicht befreit, "die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen." Voll verantwortlich sind Inhalte-Anbieter für ihre eigenen Inhalte.

Hier kommt die Blogger-Polizei

Die Hamburger Rechtsprechung bringt nun große Unsicherheiten rund um diese Grundsätze mit sich. Der Bundesgerichthof hatte zwar schon zuvor von Diensteanbietern gefordert, nach einer Rechtsverletzung alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Wiederholungen einen Riegel vorzuschieben. Gedrückt haben sich die Richter aber freilich um klare Aussagen, wie dabei zum Einsatz kommende Filter tatsächlich aussehen und arbeiten sollen und welche Kollateralschäden in punkto freie Meinungsäußerung bei der Anwendung in Kauf zu nehmen sind. Auch die Hamburger Entscheidung bleibt in dieser Beziehung schwammig.

Die Folgen zeichnen sich derweil bereits ab. Bei heise online gibt es nun einen Hinweis, der die Surfer um Informationen über "Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen" bittet. Ergänzend arbeiten die Foren-Administratoren an einem "ausgeklügelten System" zum Screening der Beiträge. Besser einen zu viel als einen zu wenig sperren, dürfte die Devise in den nächsten Wochen lauten. Von der zwangsverordneten "Neighborhood-Watch" könnte der Weg zu einer Blockwart-Mentalität im deutschen Netz und zu einer Art vorgeschalteten Gedankenpolizei in den Köpfen der Nutzer dann nicht mehr weit sein.

Aufhorchen lässt in diesem Zusammenhang auch eine Meldung des Werbefachblatts w&v, der zufolge "eine Art ehrenamtliche Blogger-Polizei" bei der geplanten wundersamen Vermehrung redaktioneller Webjournale bei der Tomorrow Focus AG aus dem Hause Burda für die Einhaltung von Recht und Ordnung sorgen soll. Um "Qualität und sauberen Content" zu wahren, so Marketing-Vorstand Christoph Schuh, muss sich nicht nur jeder, der online mitreden will, registrieren lassen. Zudem arbeiten seine Techniker auch an einer Software, die Stichworte wie "Heil Hitler" selbstständig herausfiltert. Dazu kommen soll die ergänzende Kontrolle durch "vertrauenswürdige" Blogger.

Ein Modell, das nach den neuen Vorgaben aus Hamburg stilbildend werden dürfte. Sich etwa um die Aufrechterhaltung der freien Meinungsäußerung zu kümmern, wäre damit gleichzeitig eine Aufgabe, für welche die eifrigen Watchdogs gewiss keine Zeit mehr hätten.