Mit technischem Trick religiöse Vorschriften umgehen

Ein vom israelischen Parlament verabschiedetes Gesetz, das passive Sterbehilfe ermöglicht, stützt sich auf die Verwendung einer Zeituhr zum Abschalten lebenserhaltender Maschinen

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Israel ist einen Schritt in die Moderne gegangen. Der Knesset, das israelische Parlament, hat mit großer Mehrheit beschlossen, einen von einem Komitee von Experten aus der Medizin über die Philosophie bis hin zur Theologie ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag zur passiven Sterbehilfe zu übernehmen. Danach muss das Leben eines todkranken Menschen, der nicht mehr weiter leben will, nicht künstlich verlängert werden. Die passive Sterbehilfe musste aber dem jüdischen Recht mit einem technischen Trick angepasst werden.

Der israelische Gesundheitsminister bezeichnete das Gesetz als "eines der wichtigsten Gesetze, die der Knesset beschlossen hat". Dabei geht es letztlich um die Anerkennung einer Patientenverfügung, die ein noch voll bewusster Menschen unterzeichnet, um damit seinem Wunsch mitzuteilen, ihn von lebensverlängernden Maßnahmen zu befreien, wenn er irreversibel im Koma liegt, aufgrund einer unheilbaren Krankheit höchstens noch sechs Monate leben wird oder mehrere schwere Zusammenbrüche hinter sich hat, die seine Lebenserwartung auf zwei Wochen beschränken. Wenn der Kranke keine Patientenverfügung gemacht hat oder wenn es sich um einen Jugendlichen unter 17 Jahren handelt, kann die Entscheidung auch ein naher Verwandter treffen bzw. können die Eltern dies entscheiden..

Allerdings geht das Gesetz nicht sehr weit, da es nur Patienten betrifft, die nur noch kurze Zeit zu leben haben. Für Patienten, die möglicherweise noch Jahre mit unheilbaren Krankheiten zu leben haben, oder für Koma-Patienten, gilt es nicht. Nach dem Gesetz sind Ärzte verpflichtet, Patienten, die kurz vor dem Tod stehen, über ihren Zustand aufzuklären, damit sie Entscheidung treffen können. Eigentümlich ist das Gesetz vor allem, weil es mit der Halacha, dem jüdischen Gesetz, konform sein soll. Nach diesem ist es wie nach christlichem Verständnis verboten, Menschen das Leben zu nehmen oder sich selbst zu töten, weil der Wert des menschlichen Lebens über allem steht und der Mensch darüber nicht verfügen darf. Demgemäß wären sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten, obgleich es durchaus Rabbis gibt, die passive Sterbehilfe bei Todkranken, also die Einstellung von lebenserhaltenden Maßnahmen, erlauben würden. Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz sind aktive Sterbehilfe oder die Einstellung der Ernährung aber weiterhin verboten,

Um die Sterbehilfe auch dann zu ermöglichen, wenn die Patienten bereits mit lebenserhaltenden Maschinen verbunden sind, wurde ein technischer Trick verwendet. Die lebenserhaltenden Maschinen eines Patienten werden mit einer jeweils 24 Stunden laufenden Zeituhr verbunden, die 12 Stunden vor Ende Alarm gibt. Normalerweise wird dann die Zeituhr neu eingestellt und arbeitet die Maschine weiter. Wenn die Bedingungen, die das Gesetz vorschreibt, gegeben sind, also die Zustimmung des Patienten oder seines Vormundes vorliegt, werden die Maschinen nicht reaktiviert, sondern hören nach Ablauf der Zeit zum Arbeiten auf, in der Zwischenzeit lässt sich aber bei plötzlicher Meinungsänderung die Zeitbefristung wieder aufheben. Das sei ähnlich wie die Zeituhren, die manche orthodoxe Juden zur Einhaltung der Sabbath-Regeln verwenden, um beispielsweise das Licht ein- oder auszuschalten. Der Mensch reagiert also nicht auf den Alarm, so dass nun die Maschine und nicht er für den Tod des Patienten verantwortlich ist. Das sei, so ein Sprecher des Parlaments, nach dem jüdischen Gesetz nicht verboten: "Ein Mensch darf ein menschliches Leben nicht verkürzen, aber ein Maschine kann dies."

Das Komitee hatte nach dem jüdischen Gesetz diskontinuierliche medizinische Behandlungen, die eine klare Unterscheidung von einem Behandlungszyklus erlauben, von kontinuierlichen getrennt, die wie eine künstliche Beatmung ohne Unterbrechung gegeben werden. Zwar ist das Unterbrechen einer kontinuierlichen Behandlung nach dem Komitee absolut untersagt, aber wenn man einen Zyklus nicht wieder einleitet oder eine Behandlung nicht kontrolliert, dann sei dies bei einem todkranken Menschen möglich. Als Beispiele wurden genannt: keine Einleitung von wiederbelebenden Maßnahmen oder kein Verbinden mit einer Maschine zur künstlichen Beatmung, das Einstellen von Chemotherapie, Dialyse, Bestrahlung oder Operationen.

Mit der Zeituhr wird ein kontinuierlicher Prozess in einen diskontinuierlichen verwandelt. Die Zeitung Ynet bezeichnet dieses Verfahren, als "kreativ", weil es nirgendwo sonst Vergleichbares gäbe, bezweifelt aber, ob es wirklich ein Vorbild für die medizinische Ethik sein wird.