Kafka in Europa

Das Konto wird gesperrt, die Versicherung gekündigt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt und das alles mit dem Hinweis, man stehe auf einer Liste für Terrorverdächtige. Doch aus Sicherheitsgründen seien weitere Auskünfte nicht möglich

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Vor allem die Gründe, warum man denn nun auf diese ominöse Liste kam, dürfen dem Betroffenen auf keinen Fall genannt werden, was ihm auch die Möglichkeit nimmt, sich zu verteidigen. Es wahrlich kafkaesker Albtraum – doch er ist schon Realität in verschiedenen europäischen Ländern und auch in Deutschland.

Der im Berliner Stadtteil Neukölln lebende Mohammed H. gehörte plötzlich, wie die taz berichtete zu den Betroffenen. Weil sein Arbeitslosengeld nicht mehr überwiesen wurde, wandte er sich an das für ihn zuständige Jobcenter. Was er dort erfuhr, ließ ihn aus allen Wolken fallen.

"Sie sind ein so genannter Embargofall. Das heißt, dass sich Ihre Daten in einer Liste, in welcher terroristenverdächtige Personen geführt werden, befinden", wurde ihm von seiner Sachbarbeiterin schriftlich als Grund für die Sperrung der Geldzahlungen bestätigt. Weitere Informationen verweigerte man ihm jedoch. Der in Berlin geborene Deutsche mit arabischen Vorfahren hat nur eine vage Vorstellung, wie sein Name auf die Terrorliste gekommen ist. Er habe mit seinen Vater eine Neuköllner Moschee besucht, deren Imam ins Visier der Terroristenfahnder geraten war.

So aberwitzig sich diese vagen Verdachtsmomente im ersten Augenblick auch anhören mögen, so kann, wer an die Praxis des sogenannten Radikalenerlasses in den 70er Jahren denkt, eine gewisse Plausibilität erkennen. Damals mussten sich Lehramtskandidaten auf ihre Verfassungstreue befragen lassen, weil beispielsweise ihr Auto vor einer Kneipe geparkt war, in der auch Kommunisten verkehren, weil sie in eine Wohngemeinschaft mit Kommunisten bildeten oder einen Leserbrief in einer den Kommunisten nahestehenden Zeitung veröffentlichten. Bei der Jagd auf vermeintliche Islamisten ist es dann eben ein Moscheebesuch mit dem falschen Imam.

Der Geschäftsführer des für Mohammed H. zuständigen Jobcenters in Neukölln bestätigte denn auch gegenüber der taz, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt. "Wir zählen die Fälle nicht, aber das ist im Schnitt einer pro Woche. Also seit es das Jobcenter gibt, etwa 50 Fälle hier in Neukölln." Dass diese Praxis erst jetzt öffentlich wurde, dürfte mit der Angst vieler Betroffener zusammenhängen, durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit schnell stigmatisiert zu werden. Denn gemeinhin gilt als gefährlicher Islamist, wer auf einer solchen Liste steht.

So wurde dem in Hamburg auf seine Auslieferung nach Spanien wartenden Islamisten Mamoun Darkazanli (Dürfen sie oder dürfen sie nicht?; "Schlüsselfigur" von al-Qaida in Europa) jede finanzielle Unterstützung mit der Begründung gestrichen, er könnte damit terroristische Organisationen finanzieren. Auch seiner deutschen Frau wurde die Sozialhilfe gestrichen, weil sie damit Darkazanli helfen könnte. Diese von Juristen als Praxis des Aushungerns bezeichneten Erlasse wurden inzwischen allerdings zurückgenommen.

Pilotprozess in Dänemark

Doch auch in anderen europäischen Ländern werden massive Einschränkungen von persönlichen Rechten wegen des Eintrags auf Terrorlisten praktiziert. Betroffen sind vor allem politische Oppositionelle. Größere Aufmerksamkeit erhielt der Fall des im holländischen Exil lebenden philippinischen Kommunisten Jose Maria Sison.

Nicht nur seine Konten wurden gesperrt. Auch seine Bewegungsfreiheit wurde massiv eingeschränkt. Er muss nach Erklärungen seiner Anwälte quasi unter Hausarrest leben. Dabei hat Sison in Europa nie gegen ein Gesetz verstoßen. Doch er hat die maoistische Kommunistische Partei der Philippinen mitgegründet, die nach dem 11. September 2001 auf US-Terrorlisten kam. Niemand behauptet, dass die philippinischen Maoisten in die Anschläge involviert waren. Aber sie kämpfen gegen eine US-freundliche Regierung und das reicht als Begründung, um auf die Liste zu geraten.

Demnächst entscheidet erstmals ein Gericht in einem europäischen Land, ob man bestraft werden kann, wenn man Organisationen unterstützt, die auf einer solchen Terrorliste stehen. Dabei geht es um den Prozess gegen ein Mitglied der linken Gruppe Rebellion in Dänemark. Sie unterstützt unter anderem die auch bewaffnet agierenden politischen Gruppierungen FARC in Kolumbien und PFLP in Palästina. Beide Organisationen stehen auf der US- und der EU-Terrorliste. Deswegen gab es umfangreiche Fahndungsaktionen gegen dänische Antiimperialisten, die in der Festnahme eines Aktivisten von Rebellion gipfelten. Sein Computer wurde schon vorher beschlagnahmt. Im Februar 2006 soll gegen ihn der Prozess wegen Unterstützung von terroristischen Organisationen beginnen. Dieses europäische Pilotverfahren wird auch außerhalb Dänemarks genau beobachtet.

Juristen halten es für eine Gefährdung der Demokratie, wenn diese ohne juristisches Prozedere allein nach politischen Opportunitäten zustande gekommenen Listen als Grundlage für politische Verfolgung auch in Europa herhalten sollen.