Geheime Dienste mit öffentlichen Mitarbeitern

Wen schützen die Geheimdienste? Und wer schützt uns vor Geheimdiensten?

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Wer eine Straftat, ein Dienstvergehen, Ordnungswidrigkeit oder irgend etwas beliebiges, aber Aufsehen erregendes begeht oder Zeuge eines solchen Vorgangs geworden ist, sollte tunlichst der Führungsebene von einem der europäischen Geheimdienste angehören. Es sei denn, er möchte an den modernen Pranger des Internets gestellt werden.

Die Diskussionen um den BND-Einsatz im Irak, die Entführung von Pakistanis in Griechenland und deren Befragung durch britische Geheimdienste sowie weitere offensichtliche Rechtsverstöße durch nicht mehr ganz geheime Dienste zeigen, dass nicht nur Agenten gefährlich leben. Für Menschen, die mit Agenten in Verbindung stehen oder diesen zufällig begegnen ist die potentielle Gefahr größer.

Andererseits ist die Aufgabenstellung, zum Beispiel des Bundesnachrichtendienstes exakt definiert:

Die Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes als Informationsdienstleister bezieht sich auf das Ausland. Dabei bestimmen zwei Faktoren unsere Tätigkeit:

Die Beschaffung von Informationen über das Ausland, sofern diese von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind.

Die Auswertung dieser Information zu dem Zweck, die Ergebnisse über Entwicklungen im Ausland der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen.

BND: "Unser Auftrag"

Als staatliche Behörde beschäftigt der BND entweder Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Im Bundesbeamtengesetz wird in mehreren Paragraphen exakt beschrieben, wie sich ein Beamter der Bundesrepublik Deutschland zu verhalten hat. Ähnliche Bestimmungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes.

In den meisten westlichen Staaten gelten vergleichbare Rechtsbestimmungen, wobei die Quintessenz der Beamtenpflichten für fast alle Staaten durch einen Eid wie den deutschen Beamteneid zusammengefasst werden kann:

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

An Stelle der Bundesrepublik Deutschland kann nahezu jeder beliebige Staat eingesetzt werden.

Die Griechen schwören zum Beispiel:

Ich schwöre meine Treue zu Griechenland zu bewahren, der Verfassung und den Gesetzen zu folgen und ehrenhaft mit guten Gewissen meine Pflichten zu erfüllen.

Griechischer Amtseid

Die Kanadier haben eine ähnliche Regelung für ihren Amtseid:

I will truly and faithfully, according to my skill, ability and knowledge, execute the duties, powers and trusts placed in me as a servant of the Crown. Sworn/Affirmed by me,...

Public Service Oath Regulation

In freier Übersetzung:

Ich werde ehrlich und treu, gemäß meinen Kenntnissen, Fertigkeiten und Möglichkeiten meine Aufgaben erfüllen, meine Befugnisse wahrnehmen und das in mich gesetzte Vertrauen als Diener der Krone erfüllen.

Kurz: Alle öffentlichen, staatlichen Institutionen verlangen von ihren Angestellten ein Treuegelöbnis zum jeweiligen Staat, der geltenden Verfassung und den Gesetzen.

Daran ist im Grunde genommen nichts auszusetzen. Es ist doch beruhigend zu wissen, dass die Staatsdiener den gleichen Gesetzen unterworfen sind wie die Bürger. Es sei denn, sie heißen James Bond und besitzen die „Lizenz zum Töten“. Da die Todesstrafe aber in den meisten westlichen Staaten mit Ausnahme der USA abgeschafft ist, sollte es eigentlich keine Lizenz zum Töten mehr geben.

Wenn man aber als Brasilianer zu arabisch aussieht und in London U-Bahn fahren möchte, als Deutsch – Libanese nach einem Streit mit der Gattin etwas Luft schnappen möchte oder ein One Way Ticket nach Guantanamo gewonnen hat, wird man eventuell eine andere Betrachtungsweise haben. Pakistanis, die von Griechenland aus nach Hause telefonieren möchten, sollten dies tunlichst unterlassen. Es sei denn, sie möchten kostenlos eine Griechenlandrundfahrt mit „Holt mich hier raus, ich bin ein Star“-Einlage buchen.

Einzelfälle?

Aber dies sind, glaubt man der offiziellen Lesart nur Einzelfälle, verursacht durch individuelle Fehler der jeweiligen Beamten. Verursacht? Oder sind die Opfer schuld?

Im Fall des unglücklichen Brasilianers Jean M. verteidigen sich die Behörden damit, dass der Erschossene verdächtig ausgesehen habe und überdies in Eile gewesen sei. Es gibt offensichtlich in London niemanden, der sich auf dem Weg zur Arbeit verspätet. Außerdem waren die Beamten durch die Anschläge von London übersensibilisiert.

El-Masri wurde ganz einfach mit jemand anderem verwechselt. So etwas soll ja auch vorkommen. Schließlich hatte El Masri das Pech, einer moslemischen Glaubensrichtung anzugehören und in Deutschland zu wohnen. Ein Umstand, der mit einer simplen Logik auf die Attentäter des WTC-Anschlags verweist.

Die Pakistanis in Griechenland waren doppelt verdächtig. Einerseits gehörten sie seit ihrer Geburt zu den üblichen Verdächtigen. Denn heute ist jeder Moslem in einem westlichen Staat verdächtig. Andererseits haben sie nach den Londoner Anschlägen nach London telefoniert.

Jeder dieser Beispielfälle führte nach eingehender Untersuchung zu dem Schluss: Einzelpersonen können versagen, das ist klar. Die Stellungnahmen der staatlichen Stellen, gleich welcher Nationalität suggerieren uns, grob zusammengefasst: Das System der Geheimdienste selbst ist in Ordnung, schließlich wird Aufgabe der Staatdiener, der Staatsform und den Bürgern zu dienen, in den Amtseiden manifestiert. Alles ist genau wie es bereits Aristoteles (384-322 v. Chr.) postulierte:

Demokratie entsteht, wenn man nach Gleichheit aller Bürger strebt und die Zahl der Bürger, aber nicht ihre Art berücksichtigt

Trotz dieser aller guten Vorsätze gelten für die Geheimdienste der westlichen Hemisphäre andere Gesetze, und zwar nicht nur in bedauernswerten Einzelfällen. Vielmehr liegt der Fehler im System.

Wenn ein gemeiner Bürger oder ein allgemeiner (nicht geheimer) Staatsdiener eine Verfehlung oder irgend etwas Aufsehen erregendes begeht oder erlebt, wird in der Presse darüber berichtet, sofern es von öffentlichem Interesse ist. Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht, das in Deutschland gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert ist. Die USA, Frankreich, Österreich, kurz alle Staaten, die sich auf die Demokratie berufen haben ein Gesetz, das die Pressefreiheit garantiert.

Es ist egal, ob es sich um israelische Ministerpräsidenten handelt, die Österreicher die mit ihnen Geschäfte führen), entführte deutsche Archäologinnen oder ganz einfach Bürgermeister: Mitbürger werden beim Namen genannt und an den Pranger gestellt, auch ohne dass ihnen eine Straftat nachgewiesen worden ist. Gilt nicht nach Artikel 20, 28 Grundgesetz in der Bundesrepublik oder der Habeas Corpus Akte in den USA zunächst einmal eine Unschuldsvermutung, bis der betreffende Fall vor Gericht abschließend entschieden ist? Auch dieser Rechtsgrundsatz wird im Allgemeinen in allen demokratischen Verfassungen garantiert.

Der Presse-Pranger

Meistens gilt das Recht der Presse als höheres Gut als das Recht der Einzelperson. Selbst wenn der Name des oder der Beschuldigten nicht genannt wird, sind die von der Presse veröffentlichten Informationen meist ausreichend, um die betreffende Person eindeutig zu identifizieren. Ob Angehörige der angeprangerten Person von den Veröffentlichungen betroffen sind, interessiert leider nur wenige. Ob es in den betreffenden Fällen von journalistischem Interesse ist, dass Namen genannt werden, oder ob es sinnvoller ist lediglich einen Sachverhalt eindeutig zu schildern, wird selten hinterfragt.

In anderen europäischen Ländern stellt sich die Situation noch drastischer dar. So werden in Griechenland in der Regel alle Namen von verhafteten Personen, die im Verdacht stehen ein Kapitalverbrechen begangen zu haben, vollständig in der Presse veröffentlicht. Auch die Verwicklung in ein Ermittlungsverfahren kann dazu führen, dass der betreffende Bürger seinen Namen in Zusammenhang mit einer Straftat in der Zeitung lesen kann, obwohl er selbst nur als Zeuge geladen ist. Das gilt auch dann wenn er aufgrund eines Verwandtschaftsgrades rechtlich gar nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Schwester der aufgrund von Bestechungsvorwürfen international gesuchten und am 19. Januar 2006 in Paris verhafteten griechischen Untersuchungsrichterin kann sich sicher nicht über die Erwähnung ihres Namens und Aufenthaltsortes freuen. Immerhin hat die Zeitung „ta nea“ auf ein Foto der Schwester verzichtet. In der Zeitung „ta nea“ vom 19. Januar 2006 sowie auf der begleitenden Webseite der Zeitung sind darüber hinaus sowohl der Name als auch ein Foto eines Griechen veröffentlicht, der während eines Banküberfalls verletzt wurde. Dass die eigentliche Verurteilung durch ein Gerichtsverfahren noch nicht stattgefunden hat, interessiert niemanden. Dabei zählt „ta nea“ in Griechenland zu den seriösen Zeitungen.

Der Behörden-Pranger

In anderen Staaten wie den USA werden mittlerweile sogar durch Behörden mehr und mehr ehemalige Straftäter im Internet an den virtuellen Pranger gestellt. Dabei interessiert es die Behörden offensichtlich nicht, ob damit die Resozialisierung erschwert wird oder eventuell auch unschuldige Angehörige des unmittelbar Betroffenen in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Öffentlichkeit hat schließlich ein Recht auf Aufklärung!

Ganz anders stellt sich die Situation dar, wenn ein Geheimdienstmitarbeiter eine Verfehlung begeht, oder ganz einfach nur im Zusammenhang mit einem Skandal identifiziert werden kann. Hier erfährt der gemeine Bürger nur das, was die geheimen Dienste ihm mitteilen möchten. Oft wird dabei ein Mitglied des Geheimdienstes als Bauernopfer dargeboten, die eigentlichen Hintergründe bleiben jedoch stets unklar. Anders als bei der Darstellung normaler Vorfälle, die in keinem Geheimdienstzusammenhang stehen, werden Namen hier nicht nur beiläufig erwähnt. Es wird alles getan, um auf noch so abenteuerliche Weise eine Verbindung zwischen einzelnen Personen und einem Skandal herzustellen.

Ballermann im Irak

Der Spiegel veröffentlichte in seiner Onlineausgabe am 16. Januar 2006 einen Bericht über eine Strafanzeige gegen Unbekannt, die im Zusammenhang mit einem BND-Einsatz im Irak bei der Generalbundesanwaltschaft eingegangen war). Ebenfalls im Zusammenhang mit der BND-Tätigkeit im Irak erschien ein Kurzporträt über zwei Agenten, die dort im Frühjahr 2003 während des Irakkrieges einige private Rambo-Übungen durchführten). Dabei wurde auf das Dienstfahrzeug geschossen, um dessen Panzerung zu testen, Weingelage in der französischen Botschaft halfen, den trüben Alltag zu überwinden, kurz, die beiden führten ein Leben, dass durchaus in einen James Bond Film passt.

Einer der Agenten, Reiner M., ließ sich fotografieren, betrieb eine eigene private Homepage und zeigte sich Journalisten gegenüber redselig. Er erklärte im Ende 2005 dem ehemaligen Irak-Korrespondenten der ARD Jörg Armbruster gegenüber, dass er als Belohnung für seinen Irak-Einsatz nach Australien versetzt wurde. Kurzzeitig war sogar ein Screenshot seiner Homepage auf einer Fotostrecke des Spiegels zu sehen. Das betreffende Foto ist mittlerweile entfernt worden).

Jedes Schulkind mit minimalen Internetkenntnissen kann anhand der vom Spiegel veröffentlichten Daten die Identität des BND-Agenten enttarnen. Viele Blogger haben es getan. Selbst unter Bloggern ist die Enttarnung umstritten, doch den Bloggern vorzuwerfen, sie wären an allem Übel schuld ist übertrieben. Obwohl an sich die Blogger ein beliebtes Schimpfobjekt darstellen.

Ein Blick auf den Webseiteneintrag des australischen Auslandsministeriums über die deutsche Botschaft reicht aus, um Reiner M. zu identifizieren). Der Spiegel hat mittlerweile zwar das Foto mit der Website von Reiner M. aus der Fotostrecke entfernt. Enttarnt ist der Agent aber dennoch. Das gefährdet nicht nur ihn selbst, sondern auch seine Familie. Während in Berlin noch über den fälligen Untersuchungsausschuss diskutiert wird, weiß der Spiegel bereits, dass die Agenten wegen der Wahrung des Inkognitos nicht vor den Ausschuss treten müssen.

Erschreckend an diesem Fall ist, wie leichtfertig der Agent sich selbst und damit seine Mission als Staatsdiener in Gefahr gebracht hat. Hätte er nicht wissen müssen, dass Internetseiten nie wirklich verschwinden, sondern immer noch in Archiven zu finden sind? Hätte er als ausgebildeter Geheimdienstler nicht auf eine persönliche, private Webseite verzichten müssen?

Die Tätigkeit in einem Nachrichtendienst ist mit Einschränkungen verbunden:Mitarbeiter/-innen und ihre Familie dürfen keine Reisen in oder durch Länder unternehmen, in denen ihre persönliche Sicherheit nicht gewährleistet ist. Zudem sollten nach Möglichkeit keine privaten Kontakte dorthin bestehen.

BND: Allgemeine Hinweise für Bewerber/-innen

Spätestens seit den Ereignissen vom 11. September 2001 ist bekannt, dass Terroristen in der Lage sind, das Internet zu benutzen. Es ist leicht aus diesem Zusammenhang zu schließen, dass dies Reiner M. unbekannt war. Dass er einfach nicht der Richtige war. Kurz, der Agent hat versagt.

Ist es wirklich so? Denn wenn dieser allzu offensichtliche Schluss zutreffend wäre, dann müsste schleunigst ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Ausbildungsbedingungen und die Hierarchien des BND untersuchen. Reiner M. wurde von seinen Vorgesetzten als tauglich betrachtet, sonst hätte man ihm den Auftrag nicht geben dürfen.

Keine Intelligenz im Intelligence Service?

Sicher, das Vorgehen von Reiner M. zeugt nicht gerade von übermäßiger Intelligenz (Geheimdienst = Intelligence Service), musste dies aber vom Spiegel auf diese Art ausgenutzt werden? Der Spiegel hat in früheren Zeiten durchaus tiefere Einblicke in die Geheimdienste gestattet und sich als Kontrolleur der Geheimdienste verdient gemacht.

Die Spiegelveröffentlichung ist leider kein Einzelfall. Namen von einfachen Agenten wurden auch im Zusammenhang mit der Entführung, dem Verhör und der anschließenden Freilassung der Pakistanis in Griechenland genannt. Die Tatsache, dass durch die Presseveröffentlichungen „Agenten verbrannt“ werden, wurde von staatlichen Stellen angeprangert. Das eigentliche Thema rückte in den Hintergrund. Die Dementis des Innenministeriums Griechenlands hatten nun eine bessere Grundlage. Denn nun kann mit Verweis auf die staatliche Sicherheit eine weitere Veröffentlichung der Vorgänge einfach unterdrückt werden. Sicher, die Enttarnung von Agenten gefährdet die staatliche Sicherheit, aber unbeantwortet bleibt, wie die Agenten enttarnt wurden.

Ebenso wie das griechische Innenministerium hat auch das deutsche Außenministerium auf seinen Geheimdienstskandal reagiert. Der Verweis auf den „inszenierten Medienskandal“, mit dem Minister Steinmeier auf den BND-Skandal reagiert, kann durchaus mit einem ebenfalls aktuellen Statement des griechischen Innenministers verglichen werden. In der Tat ist es nicht erforderlich und dient keinem öffentlichen Interesse, Namen beteiligter Personen zu veröffentlichen. Der eigentliche Vorgang über den berichtet werden sollte, rückt durch die Personalisierung immer mehr in den Hintergrund.

Bauern-Agenten-Opfer

Der enttarnte BND-Agent im Irak ist offensichtlich kein Einzelfall. Augenscheinlich handelt es sich bei der Enttarnung um eine durchaus gängige Praxis der westlichen Geheimdienste. Mit dieser Taktik können die Dienste sich nachhaltig gegen weitere Untersuchungen wehren, und vom eigentlichen Thema ablenken. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Journalisten mit einem Teil der Story zufrieden geben und durch die Konzentration auf Namen, statt auf Fakten, handwerkliche Fehler begehen. Eine nachhaltige Kontrolle der Geheimdienste ist so nicht möglich). Vielleicht wird der Amtseid im Fall einer Geheimdiensttätigkeit ja bald ergänzt durch:

… und ich schwöre, dass ich für meine Behörde den öffentlichen Deppen spielen werde, sofern die Sicherheit der Behörde dies erfordert.