"Verdachtskriterien islamistischer Terrorismus"

Männer mit Vorliebe für Mietwagen, Stadtpläne und mehrere Handykarten: Im Internet ist ein Fahndungskatalog aufgetaucht, der dem BKA zugeschrieben wird

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Seit der Affäre um ein BKA-Geheimdossier über den islamistischen jordanischen Terrorführer Abu Musab al-Sarkawi, über das der Autor Bruno Schirra im Magazin Cicero berichtete, gelten beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden verschärfte Sicherheitsregeln. Nun ist in einem viel gelesenen Weblog trotzdem erneut ein brisantes Dokument aufgetaucht, das tief aus der Fahndungskiste der wichtigsten Polizeibehörde des Bundes zu stammen scheint. Es handelt sich um einen umfassenden, eine Seite langen Katalog, der die Ermittler mit "Verdachtskriterien" gegen potenzielle islamistische Terroristen versorgt.

Das Papier startet mit dem Hinweis, dass kein "Generalverdacht gegen bestimmte Gruppen" bestehe. Gleichwohl könne den aufgeführten Anhaltspunkten "in Kombination mit anderen Verdachtsmerkmalen" Bedeutung zukommen. Die Prüfsteine selbst beziehen sich nicht ganz trennscharf auf die Bereiche "relevante Personenkreise", "weitere Verdachtskriterien" und "(mögliche) mitgeführte Gegenstände/Unterlagen).

Das Raster, das sich aus den Kennzeichen ergibt, ist ziemlich weit gestrickt. Theoretisch könnten sich in dem damit aufgebauten Fahndungsnetz auch viele Unschuldige verfangen. Merkmale wie das "Tragen von relevanten Abzeichen oder Symbolen" wie "verschleierte bewaffnete Kämpfer oder Reiter" und "sich kreuzende Schwerter unterhalb eines Korans" mit arabischen Schriftzügen sind wiederum so offensichtlich, dass ihre Aufzählung eher überflüssig wirkt.

Die Augen offen halten sollen die BKA-Beamten gemäß dem Dokument mit Stand vom Juli 2005 konkret bei "vorwiegend 18- bis 45-jährigen Männern aus dem Nahen und Mittleren Osten, GUS, Nordafrika" und Südostasien. Frauen seien allerdings aus dem Raster auch nicht ganz auszuschließen, hält man sich in Wiesbaden offen für Eventualitäten. Verdächtig sind zudem muslimische "Konvertiten", auch wenn sie "deutsche Staatsbürger und Angehörige westlicher Staaten" sind. Ein "typisches Erscheinungsbild" wollen die BKA-Strategen nach den Erfahrungen mit den Anschlägen in London nicht nahe legen. Die potenziellen Terroristen könnten "traditionell muslimisch sowie westlich angepasst" auftreten.

Weitere Aufschlüsse über mögliche terroristische Aktivitäten verspricht sich das BKA von einer "auffälligen Diskrepanz" zwischen äußerem Erscheinungsbild und eigenen Angaben beziehungsweise der vorgefundenen tatsächlichen persönlichen Lebenssituation. Auch Brüche im Lebenswandel oder eine erhebliche Wesensveränderung wie eine "erkennbare Radikalisierung oder eine "gravierende Veränderung im äußeren Erscheinungsbild" im Vergleich etwa zu Fotos in Ausweisdokumenten sollen bei den Beamten die Alarmglocken schrillen lassen. Selbst die häufige Nutzung von Mietwagen oder Mitfahrzentralen sowie der Hinweis auf "spezielle Kenntnisse" etwa zum Führen von Flugzeugen oder Waffen beziehungsweise auch ein "technisches Studium" erscheint verdächtig.

Der Fahndungskatalog orientiert sich damit teilweise nach wie vor noch an den Vorgaben des BKA zur computergesteuerten Rasterfahndung, mit dem die Sicherheitsbehörden direkt nach dem 11. September "Schläfer" ausfindig machen wollten (Rasterfahndung in Deutschland).

Was nicht ins Reisegepäck sollte

Bei der Prüfung von Ausweisdokumenten sollen die BKA-Beamten insbesondere auf Visa und Sichtvermerke aus arabischen oder islamischen Staaten und Krisenregionen achten, die auf eine "häufige Reisetätigkeit" schließen lassen. "Auffällig häufig" seien Terrorverdächtige zudem mit italienischen und französischen gefälschten Dokumenten von Pässen bis zu Führerscheinen unterwegs, nährt das BKA diplomatische Streitigkeiten mit anderen EU-Ländern. Auch EU-Aufenthaltstitel können nach Ansicht der Bundesbehörde relativ einfach nach Vorlage gefälschter Papiere erlangt werden. Auffällig macht sich zudem, wer bisherige Ausweise verliert oder einen solchen Verlust vortäuscht und seinen Namen geändert hat. Mit Argusaugen blicken sollen die Fahnder ebenfalls auf Satellitentelefone oder "mehrere Mobiltelefone/Telefonkarten".

Wer ohne unfreiwillige Verzögerungen reisen will, sollte es tunlichst vermeiden, "mehrere, auch kopierte/'geklonte' Kreditkarten", Abrechnungen über deren Einsatz, Bankvollmachten, Kontounterlagen oder Überweisungsträger in Verbindung mit "größeren Mengen angeblicher Arzneimitteln" oder Propagandamaterial in Form von Videos oder "Abbildungen in Kampfmontur" mitzunehmen. Als typische Terroristenausrüstung können laut BKA selbst mitgeführte Reisetickets, Stadtpläne "mit markierten Örtlichkeiten" wie Flughäfen oder US-amerikanischen, britischen sowie jüdischen Einrichtungen und das Tragen von "Outdoor-Kleidung" gelten. Schwere Verdachtsmomente erregen ferner elektronische Bauteile, Nachtsicht- und Funkgeräte, chemische Substanzen nebst Zündmittel oder "Abschiedsbriefe und Testamente" im Gepäck.

Zur Abwehr von Gefahren für die innere Sicherheit durch Personen, die in diesem Raster hängen bleiben, empfiehlt das Bundeskriminalamt auf Basis der Strafprozessordnung sowie der jeweiligen Landespolizeigesetze die Dokumentation aller Feststellungen, eine Überprüfung der erhobenen Daten in vernetzten Auskunftssystemen sowie gegebenenfalls die Veranlassung einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Auch die zuständige Staatsschutzdienststelle soll benachrichtigt werden.

Debatte über die Pressefreiheit

Veröffentlicht hat den Katalog der Blogger "Fefe", der aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC stammt und in seinem viel besuchten politisch-technologisch orientierten Online-Journal auch ab und an gern "schöne Verschwörungslinks" aufgreift. Bei dem "ihm zugesteckten" gescannten BKA-Dokument hofft er zwar noch darauf, dass es sich um einen Scherz der "Titanic-Redaktion" handelt. Schließlich würden viele der aufgeführten Kennzeichen auch auf ihn selbst zutreffen, zumal er sich gerade noch einen Bart wachsen lasse. Gegenüber Telepolis betonte Fefe aber, dass er wenig Zweifel an der Authentizität des Papiers habe und ihm dessen Existenz aus dritter Hand bestätigt worden sei.

Die Publikation des als "VS ­ nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichneten Dokuments in einem Weblog dürfte die Debatte über die Ausdehnung der Pressefreiheit auf Online-Journale sowie den Streit über die Verwertung von Geheimdokumenten in den Medien allgemein weiter anheizen. Der frühere Bundesinnenminister Otto Schily hatte im Herbst während der Hochzeit der Cicero-Affäre erklärt, dass er "die Diskretion im Staat da, wo sie notwendig ist, auch durchsetzen" werde (Schilys (vorerst) letzter Kreuzzug). Investigativen Reportern warf er vor, sich "außerhalb der Gesetze" zu stellen. Wegen "Beihilfe zum Geheimnisverrat" seien alle Journalisten zu verfolgen, die sich geheime Papiere wie "eine Trophäe" ansteckten und damit die Arbeit des Staates behinderten. Die Äußerungen des SPD-Politiker waren von Medienvertretern, der Opposition und auch von Parteikollegen Schilys als schwerer Angriff auf die Pressefreiheit gerügt worden.

Der neue Fall zeigt, dass der scharfe Stil Schilys anscheinend auch nach dessen Abtritt noch gezielte Gegenreaktionen innerhalb von Sicherheitsbehörden auslösen kann und Geheimdokumente mehr oder weniger bewusst an die vernetzte Öffentlichkeit weitergeleitet werden ­ falls es sich nicht doch um einen Scherz erfindungsreicher Medienaktivisten handelt. Das BKA wollte beziehungsweise konnte sich im Verlauf des heutigen Dienstagvormittags gegenüber Telepolis nicht zu dem aufgetauchten Kriterienkatalog und seiner Echtheit äußern.