EU: Lohndumping mit Dienstleistungsrichtlinie

Gewerkschaften, Verbraucherverbände, Globalisierungsgegner und sogar die SPD protestieren

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Würde man den Handel mit Dienstleistungen in der EU liberalisieren, rechnet die EU-Kommission mit 33 Milliarden Euro Umsatzsteigerung und 600.000 zusätzlichen Jobs. Wachstum und Arbeit - das klingt wie Musik in den Ohren vieler Politiker und Wirtschaftswissenschaftler. Sie verkaufen deshalb die Dienstleistungsrichtlinie, über die am 16.Februar im Europäischen Parlament abgestimmt wird und die den freien Dienstleistungsverkehr ermöglichen soll, als ein Heilmittel gegen wirtschaftliche Stagnation und Massenarbeitslosigkeit.

Gewerkschaften und Globalisierungskritiker in vielen europäischen Ländern hingegen versprechen sich nichts von der so genannten Bolkestein-Richtlinie, benannt nach dem ehemaligen rechtsliberalen EU-Binnenmarktkommissar aus den Niederlanden. Im Gegenteil: Die Kritiker befürchten einschneidende Nachteile für Verbraucher, Sozial- und Lohndumping im nie gekannten Ausmaß und rufen zu europaweiten Protesten auf.

Schon heute steht es jeder Person und jedem Unternehmen frei, innerhalb der EU Dienstleistungen zu erbringen. Das Neue an der geplanten Richtlinie ist, dass mit ihr das "Herkunftslandprinzip" eingeführt wird. Das bedeutet, dass der Erbringer einer Dienstleistung den Rechtsvorschriften eines Landes unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und nicht den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er seine Dienstleistungen erbringt.

Die Dienstleistungs-Gewerkschaft Ver.di hält zum Beispiel folgendes Szenario für denkbar: Ein Billig-Discounter verlegt seinen Firmensitz nach Polen. Dort sind Löhne und Sozialabgaben niedrig, Arbeitslosengeld gibt es nur für sechs Monate und die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit liegt deutlich höher als in vielen anderen EU-Staaten. "Polnische Verkäuferinnen könnte der Discounter dann zu polnischen Löhnen und Arbeitsbedingungen auch in seinen EU-Filialen außerhalb Polens beschäftigen", so die Pressesprecherin Cornelia Haß. Das Lohngefüge in den alten EU-Ländern würde dann erheblich unter Druck geraten. Dort niedergelassene Unternehmen könnten sogar auf Personalagenturen oder Zeitarbeitsfirmen in den neuen EU-Mitgliedsstaaten zurückgreifen, die Arbeitnehmer zu dortigen Löhnen und Arbeitsbedingungen in die alten EU-Länder entsenden. Die Vermittlung über Agenturen würde dann nicht nur den Dienstleistungssektor betreffen, etwa im Einzelhandel, bei Sicherheitsdiensten, im Reinigungsgewerbe oder bei sozialen Diensten. "Dadurch lassen sich auch Produktionsarbeiten als 'Dienstleistungen' auslegen", befürchtet ver.di (http://www.verdi.de/kampagnen_projekte/eu-dienstleistungsrichtlinie).

Nach zahlreichen Protesten und Debatten im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments sind nun der Gesundheitssektor, Rechtsanwälte und die audiovisuellen Medien von der Richtlinie ausgenommen. Der Ausschuss fordert außerdem, dass das Arbeits- und Sozialrecht der Mitgliedsstaaten durch die Richtlinie nicht berührt werden dürfe. "Das ist nicht mehr als eine Absichtserklärung", sagt Ulla Lötzer, die für die Linkspartei im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sitzt (http://www.bundestag.de/mdb/bio/L/loetzul0.html). Der Lohndruck wäre damit nicht verhindert, denn das Zugriffs- und Kontrollrecht des Ziellandes wäre beim "Herkunftslandprinzip" stark eingeschränkt und der bürokratische Aufwand wäre ungeheuer. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten mit Dienstleistern müssten sogar kleine Gemeinden über einen juristischen Stab mit Kenntnissen in 25 Rechtssystemen und in zwanzig Amtssprachen verfügen. Noch schlimmer träfe es Verbraucher und Kunden, die sich bei Reklamationen an die Behörden des Niederlassungslandes wenden müssten.

Gewerkschaften und Verbraucherverbände laufen Sturm, sogar die SPD hat angesichts schlechter Umfragewerte angekündigt, Seite an Seite mit den Gewerkschaften gegen das "Herkunftslandprinzip" zu demonstrieren. "Es ist eine skurrile Vorstellung, dass die SPD gegen ihre eigene Politik auf die Straße geht", kommentiert Detlef Larcher vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac. Noch bei der Regierungsklausur Anfang des Jahres hatte sich die SPD gegenüber ihrem Koalitionspartner CDU bedeckt gehalten. Die CDU ist für das Herkunftslandprinzip. Der Koalitionsvertrag hält das Herkunftslandprinzip lediglich in seiner "bisherigen Ausgestaltung" nicht für "geeignet" und schlägt vor, den Text zu "überarbeiten".

Die Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie wären einschneidend und weitgehend: Mit dem Herkunftslandprinzip treten 25 nationale Rechtsysteme innerhalb eines jeden Mitgliedsstaates direkt miteinander in Konkurrenz. Ein Unternehmer kann sich künftig für das für ihn günstigste Recht innerhalb der EU entscheiden, in diesem Land seinen Hauptsitz registrieren lassen und danach in einem anderen Mitgliedsstaat zu den "Heimatbedingungen" tätig werden. Auch eine Mehrfachregistrierung ist möglich und die Linkspartei befürchtet, dass Unternehmen dann je nach Kalkül ein anderes Herkunftsland angeben werden.

Die großen Unternehmervereinigungen begrüßen die Dienstleistungsrichtlinie, der Bundesverband der Deutschen Industrie ebenso wie der europäische Unternehmerverband UNICE. Unterstützt werden sie von der liberalen Fraktion des Europaparlaments. Auch die meisten konservativen Abgeordneten gehören zu den Befürwortern – mit Ausnahme einiger Franzosen. Die Sozialdemokraten sind unentschlossen, Grüne und Vereinigte Linke sind grundsätzlich gegen diese Dienstleistungsrichtlinie. Es wird auf jeden Fall noch zahlreiche Änderungsanträge und Vorschläge für Ausnahmeregeln geben, über die am 16.Februar abgestimmt wird.

"Das Wort Herkunftslandprinzip ist im gesamten Text zu streichen", heißt es in einer Anmerkung des Binnenmarktausschusses, der stattdessen die Formulierung "Freizügigkeit der Dienstleistungen" vorschlägt. Doch mit dieser rhetorischen Kosmetik werden sich die Kritiker nicht zufrieden geben, die am 11. und 14.Februar in Strassburg und anderen Städten Europas gegen die Dienstleistungsrichtlinie demonstrieren.