Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Schnellstraße zum Auskunftsanspruch

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Während noch der Terror als Hauptbegründung für die gewünschte Vorratsdatenspeicherung (VDS) angegeben wird, dringt der Rechtsausschuss des Bundestags bereits auf die Absegnung einer Regelung, die die Daten auch bei Bagatelldelikten verfügbar machen würde. Der Weg zum direkten Auskunftsanspruch für die Musik- und Filmindustrie zeichnet sich ab.

Der Rechtsausschuss hat – gegen die Stimmen der Opposition - am 15. Februar dem Bundestag empfohlen, dem Antrag der Koalitionsfraktionen (16/545) für eine Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten in der EU zuzustimmen. Bei dem Entwurf des Gesetzes sollte u.a. dieser Punkt berücksichtigt werden:

Es werden hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Daten- arten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt; dies gilt insbesondere für die Speicherungsfrist von 6 Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.

Ein Denkmodell:

Es ist Dienstag und Hans W. schreibt in seinem Blog (welches nicht auf der eigenen Homepage liegt) eine harsche Kritik am Arbeitgeberverhalten der Firma X. Der Firmeninhaber liest dieses Blog und schreibt den Blogbetreiber an, welcher ihm die IP-Adresse des Hans W. gibt. Daraufhin kontaktiert der Firmeninhaber den Provider und lässt sich seinen Verdacht bestätigen: Hans W. ist der Kritiker. Gegenüber dem Provider hat er mitgeteilt, dass der beschriebene Sachverhalt eine üble Nachrede im Sinne des §187 Strafgesetzbuch darstelle und er beabsichtige, den Autor anzuzeigen. Hans W. erfährt von der Weitergabe nichts, jedoch erhält er innerhalb kurzer Zeit die Kündigung.

Dieses Szenario könnte schnell Wirklichkeit werden, wenn der vom Rechtsausschuss empfohlene "Kompromiss" in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung in ein entsprechendes Gesetz gegossen wird. CDU/CSU sowie die SPD dringen bereits seit einiger Zeit darauf, dass der auf EU-Ebene beschlossene Vorgaberahmen zur VDS nunmehr mit Inhalten, sprich nationalen Umsetzungen, gefüllt wird.

Doch was Deutschland umgesetzt wird, geht über die Vorgaben hinaus. So sollen nicht nur bei erheblichen Straftaten die Daten den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden, vielmehr soll dies auch bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten jedweder Art der Fall sein. Diese kleine Formulierungsänderung weitet die Zugriffsmöglichkeiten auf die durch die VDS entstandenen Datenberge erheblich aus. So kämen sowohl Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede als auch (ironischerweise) die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnis als Begründung für einen Zugriff auf die entstandenen Daten in Frage, genauso wie alle anderen (z.B.)im StGB aufgeführten Straftaten. Gleiches gilt natürlich für die auf Straftaten im Bereich Cybercrime.

Direkter Auskunftsanspruch für Rechteinhaber wartet im Hintergrund

Wer einen Schritt weiter denkt, kommt unweigerlich zu der Urheberrechtsrichtlinie. Eine Regelung wie sie z.B. in Litauen besteht, ist dann denkbar. "Am 26. April haben sich Verwertungsgesellschaften und Internet-Provider geeinigt, dass die Provider Kundendaten an die Verwertungsgesellschaften weitergeben. Der Text dieser Vereinbarung ist nicht öffentlich. Aber die IFPI (International Federation of Phonographic Industry) und die BSA (Business Software Alliance) sind mit von der Partie", berichtete der litauische Jurist Mindaugas Kiskis während der Wizards of OS 2005.

Eine solche Einigung wäre durch einen direkten Auskunftsanspruch dann nicht mehr notwendig, welcher nicht nur laut von den Rechteverwertern gefordert wird, sondern auch bereits vorgesehen. Die erforderlichen Daten auch zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in kleinem Stil würden durch die VDS entsprechend zur Verfügung stehen. Eine derartige Praxis würde auch die die Staatsanwaltschaft entlasten, die schon jetzt derart überfordert sind, dass sie in einer Empfehlung das Vorgehen je nach Menge der getauschten Musikstücke innerhalb von P2P-Netzen gestaffelt vorschlug. So würde die Staatsanwaltschaft nicht mehr wie bisher, die Daten ermitteln müssen, vielmehr hätten die Rechteinhaber dann selbst diese Möglichkeit.

Das Ende der freien Rede im Internet?

Wie das anfangs gegebene Beispiel erläutert, birgt dieses Prozedere nicht nur die Gefahr, dass persönliche Daten unkontrolliert in die Hände von Privatpersonen gelangen würden. Dies würde zu erheblichen Folgen für die Meinungsfreiheit im Netz führen. Wenn Kritiker bei jeder Meinungsäußerung fürchten müssen, dass ihre Anonymität bzw. Pseudonymität durch eine einfache Anfrage aufgehoben wird, so stellt dies eine Hürde dar. Mehr als bisher müsste man fürchten, dass kritische oder satirische Meinungen zu Benachteiligungen führen - ein Effekt, den man zum Beispiel bei den Folgen von privaten, nicht anonymen Blogs bereits erlebt (Kritik am Chef im Weblog führt leicht zur Kündigung). Die Grenze zwischen anonymen und nicht anonymen Blogs wäre dann aufgehoben und der Weg zu Sanktionen für Spötter, Kritiker etc. frei.

Eine anonyme Meinungsäußerung, welche im realen Leben zum Beispiel durchaus möglich ist, wäre so nur noch durch die Nutzung von Anonymisierern und Proxies etc. gewährleistet. Für technisch unbedarfte Nutzer schwebte dagegen stets das Damoklesschwert der Enttarnung über seinem Kopf bzw. das der negativen Effekte. Begründungen, warum jemand wissen möchte, wer etwas schrieb oder sendete, sind vielfältig - es können Rechtsverletzungen sein, dies ist aber nicht zwingend. Von der Enttarnung von Kritikern bis hin zur Enttarnung von Journalisten (die ein Pseudonym verwenden) oder der von Informanten ist es da nur ein kleiner Schritt.

Der Bürger - das komplettüberwachte Datenpaket

Die stets so harmlos klingende VDS, welche man mit "einer präventiven Komplettüberwachung des Telekommunikationsverhaltens aller Bürger Deutschlands" besser beschreiben könnte, ist laut Datenschützern weder mit der Unschuldsvermutung noch mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel vereinbar. Auf EU-Ebene wurde sie mit dem Argument der Terrorbekämpfung begründet und durchgesetzt, obgleich sich *Tausende von EU-Bürgern* (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12617/1.html), , Wirtschaftsverbände und Datenschützer gleichermaßen gegen sie aussprachen. Auch der Deutsche Bundestag hatte 2004 noch die Meinung vertreten, die VDS sei verfassungswidrig. Jetzt haben sich scheints die Ansichten gewandelt. Ein Antrag der FDP, der konstatierte, eine generelle Vorratsdatenspeicherung würde in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation eingreifen, wurde bei Zustimmung der Linksfraktion und der Bündnisgrünen von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ebenso erging es einem Antrag der Grünen. Er hatte ebenfalls die Freiheit des Telefonsverkehrs vor Zwangsspeicherungen gefordert.

Als das EU-Parlament dem "Kompromiss zur VDS" zustimmte und damit den Weg für sie freigab, sagte der Mehrheitsführer der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Herbert Reul, sinngemäß: Ohne uns wäre es noch schlimmer gekommen. Er beruhigte die besorgten Bürger unter anderem damit, dass ja "sichergestellt sei, dass nur Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung "schwerer Straftaten" Zugriff auf die Daten hätten". Dass dies nur ein Placebo gegen die begründeten Ängste der Bürger darstellte, zeigt sich jetzt umso deutlicher in Deutschland.