2006 - da sind wir völlig machtlos

Und keiner will es gewesen sein...

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Der Bundestag hat den Weg für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung freigemacht. Doch die Verantwortung hierfür weist man, ähnlich dem EU-Parlament, weit von sich und übt sich stattdessen in Machtlosigkeitskoketterie.

Mit fast allen Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag am Donnerstag, dem 16. Februar 2006, den Weg für die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland geebnet. Lediglich ein Abgeordneter, Siegfried Kauder, votierte dagegen, jedoch aus formalen Gründen. Die Bürgerrechte spielten bei seinem Entschluss keine Rolle.

Kritik von der SPD gab es lediglich durch den medienpolitischen Sprecher, Jörg Tauss, welcher sich in Machtlosigkeitsrhetorik übte und meinte, es handele sich eigentlich um einen "inakzeptablen Anschlag auf die Bürgerrechte in Europa", da die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung aber nun einmal umgesetzt werden müsse, gab er nichtsdestotrotz seine Stimme für den "Kompromiss" ab.

Dieser war im Vorfeld harsch kritisiert worden, da er die Zugriffe auf die zu speichernden Daten nicht nur bei den anfangs als Begründung genutzten schweren/erheblichen Straftaten gewährte, sondern auch bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten. Somit könnte die getroffene Entscheidung beispielsweise den Weg für die Musik- und Filmindustrie ebnen, zum direkten Auskunftsanspruch zu gelangen.

Ich halte das in der Tat für einen Anschlag auf Bürgerrechte und auf Datenschutz in Europa, der inakzeptabel ist; da stimme ich den Kritikern zu. Mit dieser Bewertung komme ich jetzt aber nicht weiter. Wir haben diese Richtlinie nun einmal umzusetzen. Würden Sie deswegen nicht auch konstatieren, dass sich hier etwas an der Lage geändert hat? Wir müssen eine Richtlinie umsetzen, ob sie uns gefällt oder nicht.

Jörg Tauss

Die Verantwortung für die Einführung der VDS in Deutschland wird von Herrn Tauss somit mehr oder minder elegant gen Brüssel abgeschoben. Ungeachtet der Tatsache, dass natürlich dennoch eine Gegenstimme oder Enthaltung möglich gewesen wäre, ist aber gerade bei der VDS das Ausmaß des Politik-Pingpongs zwischen EU und EU-Mitgliedsstaaten zu sehen, bei dem Tauss' Partei in diesem Fall eine erhebliche Rolle spielt.

Rückblick: 2002 – erlaubte VDS ist nicht genug

Das Ringen um die VDS in Deutschland begann 2002, als die EU, allen Stimmen der betroffenen Bürger, der Wirtschaft und auch der diversen Bürgerrechtsorganisationen und -initiativen zum Trotze die Weichen für diesen umfassenden Eingriff in die Privatsphäre eines jeden Telekommunikationsnutzers stellte. Die VDS war somit den EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, nicht jedoch zwingend vorgeschrieben.

Bereits einen Tag nach der Entscheidung in Brüssel begann man in Deutschland, die nunmehr genehmigte Maßnahme in eine gesetzliche Form zu gießen, der Bundesrat segnete dies ausdrücklich ab – diesmal war nicht der internationale Terrorismus, sondern der sexuelle Missbrauch von Kindern das Argument. Dem Bundesratsvotum folgte Widerstand durch Datenschützer und Wirtschaft, und letztendlich sprach sich der Bundestag ausdrücklich gegen eine Datenspeicherung aus, was er im Jahr 2005 übrigens erneut bestätigte.

Es war unter anderem Jörg Tauss, der zu jener Zeit forderte, Brigitte Zypriess müsse hinsichtlich der VDS zurückrudern. Die "sinnlose Anlage von Datenbergen" werde es weder mit der SPD-Bundestagsfraktion noch mit der rot-grünen Koalition geben, hieß es noch im Oktober 2004 von Herrn Tauss, der scharfe Kritik an der Justizministerin übte.

Die Justizministerin muss sich endlich über eines klar werden: Sie ist nicht mehr Otto Schilys weisungsgebundene beamtete Staatssekretärin, sondern als Ministerin die Hüterin der Verfassung und der Bürgerrechte.

Jörg Tauss, 2004

Rückblick: 2004/2005 – unbeirrt auf Kurs zur VDS

Nichtsdestotrotz verfolgen Otto Schily und Brigitte Zypriess weiterhin unbeirrt ihren Kurs Richtung VDS. Da auf nationaler Ebene keine "mandatory data retention" festgelegt worden war, war eine Änderung dieses Zustandes also notwendig. Auch führte man schon prophylaktisch die ersten Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen und impfte die EU-Abgeordneten entsprechend.

Und im Dezember 2005 war es dann soweit: das EU-Parlament gab seine Zustimmung zu einer Maßnahme, die Ende der 90er Jahre in der Enfopol-Arbeitsgruppe die ersten entscheidenden Fortschritte verbuchen konnte. Diese Tatsache entkräftet auch das Argument, dass eine Vorratsdatenspeicherung erst nach den Anschlägen des 11. September 2001 als Mittel gegen den internationalen Terrorismus in Erwägung gezogen wurde.

Das EU-Parlament, als Hüter der bürgerlichen Freiheiten für sein Engagement in Bezug auf die Flugpassagierdatenweitergabe ausgezeichnet, sah sich bereits nach seiner Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung in dieser Rolle und übte sich darin, die eigene Position als "Bastion vor Schlimmerem" zu propagieren. Dementsprechend reagierte man auf Kritik am Plazet

Wäre es nach dem Ministerrat gegangen, hätten wir jetzt ein Instrument, das die Speicherungspflicht für Daten auf drei Jahre vorschreibt, die unbeantworteten und erfolglosen Anrufe einbezieht, ebenso die aufgerufenen Internetseiten sowie die Bestimmung von Standortdaten zu Beginn und zum Ende einer Kommunikation, durch die ein Bewegungsprofil erstellt werden könnte. Hier haben die Abgeordneten vorgebaut.

Evelyne Gebhardt, 1/2006

Die Beruhigungen des EU-Parlamentmitgliedes Herbert Reul, dass nur Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung "schwerer Straftaten" Zugriff auf die Daten hätten, wurde bereits mit der Empfehlung des Rechtsausschusses ad absurdum geführt. Dort fand sich dann die kleine aber (un)feine Änderung, die VDS-Daten auch bei der Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung mittels Telekommunikation begangener Straftaten zu nutzen. Die Einschränkung auf erhebliche Straftaten entfiel diesbezüglich.

Der Jetztzustand: Vorratsdatenspeicherung auch bei Bagatelldelikten

Somit ist der Weg frei, die VDS-Daten auch bei Bagatelldelikten, welche durch Telekommunikation verübt wurden, einzusetzen. Und von allen Seiten wird die Verantwortung dem EU-Rat/der EU-Kommission zugeschoben, ohne das eigene Verhalten zu reflektieren. Die Möglichkeit, sich zu enthalten oder gar (und sei es nur aus Symbolikgründen) gegen eine Entscheidung auszusprechen, wird von denjenigen, die sich in der Machtlosigkeitsrhetorik üben, nicht einmal erwogen. Hätte das EU-Parlament nicht zugestimmt – was dann? Hätte man es nicht auf diese Auseinandersetzung, zugunsten der Bürgerrechte, ankommen lassen können? Und der Bundestag – war er wirklich nur der hilflose Büttel Brüssels, dem gar nichts anderes über blieb, als die Richtlinie umzusetzen?

Der (vorgeschobene) Fatalismus des Jörg Tauss ist es auch, der ein falsches Signal für diejenigen setzt, die sich gegen die VDS engagieren (wollen). Wenn schon der Bundestagsabgeordnete sich macht- und hilflos den "allmächtigen Richtlinien aus Brüssel" beugen muss, welche Chance hat dann der "kleine Bürger"?

Eben deshalb ist die derzeitige Rhetorik all jener, die der VDS zugestimmt haben, so leicht zu durchschauen. Hier wird Rückgratlosigkeit durch eine kokett zur Schau getragene Machtlosigkeit übertüncht. So wie das EU-Parlament hätte auch ein Jörg Tauss, genauso wie jeder andere an der VDS zweifelnde Abgeordnete, die Möglichkeit gehabt, eindeutig Stellung zu beziehen. Kauder hat dies getan – nicht aus den Gründen, die die Datenschützer und Bürgerrechtler vertreten – und zeigte, dass es geht. Dass es anderen nicht möglich war, auch wenn sie gegen die VDS waren, dürfte wenig schwer zu interpretieren sein.

Die VDS ist in Deutschland abgesegnet und hierbei haben sowohl der EU-Rat, das EU-Parlament als auch Tauss' Parteimitglieder Otto Schily und Brigitte Zypriess und auch Jörg Tauss eine Rolle gespielt; die Unterschiede liegen lediglich in der Passivität oder Aktivität des Einzelnen. Wirklich machtlos aber war niemand, auch wenn es momentan chic erscheint.