Proteste gegen Aufhebung des Kündigungsschutzes

Der französische Regierungschef hat die Wogen nicht glätten können. Hintergrundartikel zu den Auseinandersetzungen in Frankreich über die neuen Arbeitsverträge

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Der große Häuptling der Gallier hat also gesprochen. Aber wohl nur die wenigsten überzeugt, die nicht ohnehin die Weisheit seiner Entschlüsse bewunderten. Die Kritiker jedenfalls sind im Nachhinein noch kritischer geworden, die Schwankenden bleiben genauso schwankend. Und die Protestfront, die sich in den Vorwochen abzuzeichnen begann, scheint eher noch in ihren Absichten bestärkt und näher zusammenzurücken. Es geht um den umstrittenen neuen Arbeitsvertrag, den so genannten Contrat première embauche (CPE) oder „Ersteinstellungs-Vertrag“, hinter dem sich nichts Anderes verbirgt als eine Etappe unter mehreren beim Abbau des gesetzlichen Kündigungsschutzes.

Der französische Premierminister Dominique de Villepin hielt dazu am Sonntag Abend eine rund zwanzigminütige Ansprache während der Abendnachrichten des privatisierten ersten Fernsehkanals TF 1. Dies ist in Frankreich, wo die abendlichen Nachrichtensendungen um die 40 Minuten dauern, nicht unüblich. Sein Auftritt nahm die Form eines Gesprächs mit der als regierungsnah geltenden, prominenten Fernsehjournalistin Claire Chazal an, das sich hauptsächlich durch annehmlich präsentierte Gefälligkeitsfragen auszeichnete. An einer Stelle lobte die Journalistin ihn gar explizit: «Vielen Dank, Ihre Bemühungen um Aufklärung waren dringend notwendig, es besteht ein Erklärungsdefizit... » Auch diese Form von Gefälligkeitsinterview gehört zu den recht üblichen Gepflogenheiten, denn Präsident Jacques Chirac, unter dessen Fittichen sich die Karriere de Villepins weitgehend abspielte, lässt sich gerne in ähnlicher Form von diesem Sender interviewen. Den das jetzige Staatsoberhaupt übrigens dereinst selbst als Premierminister (1987) an den Konzernchef und «Betongiganten» Martin Bouygues verkaufen ließ...

„Er hat nichts Substanzielles zur Sache geäußert, das neu wäre“, lautet die überwiegende Reaktion nach dem Auftritt des Regierungschefs. Rafiq ist etwa dieser Auffassung, ein Angestellter der Universität Paris-III (Censier) und Bibliotheksmitarbeiter. Zusammen mit einigen Studenten harrt er am frühen Sonntagabend in der Kälte vor der durch Bereitschaftspolizisten umstellten und auf unbestimmte Zeit geschlossenen Sorbonne aus:

Das ist nichts anderes als ein schlechter Versuch der ‘Kommunikation’, in dem Sinne, wie die Unternehmen dies verstehen. Also der Werbung für ein bereits feststehendes Produkt. Zu Veränderungen an seinem Projekt ist der Premierminister nicht bereit. Und sehen Sie mal, wie nervös er jedes Mal reagiert, wenn Nachfragen von Claire Chazal zu seinen persönlichen Ambitionen kommen! Er, der schon von einer Präsidentschaftskandidatur träumte... Hochnervös antwortet er: ‘Es geht nicht um mich, stellen wir Personen hintenan. Es geht um das allgemeine Interesse (intérêt général), um das nationale Interesse’. Und auch: ‘Ich liebe Frankreich, ich liebe die Franzosen.’ Das ist nur lächerliches Pathos!

Auch seitens der Gewerkschaften zeigt man sich zum selben Zeitpunkt wenig überzeugt. „Der Premier hat sich als Brandstifter betätigt, und jetzt ist er nicht dazu fähig, den Feuerwehrmann zu spielen“, lautete etwa die Einschätzung von Jean-Claude Mailly, Generalsekretär des drittgrößten französischen Gewerkschaftsbunds FO (Force Ouvrière). Nirgendwo zollt man dem Premierminister zusätzlichen Kredit nach seiner Ansprache.

Die Universität Paris-VIII (Saint-Denis) im Streik. Foto: Bernard Schmid

De Villepins „neue Garantien“

Dieser sprach zwar von „neuen Garantien“ für die abhängig Beschäftigten, die künftig in Form eines Sondervertrags vom Typ CPE eingestellt werden. Deren Natur ließ er aber im Wesentlichen offen, denn ihre Aushandlung solle „den Sozialpartnern“ überlassen bleiben. Letzteren wird freilich nicht die Entscheidung über die Einführung oder Nichteinführung des neuen Sondertyps von Arbeitsvertrag überlassen, sondern sie sollen lediglich am Rande neue, zusätzliche Bestimmungen hinzufügen können.

Ansonsten kündigte de Villepin vor allem Dinge an, die am Bestehenden oder am Geplanten nichts ändern. So soll der CPE, also der neue Arbeitsvertrag für Jugendliche und junge Erwachsene, bei dem der Kündigungsschutz während der ersten beiden Jahre entfällt, zwar ohne Abstriche eingeführt werden. Aber künftig soll alle sechs Monate eine „Bilanz“ seiner Anwendung gezogen werden, so de Villepin. Auf diesem Wege wurde freilich bisher noch keine soziale Verschlechterung eingeschränkt oder verhindert.

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Einführung des CPE können die Hauptbetroffenen, die in Form dieses Vertrages eingestellt werden, künftig während zweier Jahre nach Eintritt in ihr Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Dies ist die zentrale Bestimmung der neuen Gesetzgebung, die demnächst in Kraft treten soll, nachdem die parlamentarischen Debatten darüber am 9. März abgeschlossen worden sind. Jedenfalls sofern sich nicht allzu starke soziale Widerstände dagegen manifestieren und dies noch verhindern.

An dieser absolut im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehenden Regel will Premierminister de Villepin derzeit auch nichts ändern. Denjenigen, die tatsächlich auf der Basis dieser neuen Bestimmung „gefeuert“ werden, möchte der Regierungschef lediglich hinterher eine neue Garantie in Aussicht stellen: Während dreier Monate sollen sie durch die Arbeitsagentur (ANPE) Fortbildungsmaßnahmen finanziert bekommen. Das ändert an ihrer Lage freilich nicht viel, jedenfalls gegenüber einer Situation, in der die Hauptbetroffenen ohnehin arbeitslos gewesen wären. Eine gewisse Verbesserung bedeutet dieser Schritt lediglich für jene, die vor dem Abschluss „ihres“ CPE noch nie in einem anderen Arbeitsverhältnis standen und daher bislang kein Anrecht auf einen formellen Arbeitslosenstatus mit entsprechender Unterstützung hatten. Aber für sie könnte sich die Existenz des neuen Sondervertrags als zusätzliche Hürde erweisen, die sich zwischen sie und das Erreichen eines angestrebten „Normalarbeitsverhältnisses“ schiebt.

Auch nichts an der strukturellen Prekarität, die mit dem Verschwinden des Kündigungsschutzes während der ersten beiden Jahre einher geht, wird ein anderer Vorschlag de Villepins ändern: Er möchte einen référent schaffen, also eine institutionalisierte „Bezugsperson“, an die sich der oder die junge Beschäftigte während der kündigungsschutzlosen Phase ihres Arbeitsverhältnisses wenden kann. Zu denken wäre etwa an eine spezielle Ansprechperson in den Arbeitsagenturen. Doch was soll dies bewirken? Solange der Arbeitsverträg hält, würde ihr Rat nicht benötigt. Und sobald er durch den Arbeitgeber aufgekündigt wird, was er auf der Basis eines Contrat première embauche jederzeit und vor allem ohne Angabe von Gründen können wird, steht der oder die Hauptbetroffene kaum anders dar als jeder andere Arbeitslose auch.

Die mit Abstand größte der insgesamt fünf oder sechs französischen Studentengewerkschaften, die UNEF (Union nationale des étudiants de France), reagierte ihrerseits prompt auf die Rede de Villepins, indem sie einen neuen „Aktionstag“ ankündigte. Am Dienstag dieser Woche ruft sie daher zu neuen Straßenprotesten auf. Dieser neue Mobilisierungstermin fügt sich in einen Aktionskalender ein, in dem ohnehin größere Mobilisierungstermine im Laufe der Woche geplant waren: Am Donnerstag wird ein weiterer Protest- und Demonstrationstag der Studierenden gemeinsam mit den Oberschülern hinzukommen. Und am Samstag dieser Woche folgt ein Aktionstag der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft, zu dem die unterschiedlichen Gewerkschaftsbünde (von der sozialliberalen CFDT über die ex-kommunistische CGT bis hin zu den linksalternativen Basisgewerkschaften SUD-Solidaires) gemeinsam aufrufen.

Anti-CPE-Plakat. Foto: Bernard Schmid

Die Vorgeschichte des Contrat première embauche

Doch worum geht es überhaupt bei dem Konflikt um den CPE oder „Ersteinstellungs-Vertrag“? Zunächst einmal ist dieses Vorhaben der konservativ-liberalen Regierung, das als neuer Plan gegen die hohe französische Jugendarbeitslosigkeit verkauft wird, nur ein weiterer Meilenstein in einer Entwicklung, die früher begonnen hat. Und die möglicherweise in naher Zukunft alle abhängig Beschäftigten betreffen wird. Der Regierungschefs sprach in Ende Januar erschienenen Interviews bereits von einem Zeitraum bis zum Juni dieses Jahres, in dem man zu einem contrat unique (Einheits-Arbeitsvertrag) vorstoßen werde. Das bedeutet, dass daran gedacht wird, jene Erfahrungen auf alle abhängig Beschäftigten auszudehnen, die jetzt durch die Anwendung von Sonderverträgen gesammelt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Idee, den Kündigungsschutz für bestimmte Perioden des Arbeitsverhältnisses abzuschaffen.

Die Aushebelung der Kündigungsschutzregeln fing also nicht mit dem CPE an. Davor gab es bereits den CNE (Contrat nouvelle embauche) oder „Neueinstellungs-Vertrag“, der am 2. August 2005 unter Umgehung des Parlaments eingeführt wurde. Es handelte sich dabei um eine ordonnance, also eine Art Notverordnung, wie die französische Verfassung sie vorsieht. Dieses Prozedere erlaubt es der jeweils amtierenden Regierung, am Parlament vorbei dringliche Bestimmungen zu verabschieden, die der Erfüllung einer Reihe bestimmter vorab definierter Ziele dienen müssen.

Im Hochsommer vorigen Jahres, mitten in der Urlaubspause, während derer in französischen Großstädten kaum Proteste organisiert werden können, wurden so sechs Notverordnungen auf einen Schlag verabschiedet. Ihre Hauptbestimmungen betreffen einerseits die französischen Arbeitslosen, die höherem Druck unterliegen sollen - etwa durch die Ausweitung des Arsenals an Sanktionen (vom monatelangen bis zum definitiven Entzug der Unterstützungsleistung), die den Arbeitsagenturen zur Verfügung stehen sollen. Andererseits wurde eben der CNE eingeführt, also ein Arbeitsvertrag, der eine zweijährige kündigungsschutzlose Periode nach Antritt einer neuen Arbeitsstelle beinhaltet. Dieser Contrat nouvelle embauche betrifft die abhängig Beschäftigten in den kleinen und mittleren Betrieben bis zu 20 Mitarbeitern.

Bis dahin hatte der Arbeitgeber, der einen Beschäftigten neu einstellte, die Auswahl zwischen zwei Vertragstypen. Er konnte einen unbefristeten Vertrag (CDI) abschließen, den er unter Angabe von Rechtfertigungsgründen, also aus einem betriebsbedingten oder aus einem personenbezogenen (d.h. verhaltens- oder personenbedingten) Motiv, aufkündigen kann. Falls der Rechtfertigungsgrund durch das Arbeitsgericht nicht akzeptiert wird, so schuldet der Arbeitgeber eine Abfindungszahlung, aber nach dem französischen Recht in der Regel keine Weiterbeschäftigung. Anders ist dies, wenn die Kündigung unter Verletzung eines Grundrechts erfolgte, d.h. etwa aufgrund eines rassistischen Motivs, aufgrund legaler gewerkschaftlicher Betätigung oder Ausübung des Streikrechts ausgesprochen wurde. Und der Arbeitgeber kann einen befristeten Vertrag (CDD) eingehen, wenn er voraussichtlich nur einen vorübergehenden Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften hat. Bei dem CDD hat der Arbeitgeber den Vorteil, dass er den Endpunkt des Arbeitsverhältnisses von vornherein festlegen kann. Aber im Gegenzug darf er den Vertrag nur aus einem besonders wichtigen Grund (etwa einem schweren disziplinarrechtlichen Verstoß des Lohnabhängigen) vor Ablauf der vereinbarten Dauer kündigen.

Nunmehr kommt also ein neuer Vertragstyp hinzu, den der Arbeitgeber wählen kann, der so genannte „Neueinstellungsvertrag“ oder CNE. Er erlaubt es dem (mittelständischen) Arbeitgeber, einen Lohnabhängigen einzustellen, aber ohne Angabe von Rechtfertigungsgründen innerhalb der ersten beiden Jahre des Beschäftigungsverhältnisses zu entlassen. Angeblich soll sich dies beschäftigungsfördernd auswirken, da, so die Regierung, die mittelständischen Betriebe auch bei Arbeitskräftebedarf bisher keine Neueinstellungen vorgenommen hätten, "weil sie die Beschäftigten sonst nicht mehr loswerden konnten". Diese Behauptung ist jedoch insofern absolut unzutreffend, als auch bisher der unbefristete Arbeitsvertrag bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen aufgekündigt werden konnte. Und dazu gehörte nach geltender Rechtsprechung auch die „Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens“.

Gérard Filoche ist hauptberuflich als Arbeitsinspektor tätig. Die französischen Arbeitsinspektoren sind ein besonderes Beamtenkorps, das über die Einhaltung der geltenden Arbeitsgesetze zu wachen hat und dazu notorisch zu schwach mit Personal ausgestattet ist. Im Sommer vorigen Jahres hatte Filoche in der Zeitschrift des linken Parteiflügels der französischen Sozialisten, D & S (Démocratie et socialisme), dazu einen beeindrucken Artikel verfasst (vgl http://www.legrandsoir.info/article.php3?id_article=2473). Darin schildert er die längerfristig zu erwartenden Konsequenzen wie folgt:

„Wenn ein abhängig Beschäftigter unbezahlte Überstunden verweigert, dann kann er ’gefeuert` werden. Wenn ein abhängig Beschäftigter sich vor Ablauf der zwei Jahre zur Wahl der betrieblichen Vertrauensleute (Anm.: délégués du personnel, diese Vertrauensleute werden in den Betrieben mit mindestens 10 Beschäftigten durch das Personal gewählt) bewirbt, dann kann er ebenfalls ’gefeuert´ werden. Wenn er seinem Patron missfällt, dann kann er von heute auf morgen ´rausfliegen’, ohne dagegen klagen zu können.

Missfallen erregen, das kann aus allen möglichen Gründen erfolgen - aber in den meisten Fällen deswegen, weil jemand seine Rechte geltend macht, auf den geltenden Tarifvertrag hinweist, auf den gesetzlichen Arbeitsbedingungen besteht, auf seine Würde besteht, nicht Gewehr bei Fuß steht. Was ist, wenn der Patron ihn seinen Kaffee kochen lässt, ihn um die Erledigung von Arbeiten bei ihm zu Hause bittet oder Arbeiten, für die er nicht ausgebildet ist, um Samstags- oder Sonntagsarbeit, ihn 12 Stunden am Stück am Arbeitsplatz bleiben lässt, ihn auffordert, Spesen nicht abzurechnen oder nicht in die Gewerkschaft einzutreten, keine Politik zu machen und nicht an der Wahl zum Arbeitsgericht teilzunehmen...? Wenn der Beschäftigte sich beschwert, ist er draußen. Keine schriftliche Angabe von Gründen ist erforderlich, also kann es auch keinen Prozess geben (...).

Der Villepin-Vertrag eröffnet also eine ’rechtsfreie Zone’, da der Beschäftigte während zwei Jahren, zwei mal 365 Tagen, jeden Abend beim Zu-Bett-Gehen nicht weiß, ob er am nächsten Abend noch eine Arbeit hat. Und am Vorabend des 730. Tages wird er erst recht zittern: Selbst wenn er sich zwei Jahre lang mächtig ins Zeug gelegt hat, kann der Arbeitgeber ihn feuern und einen anderen (‘Neubeschäftigten’) nehmen...“

Nach bisher vorliegenden Angaben wurden vom August 2005 bis im Januar dieses Jahres bereits 303.900 Arbeitsverträge vom Typ CNE abgeschlossen. Andere, bisher noch undetaillierte Informationen sprachen vergangene Woche von insgesamt 350.000 abgeschlossenen CNE. Keinerlei Angaben liegen hingegen bisher dazu vor, wieviele von diesen Arbeitsverhältnissen daraufhin schon wieder durch die Arbeitgeber aufgekündigt worden sind, wie sie es ja nun jederzeit ohne Angaben von Gründen tun können. Die „Abbrüche“ solcher Beschäftigungsverhältnisse werden schlicht nirgendwo statisch erfasst.

Studenten der Sorbonne im Ausstand. Foto: Bernard Schmid

Juristischer Kampf

Gegen die Einführung des CNE, die überraschend und inmitten des „Sommerlochs“ erfolgte, haben damals keinerlei Stra?enproteste stattgefunden. Die Gewerkschaftsverbände haben vor dem Verfassungsgericht gegen seine Einführung geklagt, wurden jedoch abgewiesen. Dennoch gehen die juristischen Auseinandersetzungen munter weiter, und die beiden großen Gewerkschaftsverbände CGT und CFDT bereiten eine Serie von Musterprozessen zum Thema vor.

Diese könnten den Urhebern des neuen Vertragstyps und den Arbeitgebern, die ihn eifrig zu nutzen begonnen haben, noch einiges Kopfzerbrechen bereiten. Denn zwar erlaubt es der neue Vertragstyp dem Arbeitgeber, eine Kündigung des Arbeitsvertrags ohne Begründung auszusprechen. Aber vor einem Arbeitsgericht muss er sich dennoch rechtfertigen und also auch Kündigungsgründe angeben, falls es zu einem Prozess kommt, denn es existiert eine Grenze des „Rechtsmissbrauchs“ (abus de droit). Dies bedeutet: Während dem Arbeitgeber grundsätzlich per Gesetz auch das „Recht“ zuerkannt wird, das Arbeitsverhältnis jederzeit abzubrechen, so darf er dieses Recht nicht „missbrauchen“. Dies entspricht dem alten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung, bevor in den Jahren 1973 und 1975 die spezifischen Regelungen zum Kündigungsschutz (zur personenbedingten bzw. zur betriebsbedingten Entlassung) verabschiedet worden sind. Dorthin fällt die rechtliche Situation nun für die abhängig Beschäftigten ohne spezifischen Kündigungsschutz, etwa nach Abschluss eines CNE, zurück. Dies kann man als schweren historischen Rückschritt betrachten; denn der Beginn des Anstiegs der Massenarbeitslosigkeit ab den frühen 70er Jahren hatte zum damaligen Zeitpunkt nach Ansicht des Gesetzgebers eben dafür gesorgt, dass die bisherige Regelung nicht länger ausreichte. Dennoch erlaubt auch die faktische Rückkehr zum alten, überholten Stand des Rechts nicht „alles“: Nicht jeder Willkürakt ist vom Gesetz gedeckt!

Von vornherein illegitim wird der vom Arbeitgeber verfolgte Zweck, wenn er in einer rechtswidrigen Diskriminierung (rassistischer, homophober, gewerkschaftsfeindlicher Natur) besteht. Hat der Arbeitgeber einen solchen Zweck verfolgt, kann er zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden. Illegitim ist der vom Arbeitgeber verfolgte Zweck, der zum Bruch des Beschäftigungsverhältnisses führte, auch dann, wenn er beispielsweise darin bestand, eine schwangere Lohnabhängige zu entlassen, um die Bestimmungen zum Mutterschutzes zu unterlaufen. Oder wenn der Bruch des Arbeitsverhältnisses deshalb erfolgte, weil der abhängig Beschäftigte genötigt werden sollte, unbezahlte Überstunden zu unterlaufen, und der Mitarbeiter daraufhin gefeuert wurde, sobald er den ihm zustehenden Lohn einforderte. Beides ist genau so vorgekommen, wie die Wirtschaftszeitung La Tribune und die Pariser Tageszeitung Libération (vom 17. bzw. 27. Februar) berichteten. Nur handelt es sich natürlich für die abhängig Beschäftigten um ein Beweisproblem: Sie müssen erst einmal nachweisen, dass die nicht begründete Kündigung durch den Arbeitgeber einen solchen rechtswidrigen Zweck verfolgte. Sofern es zum Prozess kommt, wird jedoch ein begründeter Ausgangsverdacht genügen, um den Arbeitgeber zu zwingen, seine Beweggründe offen zu legen – damit er klarmachen kann, dass er andere als die vermuteten rechtswidrigen Zwecke verfolgt.

Einen ersten juristischen Erfolg gegen einen Arbeitgeber, der den CNE zu ähnlichen erpresserischen Zwecken einsetzen wollte, konnte ein Lohnabhängiger am 21. Februar 2006 vor dem Arbeitsgericht von Longjumeau (einer Vorstadt südlich von Paris) erzielen. In diesem Falle wurde pikanterweise nicht erst der Bruch des Arbeitsverhältnisses, sondern bereits der Abschluss des prekären Vertrages vom Typ CNE als solcher für rechtsmissbräuchlich befunden. Denn der abhängig Beschäftigte war zuerst durch einen Kleinbetrieb in Form eines „normalen“, unbefristeten Arbeitsvertrags eingestellt worden. Im August 2005 wurde dieses Arbeitsverhältnis dann gekündigt, um denselben Lohnabhängigen in derselben Struktur (d.h. unter Nutzung des Namens und Briefkopfs eines anderen Kleinbetriebs, dessen Leitung und Personalabteilung aber mit jener des ursprünglichen Arbeitgebers identisch war) wieder einzustellen. Aber dieses Mal in Form eines CNE mit zweijähriger Kündigungsmöglichkeit ohne Begründung. Am 30. August 2005 wurde dieser CNE dann seinerseits aufgekündigt, natürlich ohne Angabe von Rechtfertigungsgründen.

Das Arbeitsgericht kam zu der Auffassung, dass bereits der Abschluss des CNE rechtswidrig war. Da er in Wirklichkeit die Umwandlung eines bestehenden, unbefristeten Arbeitsverhältnisses in ein permanent-prekäres Beschäftigungsverhältnis verkleidete, war der Vertragsschluss demnach durch berechtigte Interessen des Betriebs zu rechtfertigen. „Der Arbeitgeber hätte einen Mitarbeiter in Form eines unbefristeten Vertrags oder, falls es darum ging, Arbeitnehmer während der Urlaubsperiode im August zu vertreten, auch per Zeitvertrag einstellen können“ und also müssen, heißt es in dem Urteil. Der ungerechtfertigt entlassene Lohnabhängige erhielt eine Entschädigung in Höhe von 17.500 Euro zugesprochen.

Hochinteressant sind die Reaktionen der Arbeitgeber sowie der für Unternehmen tätigen Rechtsanwälte. Diese haben nämlich nunmehr, nach dem Urteil von Longjumeau, schon wieder halbwegs die Nase voll von den neuen Verträgen. Die überall wiederkehrende Formulierung lautet, die Politik habe durch ihre Erfindung in Gestalt des CNE die Arbeitgeber „in trügerisches Rechtssicherheit“ gewogen. Dies kann nur bedeuten, dass man dort anscheinend tatsächlich träumte, nun wirklich „alles“ ungestraft machen zu dürfen! Zu viel Rechtsunsicherheit, zu ungewisse Konsequenzen berge dieser CNE in sich, befand etwa die Vereinigung von Unternehmensjuristen „Avosial“ anlässlich einer Pressekonferenz am 22. Februar.

Auch die Chefin des wichtigsten französischen Arbeitgeberverbands MEDEF, Laurence Parisot, zeigte sich kurz darauf nach eigenen Worten „reserviert“, ohne deswegen „rotes Licht“ signalisieren zu wollen. „Denn wir haben immer gesagt, dass es nicht gut ist, spezifische Lösungen für bestimmte Bevölkerungsteile zu finden“, also etwa für die Beschäftigten in Kleinbetrieben oder nunmehr, mit dem geplanten neuen Vertragstyp, für die unter 26-Jährigen. Die neue Strategie des Arbeitgeberlagers lautet deswegen, es sei besser, schnell zu einer Ausdehnung der neuen Regelungen auf alle Beschäftigtengruppen zu gelangen. Das bedeutet die Umgestaltung des unbefristeten Arbeitsvertrags, also des „Normalarbeitsverhältnisses“ selbst.

Die geläufigste Vorstellung dazu, die auch in einem Dokument der OECD von Anfang Februar verbreitet wird, lautet dazu: Die Instabilität des Arbeitsverhältnisses soll in der Anfangsphase ein allgemeiner Zustand werden. Die Kündbarkeit der Verträge ohne Nennung eines Rechtfertigungsgrunds soll also für alle Beschäftigten gelten. Mit zunehmender Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und proportional zu ihr soll diese Instabilität dann abnehmen. Dies bedeutet aber letztendlich wohl nur, dass ab einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren die Abfindungen im Falle einer Kündigung höher ausfallen sollen.

Dass seine Regierung über die Schaffung eines solchen „Einheitsarbeitsvertrags“ (contrat unique) nachdenke, der das allgemeine „Normalarbeitsverhältnis“ problematischer gestalten würde, bestätigte Premierminister Dominique de Villepin im Januar. Le Monde und Le Nouvel Observateur druckten am 26. Januar dieses Jahres entsprechende Äußerungen von ihm ab.

Salamitaktik oder taktischer Fehler?

Insofern betrifft die neue Regelung, die im August die Gestalt des CNE für die Mitarbeiter von Kleinbetrieben annahm und jetzt alsbald vom Contrat première embauche für die unter 26-Jährigen gefolgt werden soll, nicht nur diese beiden Gruppen. Anders als die große Koalition in Deutschland, die im Oktober vorigen Jahres ebenfalls die Abschaffung des Kündigungsschutzes während der ersten beiden Jahren eines Arbeitsverhältnisses beschlossen hat, geht man in Frankreich bisher „scheibchenweise“ vor. Erst die eine Gruppe, dann die andere, und wenn die Dritten drankommen, dann ist es bereits zu spät, da ihr Protest zu isoliert wäre...

Doch die Salamitaktik hat nicht nur ihr Gutes, auch aus Regierungsperspektive. Denn nun fühlt sich die jüngere Generation ganz besonders benachteiligt, wenn sie zwei Jahre lang der Willkür der Arbeitgeber aus Angst vor jederzeitiger Kündbarkeit unterstellt werden soll. Selbst der sozialdemokratische Parteivorsitzende und damit „Oppositionsführer“, François Hollande, normalerweise eine wandelnde Schlaftablette, machte sich dieses Argument der Jugendfeindlichkeit im Februar im Parlament zu eigen: „Sie haben Angst vor der Jugend, Monsieur de Villepin!“, schleuderte er damals dem Premierminister entgegen.

In der Nacht vom 9. auf den 10. Februar war das Gesetz über den Contrat première embauche nach 43stündiger Marathonsitzung verabschiedet worden, unter Abwesenheit der Oppositionsabgeordneten, die sich mittlerweile ins Bett gelegt hatten. Denn sie hatten nicht für möglich gehalten, dass die konservative Mehrheit ihren Beschluss noch mitten in der Nacht durchdrücken würde. Das gesamte Gesetzespaket, in dem die Regelung zum CPE enthalten ist und das auf den trügerischen Namen „Gesetz für die Chancengleichheit“ hört, wurde an den darauffolgenden Tagen seinerseits unter Rückgriff auf undemokratischen Sonderbestimmungen verabschiedet.

„Die Jugend ist es, die die Welt bei annehmbarer Temperatur hält“, hatten ein paar Studierende der Sorbonne auf der Dienstagsdemo auf ihr Protestschild geschrieben, als sie am 7. März an einer Protestdemonstration in Paris teilnehmen. An jenem Tag gingen in der Hauptstadt an die 100.000, und frankreichweit fast eine Million Menschen gegen das CPE-Projekt auf die Straße. Auf der Rückseite hieß es: „Wenn der Jugend kühl wird, dann klappert die Welt längst mit den Zähnen.“ Das bedeutet so viel: Die jüngere Generation ist noch am wenigsten resigniert und lässt sich nicht alles gefallen.

Diese jüngere Generation bewies aus demselben Anlass auch ihre Fantasie beim Organisieren sozialer Widerstände. Das als solches harmlos klingende Kürzel CPE (für „Ersteinstellungs-Vertrag“) zum Beispiel gab dazu Anlass, in vielfältigster Form durchdekliniert zu werden. „C wie chômage (Arbeitslosigkeit), P wie précarité (Ungewissheit) , E wie exploitation (Ausbeutung)“ tönte es überall aus den Demonstrationszügen – in Paris nicht anders als in Toulouse oder Lyon, von wo Originaltöne und Ausschnitte aus den Demos über das öffentliche Radio übertragen wurden, das mit deutlicher Sympathie über die Proteste berichtete.

Die studierende Jugend ihrerseits ist dazu entschlossen, ihren Protest auch auf andere soziale Kategorien auszudehnen. Anlässlich der jüngsten Versammlung der „Nationalen Streikkoordination der Studenten gegen den CPE“, die an diesem Wochenende im westfranzösischen Poitiers tagte, beschloss die Koordination eine Namensänderung. Poitiers bildet momentan eine der Hochburgen des Protests: Für die dortigen studentischen Vollversammlungen erwiesen sich sämtliche Hörsäle der örtlichen Universität zu klein und die protestierenden Studierenden zogen mit 3.000 Personen in das örtliche Rugby-Stadium um, um dort ihre Vollversammlungen abzuhalten.

Durch die von den Delegierten am Wochenende angenommene Namensänderung wird die studentische Koordinationsstruktur nun zur Nationalen Koordination aller Jugendlichen, Studierenden, jungen Arbeitenden und Prekären gegen den CPE. Im selben Zeitraum sind in den vergangenen Wochen auch die intermittents du spectacle, die ungesichert Beschäftigten des Kulturbetriebs, mal wieder sehr aktiv geworden. Denn die regressive „Reform“ vom Juni 2003, die ihnen den Zugang zu sozialer Absicherung verengt und teilweise abschneidet, wird derzeit neu verhandelt und soll so bis 2008 fortgeschrieben werden. Seit Wochen wurden mehrere Theater etwa auch in Paris besetzt, Vorführungen abgesagt, Demos und Aktionen durchgeführt. Ähnlich wie im Frühsommer 2003, als landesweit zahlreiche Kulturfestivals aufgrund dieses „Aufstands der Kulturschaffenden“ ausfielen oder vorab abgesagt werden mussten. Die Studierenden rufen nunmehr ausdrücklich die intermittents zur wechselseitigen Unterstützung herbei.

Ferner scheinen auch andere Beschäftigtengruppen derzeit, im Zuge der Anti-CPE-Bewegung, in Bewegung gekommen zu sein. Aus Marseille verlautet, dort sei es nach einem Konflikt um eine Kündigung im größten Fastfoodrestaurant der Kette Quick in der Stadt zu Arbeitsniederlegungen gekommen. Eine Streikwelle erfasst demnach zur Zeit sämtliche Quick-Niederlassungen von Marseille.