Endgültiger Freispruch - mit Warnung vor unbedachten Nachahmern

Schlusspunkt im Strafverfahren wegen Nazi- und Splatterlinks gegen Alvar Freude

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Verbreitet der Bürgerrechtler, Mediendesigner und Medienkünstler Alvar Freude nun gewaltverherrlichende Dokumente sowie holocaustleugnendes Material und wirbt er mit Nazisymbolen für das Wiedererstarken von NSDAP-Nachfolgeorganisationen? Das jedenfalls warf ihm zwei Mal vor dem Amts- und Landgericht Stuttgart die dortige Staatsanwaltschaft vor und drohte massiv (Berufsverbot für Mediendesigner?).

Der erste Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigte im Wesentlichen das Urteil des Landgerichtes, wies die Revision ab und setzte damit einen Schlusspunkt unter den Prozess. Allerdings bekräftigte der vorsitzende Richter, dass man im Normalfall durch Setzen eines Hyperlinks für die angelinkte Seite und alle Unterseiten hafte und dass jeder Einzelfall gesondert zu betrachten sei. Im Falle Alvar Freude spräche allerdings der Zweck der staatsbürgerlichen Aufklärung eindeutig gegen eine Strafbarkeit.

Auch der Ansicht des Landgerichts Stuttgart, dass die Fotos von rotten.com nicht gewaltverherrlichend und jene Links damit straflos seien, schloss sich der Richter in seiner Begründung an. Es sei nämlich nicht eindeutig gegeben, dass die dort gezeigten Ekelfotos nach Gewalteinwirkung entstanden seien – viele Fotos zeigen verstümmelte Unfallopfer oder Obduktionen.

Das Amtsgericht Stuttgart hatte Freude 2004 zu einer Geldstrafe (Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörung dummer Juristen?) verurteilt, weil er auf odem.org und freedomfon.info Hyperlinks zu Webseiten gelegt hatte, die die beanstandeten Materialien enthielten. Das Landgericht Stuttgart entschied dann 2005, Odem.org sei eine Dokumentation zeitgeschichtlichen Geschehens – nämlich der Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf (Düsseldorf will Sperrung amerikanischer Websites durchsetzen, 1:0 für Büssow ?, Verpflichtung zur Zensur?).

"FreedomFone" wiederum, bei dem angeboten wird, nach Anruf einer (inzwischen nicht mehr existenten) 0190-Nummer eventuell „in China oder Nordrhein-Westfalen gesperrte Webseiten" vorgelesen zu bekommen, FreedomFone sei eine klar erkennbare Satire und falle unter die Kunstfreiheit. Beide Angebote seien also von den Beschränkungen frei, unter der Gewaltdarstellungen, Hakenkreuze oder Holocaustleugnung normalerweise stünden.

Ein drittes Mal befasste sich in Stuttgart nun ein Gericht mit der leidigen Sache. Diesmal war es das Oberlandesgericht, das über das Revisionsbegehren der Staatsanwaltschaft zu entscheiden hatte. Die nämlich sah – wie aus der Revisionserwiderung von Freudes Anwalt zu schließen ist – weder Freudes aufklärerische Absicht noch das verzerrend Übertreibende an der FreedomFone-Satire. Der Staatsanwalt hatte dabei in keinem der Prozesse versucht, Freude andere rechtsradikale Aktivitäten nachzuweisen und hatte außerhalb des Prozesses vor Journalisten sogar zugegeben, dass er Freude nicht für einen Neo-Nazi halte.

Doch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft verfolgt generell auch „linken" Einsatz von Hakenkreuzen und eröffnet Verfahren auch gegen Leute, die durchgestrichene Hakenkreuze oder Hakenkreuze in Mülleimern als Aufnäher tragen. Ob man durch Verschweigen wirklich die Neonazis eindämmt und rassistische Gewalt verhindert, bleibt offen.