Die Angst des Broadcasters vor dem roten Knopf

Heimisches Mitschneiden rückt wieder ins Fadenkreuz der Plattenindustrie

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Die ältere Generation kennt es noch: mit dem Tonbandgerät vor der wöchentlichen Hitparade oder dem Wunschkonzert sitzen und seine Lieblings-Songs mit dem flinken Finger auf Band bannen. Nostalgie und in der MP3-Generation längst vergessen: "Ich will alles, und das sofort" – wer will heute noch warten, bis „sein“ Lied läuft? Nachdem die Tauschbörsen mittlerweile kriminalisiert werden, obwohl auch der frühere Plattentausch auf dem Schulhof die Plattenbranche nicht ruiniert hat, wird das "Mitschneiden" plötzlich wieder interessant – und verfolgt.

Wir schreiben den 5. Juli 1975. Thomas Brennicke sendet die wöchentliche Hitparade im dritten Radioprogramm des bayerischen Rundfunks. Im ganzen Land sitzen die Schüler mit Kassettenrekordern und Tonbandgeräten am Radio, weil sie kein Geld für Platten haben. Es hält sie auch nicht ab, dass Thomas Brennicke auf Wunsch der Plattenindustrie in jedem Song hineinredet und auch zusätzliche "Tonbandaufnahmen ruinieren unsere Künstler"-Jingles eingespielt werden: Die illegalen Aufnahmen im Schutz der eigenen Wohnung wollen einfach nicht abreißen.

Deshalb hat die Plattenindustrie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundespost die eigentlich dem Auffinden von Schwarzsehern und vor allem Schwarzsendern (Piratensender) dienenden Peilwagen so umgerüstet, dass diese die Frequenz der Löschoszillatoren in den Tonbandgeräte empfangen können. Damit werden nun während der wöchentlichen Hitparade die Straßen abgefahren, und wo ein Tonbandgerät im Einsatz registriert wird, strahlt ein Störsender, dessen Baupläne der BND aus der Ostzone (Stichwort: „RIAS-Killer“) ohne Zahlung einer Lizenzgebühr entwendet hat, auf allen Frequenzen von Bayern 3 ein ekelhaft jaulendes Signal aus, bis das entsprechende Tonbandgerät abgeschaltet ist.

Bedauerlicherweise stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass selbst für die kleinsten Ortschaften nicht genügend Funkmesswagen zur Verfügung stehen, um alle Übeltäter von ihrem schändlichen Tun abzuhalten. Um das Ganze zu vereinfachen, strahlt der Sender Bayern 3 deshalb ab sofort während der aktuellen Hitparade anstelle der Plattenaufnahmen selbst vorbeugend den Störton ab. Mit dem Mitschneiden ist es vorbei und wer wissen will, wie Platz Nummer 1 wohl geklungen hat, muss nun einen Plattenladen aufsuchen.

Da es nun nicht mehr notwendig ist, die Titel im Radio komplett auszuspielen, werden in der Stunde Sendezeit ab sofort nicht mehr nur die zehn erfolgreichsten Hits Deutschlands plus zwei Neuvorstellungen präsentiert, sondern gleich deren vierzig, unterbrochen nur von den kurzen Störsignal-Sequenzen. Dass nun alle Titel ziemlich gleich klingen, mache nichts, denn in ein paar Jahren wäre das so oder so der Fall, so ein Zukunftsforscher der Plattenbranche.

Absurd? Es hätte so kommen können. Hätte? Es wird so kommen. Vielleicht nicht mehr für den heutigen UKW-Rundfunk, aber für zukünftige digitale Verbreitungswege. Ob DAB, Satellit, Kabel oder Webcast: Rundfunk wird inzwischen immer mehr digital verbreitet. DAB und Satellit bieten dabei mindestens UKW-Qualität, über den ARD-Radiotransponder (Von oben kommt was Gutes auf die Ohren) ist sogar eine Qualität weit über gewöhnlichen MP3-Dateien möglich. Nur die Webcasts sind zumindest in Deutschland von eher niedriger Qualität, die teils mehr an Mittelwelle als UKW erinnert und je nach Auslastung des Netzes auch mit Aussetzern übersät ist. Doch das hält jene, die sich nicht der Strafverfolgung durch die Tauschbörsennutzung aussetzen wollen, nicht davon ab, auch hier mitzuschneiden. Manche Software wirbt sogar damit, die Titel eines Webradios automatisch auseinander zu schneiden und einzeln abzuspeichern.

Etliche Webradios gehen bereits gegen diese Musikdiebe vor: Sie müssen ja für jeden Hörer teure Übertragungskapazität bereitstellen. Wenn am Lautsprecher jedoch niemand sitzt und die Werbung oder wenigstens die launigen Kommentare des Discjockeys hört, sondern das mühsam zusammengestellte Programm lediglich als billiger Steinbruch für eine MP3-Sammlung dient, macht dies den Webcaster nicht unbedingt glücklich. Wer also mit einem Client zuhört, der auch das Mitschneiden erlaubt oder gar speziell dafür bekannt ist, Webradio-Programme für private Musiksammlungen auszuschlachten, fliegt raus: der Webcaster kappt die Verbindung.

Bezahlangebote wie das in Deutschland von Premiere unter der aktuellen Bezeichnung "Premiere Music Studio" ausgestrahlte Music Choice, also Musik-Spartenprogramme ohne Werbung, stehen den Jugendlichen normal zwar aus Kostengründen eher nicht zur Verfügung, sind aber zum Aufbau einer eigenen Musiksammlung durchaus attraktiv, weil die Titel ebenso wie auch bei manchem normalen Rundfunkprogrammen angezeigt werden. Wer sich in diesem Zusammenhang darüber ärgert, dass die Titelanzeige immer etwas hinterher hinkt: dies ist Absicht; die Musikindustrie will es so, damit niemand lässig zum Tonbandgerät marschieren kann, wenn sein Lieblingstitel im Display erscheint.

Dass einige DAB-Radios und Satellitenreceiver mit Festplatte inzwischen allerdings auch zwischen den letzten 20 Sekunden und zwei Stunden laufend zwischenspeichern können und es daher im Gegensatz zu früher überhaupt kein Problem ist, einen Titel, der einen interessiert, auch dann noch vollständig aufzunehmen, wenn er bereits längst läuft, sorgt beim Käufer für Freude, doch nicht bei den Plattenfirmen. Um DAB macht man sich dort mangels Verbreitung zwar noch keine großen Sorgen, wohl aber um die Satellitenausstrahlungen. In den USA soll es deshalb nun nach dem Patriot Act auch noch den Perform Act (Platform Equality and Remedies for Rights Holders in Music Act of 2006) geben: Hier sollen digitale Broadcaster zusätzliche Abgaben an die Plattenindustrie zahlen, um diese für die Gefahr möglicher Mitschnitte finanziell zu entschädigen.

Das Blaupunkt DAB-Autoradio Woodstock DAB 54 nimmt auf Knopfdruck bereits zuvor gepufferte Daten auf MMC-Karten auf (Bild: Blaupunkt)

Im Analogzeitalter war dies eigentlich mit den ohnehin anfallenden Lizenzgebühren für Rundfunkabstrahlung (in Deutschland GEMA und GVL) abgedeckt, doch seitdem alles digital wird, kommt offensichtlich jeder auf die Idee, trotz der deutlich preiswerteren digitalen Verbreitung noch zusätzliche Gebühren verlangen zu wollen. „Wenn ich ein Gerät sehe, dass es dem Konsumer gestattet, die einzelnen Musikstücke in einer Satellitenausstrahlung zu identifizieren, aufzunehmen und zu archivieren, dann nenne ich dieses Gerät einen Ipod und den Satellitensender, der so etwas erlaubt, einen Download Service", so Edgar Bronfman Jr., Vorsitzender der Warner Music Group.

Sirius Satellite Radio hat hierbei in voreilendem Gehorsam bereits Verträge mit der Plattenfirmen ausgehandelt, um sich mit seinem Receiver S-50 keinen Ärger einzufangen, der genau dieses bietet. Der Konkurrent XM Satellite Radio weigert sich dagegen, eine derartige zusätzliche Gebühr zu bezahlen, obwohl es auch hier Geräte wie den Pioneer Inno und den Samsung Nexus gibt, die MP3-Aufnahmen ermöglichen.

Bei der Empörung der Satellitenbroadcaster wird aber übersehen, dass dieses neue Gesetz auch digitale terrestrische Angebote wie DAB oder DVB-T, digitale Kabelangebote und eben auch alle Webradios treffen würde. Die EFF warnt deshalb, dass mit seinem Inkrafttreten alle offenen MP3-Streams illegal würden und nur noch mit Digital Rights Management (DRM) geschützte Formate zulässig wären. Einschlägige Webradioempfänger wie der Terratec Noxon (Funk-Webradio für die HiFi-Anlage) hätten damit ebenso ernsthafte Probleme wie Apples Itunes, da Apple weder für Real- noch Windows-Media-Lizenzen zahlen wird und das Ipod-eigene AAC-Format bislang nicht als Stream angeboten wird. Zukünftig wäre dann Webradio hören nur noch an Windows-PCs möglich und Mitschnitte, wenn überhaupt, nur noch manuell und analog erlaubt – so wie einst bei der Hitparade…