Großbritannien hat die größte Gendatenbank der Welt

Auch die Genprofile von vielen Kindern und Unschuldigen werden trotz zweifelhafter Erfolge in der britischen Gendatenbank unbegrenzt lange gespeichert

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Unter der Blair-Regierung hat sich Großbritannien zu einem fortgeschrittenen Modell des modernen Überwachungsstaates entwickelt. Auch wenn man in manchen Dingen „zurück“ liegt, beispielsweise in Bezug auf Personalausweis oder der Meldepflicht, beeilt man sich den Abstand aufzuholen, während man weiterhin eine Pionierrolle etwa bei der der Antiterror-Gesetzgebung, der Überwachung mit Videokameras oder dem Ausbau der Gendatei spielen will. Dort werden zunehmend auch Genprofile von Unschuldigen gespeichert.

Eigentlich wäre es ganz im Sinne einer transparenten Überwachungsgesellschaft, wenn die Behörden die Genprofile von allen Menschen hätten, die in einem Land wohnen und dorthin einreisen. Natürlich hatten britische Polizisten den Vorschlag für eine wahrhaft nationale Gendatenbank auch bereits geäußert (Die Wünsche der Kontrolleure), der Direktor der Police Superintendents Association of England and Wales (PSAEW) denkt auch schon einmal laut über eine internationale Datenbank nach und meint, eine nationale Datenbank mit den Genprofilen aller Bürger wäre auch gut zur Abschreckung. Damit könnte man dann Spuren an einem Tatort mit den Daten abgleichen und hätte so eine Anzahl von Personen, die zumindest dort gewesen sind. Unschuldige, so heißt es dann immer, hätten ja nichts zu befürchten, dafür aber würde die Aufklärung von Straftaten in die Höhe schießen. Speichelproben, Haare oder auch Hautreste, die bei Fingerabdrücken zurückgelassen werden, reichen aus, um eine Genanalyse durchzuführen.

Seit Einführung der nationalen Gendatenbank NDNAD 1995 hat man sich stetig darum bemüht, den Kreis derjenigen, deren Profile aufgenommen werden, zu erweitern (Britische Regierung will Nationale Gendatenbank der Polizei erweitern). Das ist in Deutschland nicht anders (Ausweitung der Gentests geplant). Seit 2004 kann die britische Polizei nach einem Gerichtsentscheid auch das DNA-Profil von Unschuldigen unbegrenzt lange aufbewahren (Ein weiterer Schritt zu einer umfassenden nationalen Gendatenbank). Lordrichter Brown meinte damals, dass die Vorteile einer umfassenden Gendatenbank so groß und die Einwände so geringfügig seien, dass man der Sache der Menschenrechte besser dienen würde, wenn man die Datenbank weiter ausbauen würde: "Je größer die Datenbank, desto weniger wird gefordert werden, die üblichen Verdächtigen festzunehmen." Im Augenblick kann die Polizei von allen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, ein Genprofil anlegen, das nicht gelöscht werden muss, wenn die Person unschuldig ist oder keiner Straftat überführt werden konnte.

In der britischen nationalen Gendatenbank waren Ende 2005 die genetischen Profile von über 3,4 Millionen Menschen gespeichert, 34 Prozent aller Profile stammen von Personen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, 2,1 Prozent von unter 14-Jährigen (Stand März 2005), 82 Prozent übrigens von Männern. Sowohl absolut als auch relativ zur Bevölkerung kann sich Großbritannien damit rühmen, wie der Independent anmerkt, die größte Gendatenbank zu haben. 5,2 Prozent der Bevölkerung sind in der Datenbank gespeichert, in der EU sind es 1.13 Prozent. Bei 5 Prozent aller gemeldeten Straftaten wurden an den Tatorten Genproben genommen – Tendenz steigend mit sinkenden Kosten. Ein Bericht für das britische Parlament warnt, dass mit dem Ausbau der Gendatenbank auch die Wahrscheinlichkeit falscher Identifizierungen wachse, vor allem wenn an Tatorten nur unvollständige Genproben genommen werden können und die Zahl der miteinander Verwandten ansteige.

Mindestens 180.000 Genprofile von Personen sind in der nationalen Datenbank gespeichert worden, die vor 2001 hätten gelöscht werden müssen. Fast 140.000 dieser Genprofile kommen von Personen, die weder angeklagt noch verwarnt worden sind. Von den 120.000 gespeicherten Genprofilen von Personen, die vorübergehend festgenommen, aber nicht angeklagt wurden, stammen 24 Prozent von ethnischen Minderheiten, die aber nur einen Anteil von 8,5 Prozent der Gesamtbevölkerung stellen. Auch die Genprofile von Zeugen von Straftaten oder von Angehörigen von Opfern geraten in die Datenbank. Normalerweise bleiben die Daten dort lebenslang gespeichert. Die Polizei rechtfertigt die weitere Speicherung damit, dass 5 Prozent davon mit Proben von Tatorten verbunden werden konnten und sich auf 13.000 Straftaten, davon 570 schwere, bezogen hätten. Eine Verbindung habe mit 3.000 Straftaten bestanden. 2004/2005 konnten allerdings nur 0,35 Prozent aller aufgeklärten Straftaten allein durch Genproben gelöst werden, bei insgesamt 0,8 Prozent war der Vergleich von Genproben hilfreich. Die Aufklärungsquote wächst aber, wie GeneWatch moniert, mit dem steigenden Datenbestand nicht an. Allein 2005 wurden 500.000 neue Genprofile gespeichert.

Wie der Independent berichtet, befinden sich unter den gespeicherten Genproben bereits über 50.000 von Minderjährigen, gegen die weder eine Anklage erhoben noch eine Strafe ausgesprochen wurde. Das Innenministerium hatte zuvor nur von 24.000 gesprochen, aber nicht erwähnt, dass bei weiteren 27.000 eine Genprobe genommen wurde, als sie noch minderjährig waren. Insgesamt wurden von 700.000 Minderjährigen Genprofile erhoben. Von zahlreichen 10-14-Jährigen wurde, auch wenn sie keiner Tat schuldig waren, ohne Einverständnis der Eltern ein Genprofil angelegt.

Eine Studie der University of Lancaster erhebt Kritik, dass damit die Minderjährigen für ihr Leben stigmatisiert sein könnten. Oppositionspolitiker verlangen, dass die DNA-Profile der Unschuldigen, allen voran die der Kinder, wieder gelöscht werden. Das Innenministerium wiederholt das Mantra, dass Unschuldige nichts zu befürchten haben. Tony Lake, der Vorsitzende des Strategiebeirats der nationalen Gendatenbank, versucht Bedenken zu zerstreuen, da die Datenbank zur Aufklärung diene und daher nicht nur aus Profilen von verurteilten Straftätern bestehe. Das sei nur ein Missverständnis. Überdies sammle man die Daten nicht heimlich, ein Ethikkomitee überprüfe die Datenbank und es gebe Sicherheitsprüfungen, so dass das Genprofil nicht alleine zur Überführung von Tätern verwendet werde.