Genetische Sippenhaft

Die genetische Verwandtschaftsanalyse könnte die Aufklärung von Verbrechen unterstützen, doch wiegen die Vorteile die Nachteile auf?

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DNS-Untersuchungen kommen zur Untersuchung von Tatorten, an denen sich Kapitalverbrechen ereignet haben, routinemäßig zum Einsatz. Auch zur Identifizierung von Toten bei großen Unglücken – wie etwa der Tsunami-Katastrophe – wird sie angewendet.

Datenbanken, in denen DNS-Proben gespeichert sind, haben nicht nur in Ermittlerkreisen viele Anhänger, so dass die Schwelle für DNS-Tests zunehmend sinkt. In Deutschland geschah dies zuletzt im November 2005 im Zuge der "Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens". Seitdem können nun auch Wiederholungstäter von weniger schweren Straftaten zum Test vorgeführt werden, nicht nur, wie bisher, Sexualstraftäter und Verdächtige bei Straftaten von erheblicher Bedeutung.

In anderen Ländern ist man da schon viel weiter: In Großbritannien z. B. kann fast jeder Zusammenstoß mit der Polizei zum DNS-Test führen (Großbritannien hat die größte Gendatenbank der Welt). In den USA ist die Praxis je nach Bundesstaat unterschiedlich, doch auch hier geht der Trend dahin, DNS-Tests für immer geringere Straftatbestände zuzulassen und in Datenbanken zu speichern. Man weiß ja nie.

Indirekte Methoden

Zur Massenidentifizierung der Toten von Großkatastrophen hat sich der Vergleich von DNS-Proben mit denen von Verwandten als hilfreich erwiesen. Dieses Verfahren könnte zukünftig auch bei der Aufklärung von Verbrechen eine Rolle spielen, wie Frederick Bieber, Pathologe am Brigham and Women's Hospital in Boston/ Massachusetts, Charles H. Brenner von DNA-VIEW in Oakland/Kalifornien und David Lazer von der Harvard University in Cambridge/Massachusetts in der aktuellen Ausgabe von Science (Vol 312 vom 11. Mai 2006) in einem „Policy Forum“ zur Diskussion stellen.

Danach wäre es denkbar, weil erfolgversprechend, in Fällen, in denen der Abgleich von Tatort-DNS in den einschlägigen kriminaltechnischen Datenbanken kein Ergebnis bringt, mit „indirekten Methoden“ Personen zu identifizieren, die nahe Verwandte potenzieller Tatverdächtiger sind. Mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen mittels Monte-Carlo-Simulationen und weiteren feineren Analysen lassen sich aus Tatort-DNS, wenn der Datenabgleich keine Übereinstimmung bringt, doch zumindest enge Verwandte – Kinder, Eltern oder Geschwister – identifizieren.

Um das Potenzial der Methode auszubreiten, konstruieren die Forensiker folgendes Beispiel: Wenn die Chance bei einem DNS-Abgleich fündig zu werden, bei 10 Prozent liegt – dies ist nach Angaben der Autoren die durchschnittliche Trefferquote in den USA – und der Anteil der Täter, die nicht in der Datenbank sind, aber einen Verwandten besitzen, der dort vertreten ist, bei nur 5 Prozent liegt, dann könnten nach den Erfahrungen von Bieber und Kollegen 80 Prozent dieser 5 Prozent identifiziert werden. Die Verwandtschaftsanalyse (kinship-analysis) erhöht, so ihre Behauptung, die Zahl der cold hits, d. h. die Zahl der Übereinstimmungen, um 40 Prozent. Insgesamt würde die Trefferquote damit von 10 Prozent auf 14 Prozent steigen. Wenn man bedenke, dass in den USA bislang 30.000 cold hits gelandet wurden, ließe sich dieses Ergebnis mit der Verwandtschaftsanalyse bequem um ein paar Tausend toppen.

Das alles setzt natürlich voraus, dass tatsächlich auch DNS eines engen Verwandten des Täters in der Datenbank abgelegt ist. Kein Problem, meinen die Autoren und berufen sich auf Statistiken, nach denen Kriminalität sozusagen in der Familie liegt: Laut einer Studie des US-Justizministeriums aus dem Jahr 1996 gaben 46 Prozent der befragten Inhaftierten an, einen nahen Verwandten zu besitzen, der ebenfalls schon einmal im Kittchen saß.

Fortsetzung der Ungerechtigkeit

Doch die vorgestellte effizientere Nutzung von DNS-Datenbanken hat einen Haken: kinship-analyses für Strafverfolgung zu nutzen, wirft viele politische und juristische Fragen auf, die das Verhältnis von öffentlicher Sicherheit und Privatsphäre des Individuums berühren. Die Anwendung der genetischen Verwandtschaftsanalyse, so räumen die Autoren ein, bedeutet eine enorme Veränderung im Umgang mit hochsensiblen Daten, denn gleichzeitig mit einer erfassten Person gerät deren gesamte Familie unter Überwachung.

Was nach Ansicht von Bieber und Kollegen auch deshalb heikel ist, weil die Methode auch die existierende „demographische Disparität“ des US-Justizsystems widerspiegelt: Ganz deutlich spielten bei Verhaftungen Rasse, Ethnie, Geographie und soziale Klasse eine Rolle. Diesen Aspekten muss Rechnung getragen werden, fordern Bieber und Kollegen, da abzusehen sei, dass sich die neue Methode über kurz oder lang durchsetzen werde. Welchen Weg man dazu beschreiten sollte, dazu äußern sich die Autoren nicht. Und dass mit dieser „indirekten Methode“ auch Unschuldige unter Verdacht geraten könnten, bekümmert sie wenig, das sei schließlich bei jeder kriminaltechnischen Methode der Fall (vgl. auch Sippenhaft mit genetischem Fingerabdruck).