EU-Richter rügen Weitergabe von Passagierdaten an USA

Der Europäische Gerichtshof hat einem Einspruch des EU-Parlaments Recht gegeben, ohne sich aber zu datenrechtlichen Bedenken zu äußern

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Insgesamt 34 Datensätze über jeden einzelnen ihrer Fluggäste müssen europäische Fluglinien den US-amerikanischen Sicherheitsbehörden übermitteln, wenn sie die Vereinigten Staaten anfliegen. Nicht nur Namen und Adressen müssen bis spätestens 15 Minuten nach Abflug mitgeteilt werden, sondern auch ausgefallenere Angaben - etwa über besondere Essenswünsche oder angesammelte Bonusmeilen. Am gestrigen Montag hatte die Europäische Kommission erst ein entsprechendes Abkommen mit den USA gebilligt. Nur einen Tag später gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nun einer Beschwerde des EU-Parlaments gegen das Abkommen Recht. Nach anfänglicher Freude stellte sich bei Datenschützern aber rasch Ernüchterung ein: Das Urteil des EuGH wird die umstrittene Praxis allem Anschein nach nicht verändern.

Nach den Terroranschlägen von 11. September 2001 hatten die US-Behörden darauf bestanden, dass auch ausländische Fluglinien, die einen US-amerikanischen Airport anfliegen, umfangreiche Daten ihrer Passagiere an die US-Zollbehörden übermitteln (Name, Adresse und Spezialmenüs). Seit damals führt die Praxis zu anhaltenden Debatten (Der gläserne Fluggast) innerhalb der Europäischen Union sowie zwischen der EU und Washington. Zuletzt setzte sich die konservativ geführte Europäische Kommission über die offen formulierten Bedenken des EU-Parlaments hinweg und gab einem Abkommen statt.

Verstoß gegen die EU-Datenschutzrichtlinie

Die Abgeordneten sahen in der entsprechenden Vereinbarung (EU-Kommission hat sich mit den USA über den Austausch von Flugpassagierdaten geeinigt) zwischen Brüssel und Washington aber einen Verstoß gegen die Europäische Datenschutzrichtlinie. Dessen ungeachtet erklärte die Kommission noch Anfang der Woche, dass sowohl Fluggesellschaften wie auch Passagieren ein „angemessener Schutz“ gewährt werde. Die USA hätten in den langwierigen Verhandlungen einen vertraulichen Umgang mit den zum Teil sensiblen Daten zugesichert.

Wir sind zu einer ausgewogenen Lösung gekommen, die die Mitgliedstaaten unterstützen.

EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein

Im Parlament war man anderer Meinung. Die Fraktionen der Vereinigten Linken, der Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen waren gegen das EU-US-Abkommen zu Felde gezogen. Zuletzt baten sie den EU-Gerichtshof um eine Einschätzung. Dass die Richter den Kritikern nun zustimmten, löste in diesem Lager einhelligen Jubel aus. Der Blick ins Detail aber zeigt, warum sich wahrscheinlich nichts ändern wird.

Gericht: Kommission wählte die falsche Rechtsgrundlage

Denn die Richter äußerten sich keineswegs zu den politischen Bedenken der Gegner des Passagierdaten-Abkommens. Sie stellten in ihrem Urteil lediglich fest, dass die EU-Kommission und der Ministerrat ihre Zustimmung nicht auf der Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie hätten geben dürfen. Zur Begründung wurde der Zweck der Datenweitergabe angeführt. Das Gericht wies darauf hin, dass es bei der Übermittlung letztlich um die Vermeidung terroristischer Anschläge gehe. Dies aber falle in den Bereich der Strafprävention und -verfolgung und sei daher von der Datenschutzrichtlinie nicht gedeckt.

Die EU-Kommission hat nun bis zum 30. September Zeit, das Abkommen zu überarbeiten. Bis dahin sollten Gespräche mit den USA, mit dem EU-Parlament und mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten geführt werden. Die erste Gelegenheit dazu gibt es ab Donnerstag, wenn in Luxemburg die Justiz- und Innenminister der 25 EU-Mitgliedsstaaten zusammenkommen.

Keine grundsätzlichen Änderungen zu erwarten

Die Kritiker der Datenweitergabe feierten das Urteil trotzdem. Auch über den Wolken hätten Fluggäste ein Recht auf Datenschutz, sagte etwa der SPD-Europaabgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler. Der Grünen-Abgeordnete Cem Özdemir erklärte sogar, das Urteil zeige, „dass die Grundrechte eine zentrale Stellung einnehmen und letztendlich über politischen Zielen stehen“. Wie fern solche Urteile der Realität stehen, zeigt nicht nur der Blick in die Urteilsbegründung. Auch die nüchternen Stellungnahmen von Vertretern der Flugbranche sprechen eine andere Sprache.

Der Verband der Europäischen Fluggesellschaften (AEA) etwa äußerte lediglich die Hoffnung, dass die Änderungen nach den Luxemburger Urteil letztlich doch noch zur Rechtssicherheit führen:

Das ist wirklich nur ein Problem für Anwälte.

David Henderson, Sprecher der AEA

Auch der Generalsekretär des Verbandes Barig, der über 100 in Deutschland tätige Fluglinien vertritt, erwartet keine großen Änderungen. Letztlich müssten die Fluggesellschaften der Forderung der US-Behörden zur Weitergabe personenbezogener Daten ihrer Fluggäste nachkommen, sagte Martin Gaebges der Nachrichtenagentur Reuters. Auch er befürwortet ein rechtssicheres Abkommen zwischen der EU und den USA, denn „derzeit sitzen die Fluggesellschaften zwischen den Stühlen“. Ähnliche Stellungnahmen waren am heutigen Dienstag von anderen Fluglinien zu hören, etwa der deutschen Lufthansa. Das nüchterne Urteil ist wenig erstaunlich: Werden die Daten nicht wie derzeit gefordert übermittelt, droht jeder Fluglinie eine Geldstrafe von umgerechnet bis zu 6.000 US-Dollar pro Fluggast bis hin zum Entzug der Landeerlaubnis in den USA. Mit oder ohne Abkommen.